Entscheidungsvorlage - FB 61/1084/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
City-Logistik - Standorte für Mikro-Depots
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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28.11.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, bei entsprechender Nachfrage Containerstellplätze zur Einrichtung von Mikro-Depots auf öffentlicher Verkehrsfläche befristet zur Verfügung zu stellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei entsprechender Nachfrage Containerstellplätze zur Einrichtung von Mikro-Depots auf öffentlicher Verkehrsfläche befristet zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Stadt Aachen steht sowohl im Rahmen des Runden Tischs City-Logistik Aachen als auch im Rahmen des Förderprojektes Kommunaler Klimaschutz, Arbeitspaket „Emissionsfreie Urbane Logistik“ im Förderantrag „#Aachen Moove!“, in einem regelmäßigen Austausch mit lokalen bis international tätigen Transportunternehmen (Fahrradkuriere, KEP-Dienstleister). Von mehreren Unternehmen wurde in der Vergangenheit der Wunsch geäußert, im Innenstadtbereich Mikro-Depot betreiben zu können, von dem aus mit emissionsfreien Fahrzeugen (z.B. Lastenfahrräder) die weitere Belieferung der zentralen Innenstadtbereiche erfolgen kann.
Erste Gespräche mit den entsprechenden Unternehmen haben gezeigt, dass die Bereitschaft, sich einer Mikro-Depot-Lösung (z.B. leerstehende, zentrale Immobilie) anzuschließen, die gemeinsam mit Mitbewerbern genutzt wird, eher gering ist. Ähnliche Erfahrungen wurden auch im Berliner Modellprojekt KoMoDo gemacht, über das im Mobilitätsausschuss am 3.7.2018 berichtet wurde (s. Vorlage FB 61/0999/WP17).
Die Stadtverwaltung hat daraufhin mehrere innenstadtnahe Standorte in der öffentlichen Verkehrsfläche geprüft, auf denen jeweils die temporäre Aufstellung eines 20-Fuß-Containers, der als Mikro-Depot für ein einzelnes Unternehmen genutzt werden kann, im Rahmen einer Sondernutzung möglich erscheint. Bei der Beurteilung der Standorte waren sowohl verkehrstechnische (Anfahrbarkeit, Schleppkurven), verkehrsrechtliche (Beschilderung, Parkraumverlust) als auch stadtgestalterische Aspekte zu beachten. Es wurde auch bewertet, ob Flächen für die Anlieferfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden können, um das ansonsten zu erwartende Parken in zweiter Reihe zu verhindern.
Die Container sollen morgens von einem Lieferfahrzeug mit Paketen beliefert werden. Die weitere Zustellung der Sendungen soll dann je nach Anbieter vor Ort emissionsfrei, zum Beispiel mit Lastenfahrrädern oder mit kleinen Elektrofahrzeugen, erfolgen. Abends sollen Retouren wieder von einem Lieferfahrzeug abgeholt werden.
Die 20-Fuß-Container haben eine Abmessung von rund 6 x 2,5 Meter bei einer Höhe von 2,60 m. Hinzuzurechnen ist der Platzbedarf für die Umladung zwischen Lieferfahrzeugen bzw. Lastenfahrrädern und dem Container.
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass sich als zentrale Standorte mehrere Flächen im Bereich der Blondelstraße / Peterstraße im direkten Umfeld des APAG Parkhauses Adalbertstraße eignen würden (s. Lageplan und Fotos in der Anlage). Hier wäre an unterschiedlichen Stellen die Aufstellung von mehreren 20-Fuß-Containern bei gleichzeitigem Verlust von rd. 9 Parkplätzen möglich. Zum Standortvorschlag 5 muss noch eine Abstimmung mit der APAG als Eigentümerin der Flächen stattfinden.
