Anhörung - FB 14/0210/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 gem. § 96 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2017 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

(Emmerich) (Philipp)

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2017 am 12.09.2018 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 19.09.2018 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt:

 

Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 und 2016  festgestellt.

 

Aufgrund des auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 festgestellten hohen Fehlerrisikos bei der Erfassung der Zugänge von rd. 85 Mio. € seit der Eröffnungsbilanz ist eine dringende Prozessüberarbeitung im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen geboten. Sollte dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der Buchungen seit der Inventur 2015 führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen.

 

Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einen Fehlbetrag von -17.109.818,13 € ab.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

0

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Ergebnis

0

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0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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