Kenntnisnahme - E 18/0160/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinfachte Pflege am Ende des Bürgersteiges Reimser Straße;Antrag der Fraktion von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Aachen Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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28.11.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung wurde beauftragt zu überprüfen, ob auf dem Bürgersteig am Ende der Reimser Straße eine sogenannte vereinfachte Pflege eingerichtet werden kann.
Die Reimser Straße bildet die ringförmige Erschließung des Wohngebietes Preuswald. Von der Reimser Straße gehen vier als Sackgassen ausgebaute Stichstraßen ab, von denen drei einen direkten Zugang in den Aachener Wald haben. Die Altenberger Straße, die Kelmiser Straße sowie die Montzener Straße. Alle diese Sackgassen liegen gemäß der aktuellen Straßenreinigungssatzung in der Reinigungsklasse S8, d.h. die Stadt Aachen reinigt wöchentlich die Fahrbahnen, die anliegenden Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in der Regel wöchentlich den Gehweg zu reinigen.
Die Reinigung der Gehwege im Gebiet Preuswald erfolgt ähnlich dem Erscheinungsbild anderer Stadtteile sehr uneinheitlich. Es gibt Abschnitte, an denen eine regelmäßige Reinigung zu erkennen ist, und andere, an denen offenbar seit längerer Zeit niemand mehr gefegt hat. Dies betrifft oftmals solche Bereiche, die an der Rückseite von Grundstücken liegen.
Der im Antrag thematisierte Bereich des Wendehammers in der Kelmiser Straße grenzt unmittelbar an den Wald an. Dabei verbreitert sich der südseitig verlaufende Bürgersteig am Übergang des Längsparkstreifens auf die Senkrechtparkplätze am Ende des Wendehammers. Dieser Bereich ist dem Gehweg in seiner Funktionalität und baulichen Ausgestaltung zuzurechnen und daher bekanntlich vom anliegenden Grundstückseigentümer zu reinigen.
In Verlängerung der Parkplätze am Ende des Wendehammers beginnt mit einem Grünstreifen der Waldbereich. Der Grünstreifen ist im Kataster dem Straßengrundstück zugeordnet, jedoch nicht als befestigte Gehwegfläche ausgebaut. Vor Ort bildet dieser Grünstreifen eine Einheit mit dem Waldgrundstück. Formal ist dieser Streifen ebenfalls vom Anlieger, in diesem Fall der Stadt Aachen, zu pflegen.
Diese geschieht analog anderer Flächen im Straßenbegleitgrün in Form einer vereinfachten Pflege, maximal vier Mal jährlich, um den Übergang zum Parkplatz sauber und bewuchsfrei zu halten. Der letzte Pflegegang 2018 wird voraussichtlich Ende November bzw. Anfang Dezember durchgeführt.
Der an den Wendehammer unbefestigte Fußweg in den Wald hinein liegt zwar ebenfalls noch katastermäßig in der Straßenfläche, hat jedoch schon den Charakter eines Waldweges und wird in diesem Standard auch unterhalten.
Der Wendehammer in der Altenburger Straße ist hingegen anders ausgebildet als in der Kelmiser Straße. Hier ist ein größerer Parkplatz in der Mitte der Fläche, der Gehweg ist vollständig umlaufend, auch weil am Ende der Altenburger Straße, anders als in der Kelmiser Straße, ein Wohnhaus steht. Die Gehwege sind dort normal gepflegt, ein faktisches wie optisches Pflegeproblem nicht vorhanden. Auch von der Altenburger Straße führt ein unbefestigter Weg mit einer Anbindung an das Waldwegenetz direkt in den Wald hinein. Auch hier ist dieser Fußweg katastermäßig der Straße zugehörig, faktisch jedoch schon Wald, daher entsprechend in der Unterhaltungsintensität herabgesetzt.
Die Montzener Straße hat keinen ausgeprägten Wendehammer. Die Gehwege sind in einem normalen Reinigungszustand. Eine Wegeverbindung in den Wald gibt es von der Montzener Straße aus nicht, so dass hier ausschließlich die Anwohner und Lieferdienste (Post u.ä.) die Gehwege nutzen.
Einen öffentlichen Spielplatz in der Unterhaltungspflicht der Stadt Aachen ist am Ende dieser Stichstraßen nicht vorhanden, daher kann über einen möglichen Unterhaltungsmangel keine Aussage getroffen werden. Möglicherweise handelt es sich bei den angesprochenen Flächen um Spieleinrichtungen der Wohnungsgesellschaft, auf die der Stadtbetrieb keinen Einfluss hat.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Reinigungssituation in der Siedlung Preuswald insgesamt nicht wesentlich besser oder schlechter als die anderer Stadtquartiere darstellt. Eine Sonderregelung in Form einer Satzungsänderung zur (vereinfachten) Pflegeübernahme durch den Aachener Stadtbetrieb ist nicht erforderlich. Die Stadt wird den betroffenen Grundstückseigentümer nochmals auf seine Reinigungspflicht hinweisen.
Anlagen
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