Der Standort erfüllt die o.g Beurteilungskriterien und zeichnet sich dadurch aus, dass er zentral in der Innenstadt gelegen ist, damit eine Belieferung zahlreicher Einzelhändler und Unternehmen mit Kleinfahrzeugen möglich ist, keine herausgehobene Bedeutung für das Stadtbild besteht und andere Verkehrsteilnehmer kaum beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus wurden im öffentlichen Raum Standorte an der Sandkaulstraße (Nebenfahrbahn) und auf dem Parkplatz Bergdriesch/Pontdriesch näher geprüft. Sie sind ebenfalls geeignet, sollen aber erst genutzt werden, sofern der Platz an der Blondelstraße/Peterstraße nicht ausreicht.
Der Projektstart ist für Frühjahr 2019 im Rahmen des Fördervorhabens „#AachenMoove!“ im Kommunalen Klimaschutz.NRW (Arbeitspaket „Emissionsfreie urbane Logistik“) vorgesehen. Der Auftrag zur Aufstellung der Container und zur Reinigung und Instandhaltung der Standorte soll im Förderprojekt gfs. an ein zentrales Generalunternehmen vergeben werden. Aber auch außerhalb des Fördervorhabens können Transportunternehmen einen Antrag auf befristete Sondernutzungserlaubnis stellen. In einem Fall wurde für ein Logistikunternehmen, das noch vor dem Weihnachtsverkehr 2018 beginnen wollte, eine Fläche auf dem Bendplatz identifiziert. Die Vermietung und Abwicklung erfolgt durch den Eurogress. Ein weiteres Unternehmen plant die Nutzung einer festen Immobilie als Mikro-Depot.
Im Rahmen der Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung sollen detaillierte Auflagen gemacht werden.
- Insbesondere legt die Verwaltung Wert darauf, dass die Container nach Aussehen und Beschaffenheit mit stadtbildpflegerischen und verkehrlichen Belangen vereinbar sind. Das bedeutet, dass die Container in ihrer Farbgebung in erster Linie dezent sein sollen. Die Stadt behält sich vor, standortabhängig einen Farbton für den Container und gfs. dessen weitere Gestaltung vorzugeben.
- Der Container sollte an den bisher identifizierten Standorten das Maß von max. 2,50 m x 6,10 m x 2,60m nicht überschreiten
- Es darf weder Eigen- noch Fremdwerbung angebracht werden.
- Der Container sollte mit einem Anti-Graffiti-Schutz beschichtet werden.
- Auf den Containern soll sich ein Aufkleber befinden mit den Kontaktdaten der aufstellenden Firmen, für den Fall, dass Bürgerinnen oder Bürger Fragen, Anregungen oder Beschwerden haben.
- Die Container sollen ggfs. mit dem Logo, das im Rahmen des Fördervorhabens im Kommunalen Klimaschutz.NRW verwendet werden wird, anbieterneutral gestaltet werden.
- Der Erlaubnisnehmer wird verpflichtet, die genutzte Fläche in einem sauberen Zustand zu halten und Verunreinigungen umgehend – spätestens innerhalb von 24 Stunden –zu beseitigen.
- Der Erlaubnisnehmer wird verpflichtet, die Ware entweder mit Lastenfahrrädern und/oder mit vor Ort emissionsfreien Fahrzeugen auszuliefern
Die Auflistung ist nicht abschließend und kann im Bedarfsfall ergänzt werden.
Mittelfristig ist geplant, in Abstimmung mit den Transportunternehmern eine gemeinsame Lösung außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche zu finden. Die jetzt angestrebte temporäre Lösung soll u.a. dazu dienen, um es Transportunternehmen zu ermöglichen, im Rahmen des Förderprojektes Kommunaler Klimaschutz.NRW (erste) Erfahrungen mit emissionsfreien Zustellformen zu sammeln. Innerhalb des Projektes soll eine Immobilie gesucht werden, die sich – nach entsprechenden Umbauten – eignen würde, dauerhaft als „Mikro-Depot“ zu dienen. Für ein Gutachten wurden im Förderantrag Mittel vorgesehen.
Über die ersten Erfahrungen wird sowohl dem Runden Tisch City-Logistik als auch den politischen Gremien berichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Der Stadt Aachen entstehen keine Kosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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99,1 kB
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