Entscheidungsvorlage - FB 45/0571/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Er beschließt, dem Antrag des Jugendwerkes für Internationale Zusammenarbeit e.V. auf               Gewährung einer Fördersumme zur Sanierung der Räumlichkeiten in der Bleiberger Fabrik in               Höhe von 50.480,00 Euro stattzugeben.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Der Verein Jugendwerk für Internationale Zusammenarbeit e.V. sorgt seit vielen Jahren für den Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes „Bleiberger Fabrik“ als kulturelles Bildungszentrum für Kinder und Jugendliche in Aachen. Der Verein setzt hierfür erhebliche Eigenmittel ein und greift auf großes ehrenamtliches Engagement zurück.

Vor dem Hintergrund des Alters des Gebäudes, das im Jahr 1980 zu einem Bildungszentrum umgebaut wurde, sind aktuell einige größere Sanierungsmaßnahmen notwendig, um die Funktion des Hauses aufrecht zu erhalten und den hygienischen Anforderungen insbesondere im Küchenbereich gerecht zu werden.

Mit Beschluss des KJA vom 30.10.2018 wurden aufgrund der beginnenden kalten Jahreszeit bereits Fördermittel für die Sanierung der Heizungsanlage in Höhe von 5.520,87 Euro gewährt, wodurch der noch verbleibende Antrag sich um diese Fördersumme reduziert.

Die weitergehenden Sanierungsmaßnahmen sind für die Fortführung des Betriebes unabdingbar und nur durch eine Förderung der Stadt Aachen zu realisieren.

 

2. Antragstellung

 

Es werden Fördermittel für die nachfolgenden Vorhaben beantragt.

  • Anpassung der Küchensituation an die neue Hygieneverordnung und das neue Nutzerverhalten.

Das Haus aus den Gründerjahren verfügt über eine Kochküche, sowie eine separate durch den Hof getrennte Spülküche. Diese wurden in Vergangenheit sehr stark genutzt, um im Rahmen der „musisch kreativen Werkwochen“ Mittagessen für bis zu 150 Kinder und Jugendliche vor- und nachzubereiten. Die gestiegenen Anforderungen der Hygieneverordnung lassen inzwischen nur noch die Vorbereitung kalter Speisen und die Essensausgabe externer Zulieferer zu.

Gemäß Vorgaben der Lebensmittelüberwachung muss die Küche mit der Spülküche organisatorisch verbunden werden, um kurze Wege zu ermöglichen und die Hygienestandards zu erfüllen.

Hierzu sind Rückbau, Neubau und Ausstattung gemäß dem beiliegenden Verzeichnis erforderlich.

Zusätzlich wird weiterer Raum gewonnen, der als zusätzliche Arbeitsfläche und als Lager genutzt werden kann.

 

  • Eingangszone

Die ca. 40 Jahre alte Eingangstüre aus Holz ist inzwischen so verzogen, dass sie im Winter nur noch mit grobem Körpereinsatz zu schließen ist. Weiterhin ist im Eingangsbereich kein Windfang vorhanden, wodurch im Winter enorm viel Energie verloren geht. Da der uneingeschränkte Zugang für Menschen mit Handicap nicht möglich ist, soll eine automatische Tür eingebaut werden, die sowohl den Energieverbrauch senkt als auch die Barrierefreiheit ermöglicht.

Zusätzlich sind baukonstruktive Anpassungen notwendig, da bei Starkregen Wasser in den Flur flutet. Bereits entstandene Schäden am Boden müssen dringend saniert werden.

 

  • Umnutzung Lager

In 2016 konnte die Stelle eines Jugendkunstschulleiters eingerichtet werden, der nun mit einem Beschäftigungsumfang von 100% die Aktivitäten im Kinder und Jugendbereich verantwortet. Für diese Position ist kein frei zugängliches Büro vorhanden. Zurzeit erfolgt der Zugang durch das Atelier. Bedingt durch die hohe Frequentierung des Büros durch Mitarbeiter und Kooperationspartner während der Kursangebote, kommt es hier zu Störungen, die durch einen separaten Zugang vermieden werden können.

