Kenntnisnahme - FB 36/0331/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr.345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018 gilt damit als behandelt.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Veröffentlichung am 14.09.2017 wurde die Grün- und Gestaltungssatzung der Stadt Aachen in Kraft gesetzt. Seitdem ist sie grundsätzlich für alle Bauvorhaben und Neuerrichtungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB anzuwenden.

 

Die Satzung schreibt vor,

-in welchem Umfang bei Flachdächern Dachbegrünungen vorzusehen sind,

-wie Tiefgaragendächer zu begrünen sind

-wieviel Bäume zur Gestaltung von Stellplatzanlagen zu pflanzen sind und 

-wie Lager- und Ausstellungsflächen eingegrünt werden müssen.

 

Seit dem Inkrafttreten der  Satzung werden alle bei der Stadt Aachen eingehenden Bauanträge, die aufgrund ihrer Art und Größe unter die Regelungen der Satzung fallen, der Abteilung Grün- und Umweltvorsorgeplanung des Fachbereiches Umwelt zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.

Die hieraus resultierenden Ergebnisse wurden in den letzten 14 Monaten nach Rechtskraft der Satzung in einer Statistik auch aus Gründen des Monitorings aufgeführt.

 

Die Bilanzierung zeigt, dass mit den bisher bearbeiteten 41 unter die Regelungen der Satzung fallenden Bauanträge, insgesamt 

- ca. 37.000 m² extensive Dachbegrünung

- ca. 70 Bäume und

- ca. 560 m² intensive Begrünung von Tiefgaragendächern

erzielt werden konnten.

 

Das ist ein deutlicher Erfolg der Satzung, denn aufgrund rein freiwilliger Begrünungsmaßnahmen  wäre nur ein Bruchteil dessen zustande gekommen. Noch befinden sich die Bauvorhaben, für die in der erteilten Baugenehmigung Auflagen aus der Satzung mit aufgenommen wurden, vor oder in der Umsetzung, so dass noch keine Kontrolle und weitere Dokumentation stattgefunden hat.

Sobald die ersten Baumaßnahmen abgeschlossen sein werden, wird mit der Überprüfung der Auflagen und vereinbarten/angeordneten Bepflanzungen, im Rahmen der baulichen Abnahme der Gebäude, begonnen.

Nach Ablauf eines weiteren Jahres können die Ergebnisse und das Monitoring aus der Umsetzung vorgestellt werden.

 

Im Rückblick auf die Erfahrungen des ersten Jahres lässt sich sagen, dass

-die Akzeptanz der Satzung von Anfang an gegeben war,

-nur wenige Ausnahmen von der Satzung beantragt wurden und

-sich die Kommunikation zwischen Bauherrschaft/Architekten und der Grünplanungsabteilung des Fachbereich Umwelt nicht nur deutlich erhöht hat, sondern auch positiven Einfluss auf die Gestaltung der Grundstücke genommen hat.

 

Nach der Veröffentlichung der Satzung haben sich zahlreiche Kommunen beim Fachbereich Umwelt gemeldet und sich für die Satzung interessiert, sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Regelungen und ihrer Begründung als auch bezüglich der juristischen Aspekte. Mehrfach wurde seitens des Fachbereiches  Umwelt auf Tagungen und Fachkonferenzen über die Satzung berichtet. Die Resonanz war hierbei durchweg positiv, da es bisher nur wenige Satzungen dieser Art gibt.

 

Der Ratsantrag Nr. 345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018, der sich mit dem Thema Dachbegrünung, einer Bilanz derselben wie auch möglichen neuen Dachbegrünungen befasst, lässt sich wie folgt beantworten:

 

Im Rahmen der Bearbeitung der Satzung wird selbstverständlich dokumentiert, wo und in welchem Umfang Maßnahmen umzusetzen sind, insofern gibt es eine durch die Satzung verursachte Statistik neuer Dachbegrünungen. Diese erfasst natürlich nicht solche, die vor Rechtskraft und außerhalb der Satzung freiwillig errichtet wurden und werden. Die Dachbegrünungen auf städtischen Gebäuden  (z.B. Lagerhausstaße, Kleebachschule, Katschhof, Mensa Couven etc.) wurden bisher vom Gebäudemanagement nicht systematisch erfasst.

 

Hinsichtlich der gewünschten Erfassung bzw. Darstellung von möglichen Dachflächen, die für eine Dachbegrünung geeignet sind, gibt es im Geoportal der Stadt Aachen bereits einen ersten Ansatz.

Im Rahmen der Datenerfassung für das Kataster der Dachflächen, die für Photovoltaik geeignet sind, ergab sich als Nebenprodukt die Menge der Flachdachflächen, die sich ganz grundsätzlich, eben aufgrund ihrer Neigung, für Dachbegrünung eignen. Dies stellt aber noch keine qualifizierte Sammlung dar, weil nur dieser eine Parameter herangezogen wurde.

Dieses „Gründachkataster“ zeigt das gesamtstädtische Gründachpotential. Hierbei werden die grundsätzlich geeigneten Dachflächen in drei Stufen gut geeignet, geeignet und bedingt geeignet eingeteilt. Diese Erfassung kann als Grundlage für weitere Untersuchungen dienen. Innerhalb der nächsten Monate werden städtische Dachflächen ermittelt, die sich für eine Begrünung eignen würden. Hierüber wird in einer der nächsten Sitzungen im AUK berichtet.

 

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...