Entscheidungsvorlage - FB 23/0105/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über städtische Gewerbeflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/28
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.11.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Nachfrage nach städtischen
Gewerbegrundstücken hat im Jahr
2004 gegenüber dem Vorjahr zugenommen.
Es wurden Rats‑ und WLA‑Beschlüsse über
den Verkauf von Gewerbegrundstücken an insgesamt 15 Firmen aus verschiedensten
Branchen gefasst. Die Gesamtfläche betrug mehr als 91.000 m2.
Im Jahr 2004 wurden insgesamt 10 dieser
Beschlüsse mit einer Gesamtfläche von ca. 70.000 m2 durch notarielle
Kaufverträge umgesetzt. Kaufverträge für ein 2.480 m2 großes
Grundstück und über ein 14.580 m2 großes Grundstück wurden in 2005
beurkundet. Drei Interessenten wollten oder konnten keinen Kaufvertrag
abschließen.
Die Angebote und Verkäufe erfolgten gemäß
der vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Vergabekriterien, wodurch z. B.
Nachfragen nach Grundstücken für großflächigen Einzelhandel keine
Berücksichtigung fanden.
Die häufigsten Anfragen erfolgten von
mittelständischen und kleinen Handwerksunternehmen. Der Abschluss von
Kaufverträgen scheiterte hierbei leider häufig an Finanzierungsproblemen, da
die Banken wegen Basel II wesentlich geringere Risiken eingehen als noch vor
wenigen Jahren.
Die Stadt Aachen kann derzeit die
nachfolgenden Grundstücke mit einer Gesamtgröße von mehr als 210.000 m2 anbieten:
Eilendorf Süd
ca. 100.000 m2 Industriegebiet
Es handelt sich zum größten Teil um
Flächen, die von der Firma Zentis wegen Nichterfüllung der Bauverpflichtung
zurück erworben wurden. Die Vermarktungsschwierigkeit besteht in der großen
Grundstückstiefe von 130 m ‑ 150 m, wodurch Grundstücksverkäufe erst ab ca.
7.000 mÿ möglich sind. Die Nachfrage nach derart großen Grundstücken ist sehr
gering.
Auf der Hüls
ca. 20.000 m2 für nicht störendes Gewerbe
Die Grundstückstiefe von 80 m bedingt
Mindestgrundstücksgrößen von ca. 2.500 m2. Gerade für nicht
störendes Gewerbe ist die Nachfrage nach solch großen Grundstücken gering.
Charlottenburger Allee
ca. 10.000 m2
Die Grundstückstiefe von 100 m bedingt
Mindestgrundstücksgrößen von ca. 4.000 m2. Über eine größere Fläche
wird derzeit mit einem im Gebiet ansässigen Unternehmen gesprochen. Ein
Ergebnis liegt noch nicht vor.
Süsterfeldstraße
ca. 10.000 m2
Das Gebiet verfügt nur über eine
provisorische Verkehrsanbindung. Ob eine Vermarktung ohne Gesamtkonzept
(Westbahnhof) möglich ist, wird geprüft.
Drosselweg
ca. 7.000 m2 für nicht
störendes Gewerbe
Es existiert kein Bebauungsplan. Das
Grundstück liegt zwischen vorhandener Wohnbebauung und Gewerbe (Halden
Schmidt). Die verkehrstechnische Anbindung ist schwierig, eine Werbewirksamkeit
ist nicht vorhanden. Das Grundstück ist mit Altlasten belastet.
Weststraße / Vaalser Straße
ca. 3.500 m2
Das Grundstück kann nur über die
Lennestraße und Weststraße erreicht werden. Es ist mit einem Kanal, der quer
durch das Grundstück verläuft, belastet.
Pascalstraße
ca. 2.800 m2
Hier können nach den Festsetzungen des
Bebauungsplans nur Betriebe aus dem Technologiebereich angesiedelt werden.
Liebigstraße und Feldstraße
ca. 21.000 m2
Das Gebiet ist für eine kleinteilige
Vermarktung, insbesondere für Handwerker und Dienstleister vorgesehen. Zwei
Gewerbegrundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3.200 m wurden 2005
veräußert.
Schlachthofgelände
brutto ca. 37.000 m2
Der Mietvertrag mit der Vieh‑ und
Fleischversorgung Aachen eG läuft am 31.12.2005 aus. Bereits jetzt werden
Verhandlungen zum Verkauf von bebauten Teilflächen geführt. Neben den vier
denkmalgeschützten Gebäuden können auch andere Gebäude verkauft werden, wenn
dies die Gesamtplanung nicht beeinträchtigt. Zur Zeit erfolgt die Vergabe von
verschiedenen Gutachten (Straßenplanung, Altlasten, Energieversorgung,
Öffentlichkeitsarbeit) .
Die Stadt Aachen hat zwar ein großes Gewerbeflächenpotential, trotzdem jedoch bereits jetzt geringe Grundstücksangebote für manche Branchen. Wegen der steigenden Nachfrage und der Dauer von Planverfahren muss zügig Planungs‑ und Baurecht für weitere städtische Flächen geschaffen werden. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht bieten sich hierzu insbesondere die Fläche zur Erweiterung des Gewerbegebietes an der Charlottenburger Allee, die in der Zwangsversteigerung erworben wurde, und die Fläche an der Friedenstraße an, da beide an vorhandene Gewerbegrundstücke anschließen.