Kenntnisnahme - FB 23/0507/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Grabeland - Ratsantrag der Fration DIE LINKE vom 18.09.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion DIE LINKE hat folgenden Ratsantrag gestellt:
„Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche unbebauten Grundstücke der Stadt Aachen als Grabeland verpachtet werden können.
Begründung:
In verschiedenen Städten werden unbebaute städtische Grundstücke für hobbygärtnerische Nutzung verpachtet. Die Verträge sind jährlich kündbar; Aufbauten und mehrjährige Pflanzen sind nicht zulässig.
Durch die Vertragsgestaltung ist gewährleistet, dass die Grundstücke kurzfristig für eine mögliche Bebauung zur Verfügung stehen, zwischenzeitlich bieten die Flächen Einwohnerinnen und Einwohnern Möglichkeiten für naturnahe Freizeitgestaltung.“
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Sobald Flächen für eine Nutzung als Grabeland identifiziert werden, werden diese bei Nachfrage entsprechend verpachtet. Für diese Flächen entfällt städtischer Pflegeaufwand.
Zur Zeit hat die Stadt Aachen ca. 140 unbebaute Flächen als Grabe- oder Gartenland verpachtet. Es handelt sich dabei in der Regel nicht um zu Bauland entwickelbare Flächen.
Die wenigen Wohn- und Gewerbebaugrundstücke, die der Stadt Aachen aktuell zur Verfügung stehen, werden kurzfristig vermarktet und eignen sich daher nicht für eine Zwischennutzung. Baugrundstücke in Neubaugebieten wie Lichtenbusch Innenbereich (Bebauungsplan Nr. 855 I) oder Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße (Bebauungsplan Nr. 812) wurden oder werden bis zur Erschließung von den bisherigen landwirtschaftlichen Pächtern bewirtschaftet. Dabei ist eine kurzfristige Kündigung der Verträge gewährleistet.
Der Ratsantrag gilt damit als bearbeitet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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95 kB
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