Entscheidungsvorlage - FB 45/0565/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das Erhaltungszertifikat „Audit familiengerechte Kommune“ in der beschriebenen Weise anzustreben.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, das Erhaltungszertifikat „Audit familiengerechte Kommune“ in der beschriebenen Weise anzustreben.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen wurde im Rahmen umfangreicher Prozesse 2010 als familiengerechte Kommune auditiert und 2015 reauditiert. Die jetzige Reauditierung war bis März 2018 gültig.

Der Verein familiengerechte Kommune bietet den reauditerten Kommunen ein Erhaltungszertifikat an, dessen Erlangung mit weniger Aufwand verbunden ist. So muss hierbei beispielweise nicht mehr der 200 seitige Auditfragebogen ausgefüllt werden und auch der Strategieworkshop entfällt. Damit wird anerkannt, dass z.B. in Aachen sich das Themenfeld der Familienfreundlichkeit/Familiengerechtigkeit in den vergangenen 22 Jahren seit der erfolgreichen Teilnahme am 1. Bundeswettbewerb „Kinder-und familienfreundliche Gemeinde“ im Jahre 1996 und den beiden Auditierungen, stetig verbessert und fortentwickelt hat. Aachen steht hier also nicht mehr am Anfang einer Entwicklung, sondern kann auf starken Grundlagen aufbauen.

 

Das Audit ist ein strategisches Planungs-und Steuerungsinstrument für die kommunale Familienpolitik. Es bindet die Kommunalpolitik ebenso ein, wie die Wirtschaftsunternehmen, relevante gesellschaftliche Akteure der Kinder-, Jugend und Sozialhilfe, sowie die Familien. Es ist ein Instrument der Fortschrittserzeugung von mehr Familiengerechtigkeit in der Stadt.

Das Audit hat sechs Handlungsfelder:

 

1: Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit

2: Familie und Arbeitswelt, Betreuung

3: Bildung und Erziehung

4: Beratung und Unterstützung

5: Wohnumfeld und Lebensqualität

6: Senioren und Generationen

 

Die Kommunen haben auch die Möglichkeit ein neues Handlungsfeld zu definieren und zum Schwerpunktthema zu machen, wie z.B. Kommunale Familienzeitpolitik, Chancen und Nutzen der Digitalisierung für Familien, Mobilität…

 

Zur Erlangung des jährlich zu erneuernden Erhaltungszertifikates sind seitens des Vereins Familiengerechte Kommune folgende Bedingungen zu erfüllen:

 

1.  Erhalt und Umsetzung der vereinbarten Ziele und Maßnahmen aus dem Grundzertifikat von 2010 und dem Bilanzzertifikat von 2015 sowie kontinuierliche Fortschreibung von Zielen und Maßnahmen für mehr Familiengerechtigkeit.

2. Ratsbeschluss, dass der dauerhafte Erhalt des Zertifikats Familiengerechte Kommune angestrebt werden soll. Für die Nutzung des Zertifikates, die Teilnahme an Netzwerktreffen, telefonische Reflexion und Controlling der Jahresberichte erhält der Verein jährlich 3000,- €

3. Controlling über Jahresberichte an den Verein familiengerechte Kommune und Politik, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt eine Erklärung, warum eine Abweichung erforderlich war und welche neuen Ziele damit verbunden werden sollen.

4. Zum dauerhaften Erhalt des Zertifikats ist es erforderlich, dass die Stadt Aachen nach Ablauf der dreijährigen Umsetzungszeit im Rahmen des Bilanzierungs-Audit möglichst jährlich mindestens jedoch alle 1,5 Jahre einen Bilanzworkshop durchführt.

5. Darstellung, in welcher Struktur  die Stadt nachhaltig und strategisch die kommunale Familienpolitik planen, steuern und begleiten will. Hierbei kann sie bestehende Strukturen nutzen, anpassen oder schaffen.

 

Struktur- und Durchführungsvorschlag für das Erhaltungszertifikat

 

Auf der Grundlage dieser Vorgaben hat FB 45 den nachstehenden Struktur-und Durchführungsvorschlag zur Erlangung des Erhaltungszertifikates entwickelt und mit dem Verein abgestimmt:

 

Einrichtung  einer verwaltungsinternen, fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Familiengerechtes

Aachen“, in der folgende Fachbereiche vertreten sein sollen:

FB 01 Verwaltungsleitung, FB 02 Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten, FB 45 Kinder, Jugend und Schule, FB 52 Sport, FB 56 Soziales Wohnen und Integration, sowie  FB 61 Stadtentwicklung und Verkehr, unter Federführung des FB 45. Die Arbeitsgruppe hat die zwei Aufgaben:

 

1.  Gegenseitige Information und Austausch über bestehende und laufende Planungen im Hinblick auf Familienfreundlichkeit/Familiengerechtigkeit.  Hieraus können sich im kollegialen Austausch Handlungserfordernisse z.B. zur stärkeren Berücksichtigung von Familienbelangen oder zur Beteiligung von Familien ergeben.

2. Die Verwaltungsinterne Arbeitsgruppe kann Vorschläge für die Bearbeitung eines neuen Themenfeldes machen, wenn es in bestehenden oder laufenden Planungen noch nicht bedacht worden ist, wie z.B., „Chancen und Nutzen der Digitalisierung für Familien“. Wichtig ist hierbei, dass Mehrfacharbeit vermieden wird, und nach Möglichkeit ohnehin laufende Prozesse ergänzt und angereichert werden. Diese  Vorschläge werden im Verwaltungsvorstand zur Diskussion gestellt und verwaltungsintern zusammenfassend beschlossen. Je nach Thema werden für die Bearbeitung externe Partner eingebunden, wie z.B. freie Träger der Jugendhilfe und Unternehmen, oder Familien und Fachausschüsse beteiligt. Weiterhin wird  ein Controlling durchgeführt. 

 

Darüber hinaus soll eine jährliche Sondersitzung der Sprecher der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, stattfinden, welche die  Auditprojekte, Prozesse, Ziele und Ausblicke fachlich bewerten und begleiten sollen.

 

Im Hinblick auf die Durchführung des vom Verein für das 2. Halbjahr 2018 geforderten Bilanzworkshop konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, ihn in Form einer Sachstandsdarstellung zu den vom Rat am 28.01.2015 beschlossenen Auditzielen im Stadtrat durchzuführen, weil dort  ja auch die Ziele des vergangenen Audits beschlossen wurden  und zukünftig beschlossen  werden. Hierdurch wird Mehrfacharbeit vermieden und auf schlankem Weg eine hohe Verbindlichkeit herbeigeführt.

Wichtig für ein dauerhaftes Erhaltungszertifikat ist, dass regelmäßig über den Fortschritt und berichtet und ein Controlling gemacht wird.

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 3210,- Euro/Jahr incl. 7 % Mwst. Die erforderlichen Mittel stehen beim Bündnis für Familie, Produkt 4-060201-924-9, Konto 52910000,  zur Verfügung.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Produkt 4-060201-924-9, Konto 52910000

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

15.400

15.400

46.200

46.200

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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0

0

Abschreibungen

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0

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Ergebnis

15.400

15.400

46.200

46.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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