Aus diesem Grund soll das ehemalige Fotolabor, inzwischen Materiallager zu einem Büroarbeitsplatz umgebaut werden. Dazu muss ein zweiter Fluchtweg geschaffen werden. Zusätzlich soll der Raum als Arbeitsraum mit ausreichender Belichtung ertüchtigt werden.

 

3. Einschätzung der Fachverwaltung

 

Aus Sicht der Fachverwaltung ist der vorliegende Antrag des Vereins Jugendwerk für Internationale Zusammenarbeit e.V. zu befürworten.

Die Anpassung der Küchensituation an die neue Hygieneverordnung ist zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlich. Durch die mit den Kindern gemeinsame Zubereitung von kleinen Snacks und Imbissen leisten die Mitarbeiter der Bleiberger Fabrik einen Beitrag zur Gesundheitsprävention. Dies aufgrund der mangelnden Hygienesituation nicht mehr leisten zu dürfen, bedeutet einen gravierenden Einschnitt in die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.

Durch den zusätzlich entstehenden Vorbereitungsraum wird die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen erleichtert.

Mit der Sanierung des Eingangsbereichs wird ein barrierefreier Zugang zum Gebäude geschaffen, der aus heutiger Sicht zum Standard einer derart stark frequentierten Einrichtung gehört.

Zudem werden die Energiekosten durch den Einbau der neuen Türe reduziert, was zur besseren Energieeffizienz des Hauses beiträgt.

Die Angebote der Bleiberger Fabrik haben sich in den letzten Jahren stark erweitert. Durch die Einrichtung der Stelle des Jugendkunstschulleiters in 2016 wurde die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes erforderlich. Als Übergangslösung diente bisher ein Raum hinter dem Atelier ohne eigenen Zugang. Um den Ablauf der Kurse nicht permanent zu stören, ist die Einrichtung eines separaten Raumes mit eigenem Eingang erforderlich. Der zusätzlich zu schaffende Fluchtweg ist vorgeschrieben.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Gemäß Position 40 Stadtjugendplan ist eine 50%ige Förderung der Gesamtsumme einer Sanierung möglich.

Für die eingangs beschriebene Sanierung beantragt das Jugendwerk für Internationale Zusammenarbeit e.V. einen Förderbetrag in Höhe von 50.480 Euro.

Die Gesamtsumme der Maßnahme beläuft sich auf 140.000 Euro. Hiervon sind 80%, 112.000 Euro, förderberechtigt. Hiervon 50 % ergibt einen Förderbetrag in Höhe von 56.000 Euro. Die Heizungsanlage wurde bereits mit 5.520,87 Euro bezuschusst. Es verbleibt ein Förderbetrag in Höhe von 50.480 Euro (gerundet).

Das entsprechende konsumtive Konto zu Position 40 Stadtjugendplan weist einen jährlichen Ansatz in Höhe von 24.000 Euro aus. Hiermit sind entsprechend hohe Anträge nicht zu realisieren.

Vor Eingang des Antrages des Jugendwerkes für Internationale Zusammenarbeit e.V. erfolgten Förderungen an andere freie Träger in Höhe von 21.338,35 Euro, sodass nur noch eine Summe in Höhe von 2.661,65 Euro zur Verfügung steht.

Nach Durchsicht der Konten des FB 45/300 zum Jahresende kann jedoch Deckung für den Gesamtbetrag aus anderen Konten angeboten werden.

Hierbei wird der Teil des Antrages auf Förderung der Herstellung einer temporären Hofüberdachung nicht berücksichtigt, da eine Dringlichkeit der Maßnahme nicht gesehen wird.

 

4. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Jugendwerkes für Internationale Zusammenarbeit e.V. auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 50.480 Euro stattzugeben.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

1) 4-060201-940-9, SK 53180000

2) 4-060201-940-9, SK 53180010

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

2)9.000

9.000

47.400

47.400

0

0

Ergebnis

-19.000

-19.000

-77.400

-77.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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