Anhörung - FB 02/0155/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss

 

  1. an die Geschäftsführerin des Zweckverbandes die Erwartung zu richten, dass der aktuelle ntwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entsprechend überarbeitet wird,
  2. die Erwartung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der Verbandsversammlung auszusprechen, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der Maßgabe einer Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 150 T€ gegenüber dem Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen aufzuteilen sind - zuzustimmen.

 

  1. Der Finanzausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss

 

  1. an die Geschäftsführerin des Zweckverbandes die Erwartung zu richten, dass der aktuelle Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entsprechend überarbeitet wird.
  2. die Erwartung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der Verbandsversammlung auszusprechen, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der Maßgabe einer Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 150 T€ gegenüber dem Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen aufzuteilen sind - zuzustimmen.

 

  1. Der Hauptausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und erwartet von der Geschäftsführerin des Zweckverbandes, dass der aktuelle Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entsprechend überarbeitet wird.

Er erwartet von den von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der Verbandsversamm

lung, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der Maßgabe einer Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 150 T€ gegenüber dem Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen aufzuteilen sind - zuzustimmen.


 

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Erläuterungen

Haushaltssatzung 2019/2020 Zweckverband Region Aachen

Die Verwaltung der Städteregion hat in der Sache eine einheitliche Beschlussfassung in den zuständigen Gremien aller Mitgliedskörperschaften angeregt und hierzu eine Mustervorlage übersandt, die von der städtischen Verwaltung um die für die Stadt Aachen relevanten Aspekte ergänzt wurde. 

 

Die Geschäftsführerin des Zweckverbandes Region Aachen hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020 am 21. September 2018 in die Verbandsversammlung eingebracht. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 7. Dezember 2018 erfolgen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 weist eine Steigerung der Verbandsumlage von 1.147.095 € (2018) auf 1.570.981 € im Jahr 2019 (2020: 1.578.380 €) aus. Dies entspricht einer Steigerung von 423.886 € gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr.

 

Die entsprechende Umlage für die Stadt Aachen soll auf 304.628 Euro und für das Haushaltsjahr 2020 auf 306.062 Euro festgesetzt werden. Die definitive Aufteilung der Verbandsumlage soll nach Bekanntgabe der Einwohnerzahlen zum 30.06.2018 erfolgen. Somit würde eine Mehrbelastung des städtischen Haushaltes von ca. 82.000 € (Umlage 2018: 223.385 T€) erfolgen.

 

Die Geschäftsführerin begründet die Erhöhung der Verbandsumlage durch zusätzliche übertragene Aufgaben wie die informelle Regionalplanung, den Strukturwandel im Rahmen des Braunkohleausstiegs und die Etablierung von erforderlichen Verwaltungsstrukturen in der Geschäftsstelle.

 

Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung eingehend gesichtet und in einem ersten Schritt der Geschäftsstelle technischen Korrekturbedarf kommuniziert. Gleichzeitig folgt die Verwaltung der Begründung des erheblichen Mehrbedarfs insoweit, als eine administrative sowie raumplanerische Personalverstärkung angezeigt ist. Der erforderliche zusätzliche Finanzbedarf wird mit insges. 150 T€ kalkuliert.

 

Eine um 150 T€ erhöhte Zweckverbandsumlage, damit in Höhe von insgesamt 1.297.095 € für die Jahre 2019 und 2020, begründet nach den Einwohnerzahlen zum 30.06.2017 für die Stadt Aachen eine anteilige jährliche Umlage in Höhe von 251.519 €. Im Haushaltsentwurf 2019 sind bei dem PSP-Element 4-150101-923-2 derzeit für den Zweck 217.300 € eingeplant. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wären folglich zusätzlich 34.219 € p.a. einzustellen.

 

Zur haushalterischen Behandlung der Überschüsse des Grenzinfopunktes (GIP) im Jahresabschluss 2017 (vergl. Vorlage-Nr. Dez II/0023/WP17 für den Finanzausschuss am 03.07.2018) hatte die Geschäftsführung des Zweckverbandes erklärt, den von den Gebietskörperschaften zusätzlich zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von insgesamt 203.815,86 € im Wege jährlicher Einsparungen über einen Zeitraum von 8 Jahren zu kompensieren. Die Umsetzung dieser Einsparungen (für die Stadt Aachen anteilig 4.944,69 € p.a.) ist im vorgelegten Haushaltsentwurf 2019 / 2020 nicht erkennbar. Es bleibt abzuwarten, ob bzw. in welcher Form hierzu in der überarbeiteten Fassung – wie gegenüber der städtischen Verwaltung zugesagt – nachgewiesen wird.   

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

217.300

246.400 €*

217.300

246.400 €**

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 29.100

- 29.100

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

*    Mehrbedarf in Höhe von 29.100 €  in 2019

 

**  Mehrbedarf in Höhe von 29.100 €  in 2020

 

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