Entscheidungsvorlage - FB 61/1067/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der DB Eisenbahnüberführung Nirmer Straße, Ergebnisse der Vorplanung der DB Netz AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den ursprünglich gegenüber der DB Netz AG formulierten Aufweitungswunsch im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nirmer Straße zurückzunehmen und im Zuge der DB Baumaßnahme die 2009 beschlossene Planung (FB61/0983/WP15) umzusetzen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den ursprünglich gegenüber der DB Netz AG formulierten Aufweitungswunsch im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nirmer Straße zurückzunehmen und im Zuge der DB Baumaßnahme die 2009 beschlossene Planung (FB61/0983/WP15) umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Vergangenheit wurde die Verbesserung der Situation für Fußgänger im Nirmer Tunnel bereits mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Aachen diskutiert. Die DB Netz AG hat die Stadt Aachen im Jahr 2014 darüber informiert, dass die Eisenbahnüberführung über die Nirmer Straße (Nirmer Tunnel) mittelfristig erneuert werden soll. Die DB Netz AG beabsichtigt, das Bauwerk in den bisherigen Abmessungen (lichte Weite von 4,37 m) wieder herzustellen.
Im Jahr 2015 wurde die Verwaltung vom Mobilitätsausschuss und von der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf beauftragt, mit der DB Netz AG eine Planungsvereinbarung zur weiteren Planung einer Aufweitung auf eine lichte Weite von 5,50 m zu schließen (s. Anlage 1).
Seinerzeit wurde bereits dargestellt, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz für die vorgestellte Maßnahme anzuwenden wäre. Hierin ist in §12 geregelt, dass die Kosten einer Maßnahme demjenigen Beteiligten zur Last gelegt werden, der die Änderung verlangt (hier die Stadt Aachen). Vorteile, die dem anderen Beteiligten (hier DB) durch die Änderung erwachsen sind auszugleichen (Vorteilsausgleich). Bei einer Erneuerung ohne Aufweitungswunsch der Stadt Aachen würde die DB Netz AG nach § 14 die gesamten Kosten tragen.
Grundlage der Planungsvereinbarung und die für den politischen Beschluss aus dem Jahr 2015 entsprechenden Kostenansätze waren erste grobe Schätzungen im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung von DB International (DB Planungsgesellschaft).
Im Jahr 2015 wurde geschätzt, dass die Baukosten für eine Aufweitung auf 5,50 m lichte Weite 2.634.000 € (netto) betragen würden, der von der Stadt Aachen zu tragen wäre. Unter Berücksichtigung des Ablösebetrages, den die Stadt Aachen von der DB Netz AG erstattet bekommt, lag der geschätzte Eigenanteil der Stadt Aachen bei Realisierung des Aufweitungswunsches bei netto 325.500 € bzw. brutto 386.845 €.
Im Nachgang zu dem o.g. Beschluss wurde zwischen der DB Netz AG und der Stadt Aachen die Planungsvereinbarung geschlossen und von der DB Netz die Vorplanung durchgeführt. Die Ergebnisse der Vorplanung liegen nun vor.
Seitens der DB Netz AG wurde die Erneuerung des Bauwerks auf eine lichte Weite von 5,50 m entsprechend dem Wunsch der Stadt Aachen geplant. Der Baubeginn der Maßnahme wird von der DB Netz AG für das Jahr 2023, die Inbetriebnahme des neuen Bauwerks für das Jahr 2024 geplant.
Bei den geschätzten Baukosten haben sich gegenüber den Ansätzen aus der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 erhebliche Kostensteigerungen ergeben.
Die Herstellungskosten der aufgeweiteten Eisenbahnüberführung werden von der DB Netz AG im Rahmen der Vorplanung auf rd. 5,5 Mio. € (netto) geschätzt, die von der Stadt Aachen während der Baumaßnahme vorzufinanzieren wären. Nach Abschluss der Maßnahme, voraussichtlich im Jahr 2025, würde die Stadt Aachen von der DB Netz AG die Ablösebeträge erhalten. Insgesamt werden die Kosten für die Stadt Aachen seitens der DB Netz AG auf rd. 1,7 Mio. € geschätzt. Es handelt sich hierbei um rein konsumtive Kosten.
Die DB Netz AG führt als Gründe für die deutliche Kostensteigerung gegenüber der Schätzung aus dem Jahr 2015 folgende Punkte an.
- Der Gesamtkostenumfang wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung der Planungsvereinbarung (2015) mit Hilfe von Richtwerten aufgestellt. Aus der derzeitigen Vorplanung (Kostenschätzung von DB E&C) geht eine Detaillierung hervor.
- Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass der Einfluss der Maßnahme auf die Oberleitungsanlage zu einer Kostensteigerung führt.
- Die Gründungssituation (Tiefgründung Bohrpfähle oder Mikrobohrpfähle) führt zu einer weiteren Kostensteigerung.
- Durch die Aufweitung verliert das Bauwerk den Bestandsschutz. Ein Schallschutzgutachten hat ergeben, dass in der Folge eine Schallschutzwand erforderlich wird, die weitere Kostensteigerungen bedingt.
- Die DB Netz AG weist darauf hin, dass die Kostenschätzung gemäß der aktuellen Marktpreissituation und vorhandenen Kapazitäten erfolgt. Aufgrund der starken Auftragslage sind weitere Preissteigerungen nicht auszuschließen. Weiterhin sind Baumaßnahmen der Deutschen Bahn auf ein Optimum hinsichtlich des Einflusses auf den Eisenbahnbetrieb abgestimmt. Für die Maßnahmen wird demnach ein erhöhter Aufwand in Planung, Koordination und Ausführung angesetzt. Dieser erhöhte Aufwand spiegelt sich in den Gesamtkosten wieder.
Stellungnahme und Empfehlung der Verwaltung
Unter Berücksichtigung der erheblichen Kostensteigerungen zwischen der Machbarkeitsstudie und der jetzt vorliegenden Vorplanung und vor dem Hintergrund, dass weitere Kostensteigerungen im Zuge der weiteren Planungsphasen bis zur Bauausführung nicht ausgeschlossen werden können empfiehlt die Verwaltung, den Aufweitungswunsch gegenüber der DB Netz AG zurückzunehmen.
Die DB Netz AG würde dann auf eigene Kosten das Bauwerk entsprechend der heutigen lichten Weite erneuern.
Bereits im Dezember 2008 wurde von der Bezirksvertretung Eilendorf und im Januar 2009 vom Verkehrsausschuss eine Verkehrsflächenaufteilung unter Berücksichtigung der heute vorliegenden Bestandsmaße beschlossen (FB61/0983/WP15). Diese wurde zwischenzeitlich als Provisorium hergestellt. Im Zuge der Umbauarbeiten der DB soll die 2009 beschlossene Planung inklusive der heute noch fehlenden Bordsteinabsenkungen umgesetzt werden. Hierzu sind entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2023 / 2024 einzuplanen.
Entsprechend der mit der DB Netz AG geschlossenen Planungsvereinbarung muss die Stadt Aachen die anteiligen Planungskosten der Vorplanung in Höhe von 56.000 € übernehmen. Diese Mittel stehen im Haushalt beim PSP-Element 4-120201-201-6 zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120201-201-6 Eisenbahnunterführung Nirmer Straße | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 56.000 | 56.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 56.000 | 56.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,5 kB
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