Kenntnisnahme - FB 56/0222/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, wie in der Vorlage dargestellt zu verfahren.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangssituation

 

Begegnungszentren stellen Anlaufstellen für ältere Menschen im Quartier dar und werden hauptamtlich koordiniert. Als Teil der offenen Altenhilfe der Stadt Aachen bieten sie professionelle Beratung, Begegnung und die Förderung von Eigeninitiative. Vorrangige Zielgruppe sind Menschen ab 50 Jahre. Darüber hinaus sind auch Angehörige und jüngere Menschen willkommen – besonders wenn es um generationsübergreifende Arbeit geht. Begegnungszentren bieten feste Sprechstunden an und schaffen Freizeit, Bildungs- und Kulturangebote. Sie arbeiten damit zielgruppenspezifisch und in erster Linie von ihren Einrichtungen aus. 

 

Derzeit bestehen acht Begegnungszentren in Haaren, Mitte, Kronenberg, Preuswald, Ost, Forst, Nord und auf der Hörn. Sie werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtshilfe geleitet (siehe Karte/Anlage 1). Hinzu kommen hier noch zwei Mehrgenerationenhäuser in Brand und Eilendorf/Rothe Erde, die im Rahmen eines Bundesprogramms installiert worden sind und ebenfalls Beratungs- und Begegnungsangebote schaffen – mit dem Fokus auf intergenerative Ansätze. Diese Projekte laufen noch bis 2020. Die Arbeit der Begegnungszentren wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vorgestellt.

 

Bezüglich der Planung quartiersgebundener Angebote hat die Verwaltung im Jahr 2017 einen mehrgliedrigen Prozess angestoßen. Im Jahr 2017 wurde zunächst das Konzept für das Quartiersmanagement erarbeitet. Es wurde am 07.12.2017 dem Ausschuss präsentiert und einstimmig beschlossen. Das Konzept beinhaltet eine inhaltliche Schärfung des Profils im Quartiersmanagement und die Ausbauplanung für die Quartiere (Kronenberg/Kullen ab 2019) und Aachen-Nord (nach Auslaufen des Programms Soziale Stadt). Im Konzept ist nochmals deutlich geworden, dass die Zusammenarbeit mit den anderen quartiersorientierten Akteuren wie Begegnungszentren geschärft und das genaue Schnittstellenprofil erarbeitet werden muss. Ein erster Ansatz in diesem Zusammenhang war die Förderung von Bürogemeinschaften in den Quartieren, die vom Quartiersmanagement und den Trägern vor Ort gemeinsam genutzt werden. In Aachen-Ost wird dieses Vorhaben derzeit pilotmäßig umgesetzt.

 

In einem zweiten Schritt geht es nun darum, die Strukturen der Begegnungszentren zusammen mit allen Verantwortlichen zu beleuchten und an die Erfordernisse der zukünftigen offenen Altenarbeit anzupassen.

 

Planung

 

Ziel der Verwaltung ist es, äquivalent zum Quartiersmanagement die qualitative Weiterentwicklung der Arbeit in den Begegnungszentren voranzutreiben. Es geht hierbei um die Frage, wie die offene Altenarbeit „von morgen“ aussehen muss und wie die Angebote in der Stadt Aachen entwickelt werden müssen, um veränderten Nachfragen im Zuge des demographischen Wandels gerecht werden zu können. Einen guten Diskussionsanschub lieferten bereits die Erkenntnisse der diesjährigen Sozialkonferenz in den Themenfeldern „Altersarmut“ und „Älter werden im Quartier“.

 

Zur Weiterentwicklung der Begegnungszentren ist ein Zukunftsworkshop „Begegnung im Alter“ für das erste Quartal 2019 unter Beteiligung der Verwaltung (u.a. Sozialplanung, Leistelle „Älter werden in Aachen“), den Leitungskräften der Begegnungszentren und Experten der Träger geplant. Eine solche prozessbegleitende Evaluation ist fester Bestandteil der Arbeit der Begegnungszentren. Der Workshop wird die bisherigen Erfahrungen in den Begegnungszentren beleuchten und Impulse für die zukünftige Ausrichtung der Arbeit setzen. Zu den Leitfragen zählt, wie die Angebotsstruktur der Begegnungszentren angepasst werden kann, welche Zielgruppen derzeit und zukünftig erreicht werden können und welche Kooperationsstrukturen dafür notwendig sind. Hier kann auch die Kooperation mit dem allgemeinen städtischen Quartiersmanagement eine wichtige Rolle spielen.

Beim Workshop gilt es, die Begriffe des Alters und des Alterns für die Zukunft so zu definieren, dass sie sensibel gegenüber spezifischen und unterschiedlichen Einschränkungen und Kompetenzen sowie Zugangschancen und Partizipationsmöglichkeiten der Menschen sind. Der Workshop ist bereits mit den Leiterinnen der Begegnungszentren vorbesprochen worden, welche das Vorgehen befürworten. Aus dem Workshop wird ein Zukunftskonzept für die Begegnungszentren hervorgehen. 

 

Parallel wird in 2019 der dritte Sozialentwicklungsplan erarbeitet. Er wird aktuelle Daten zur kleinräumigen sozio-ökonomischen und sozialen Entwicklung Aachens quartiersscharf liefern. Der Plan wird die Bedarfe in den einzelnen Quartieren und ggf. die Notwendigkeiten, Unterstützungsstrukturen auszubauen, aufzeigen. 

 

Auf Basis der Ergebnisse des Workshops (Begegnung im Alter) und der neuen Zahlen aus dem Sozialentwicklungsplan soll dann dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in einer ausführlichen Vorlage beschrieben werden, welche Ziele für die Zukunft der Begegnungszentren insgesamt gesehen werden und in welcher Form und in welchen Räumen ein Ausbau des Angebots sinnvoll ist. In dieser Form kann gewährleistet werden, dass Qualität und Quantität im Zusammenhang gedacht werden. 

 

Zum Ausbau der Begegnungszentren gibt es bereits einen Beschluss des Ausschusses vom 09.12.2014:

 

„Weitere Begegnungszentren sollen sukzessive alle zwei Jahre entstehen. Die Vorbereitung, wo ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, erfolgt durch den Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger. Die Entscheidung trifft unter dem Vorbehalt, dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.“ 

 

Aufgrund der Neugründung des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration und der Neukonzeption der städtischen Sozialplanung hat sich die Umsetzung des Beschlusses verzögert. Die bedarfsgerechte Umsetzung des Beschlusses soll in dem oben erläuterten Prozess erfolgen.

 

Mit Schreiben vom 07.11.2018 (s. Anlage 2) beantragt die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege StädteRegion Aachen zudem die Aufstockung der Beschäftigungsumfänge für das Leitungspersonal in den Begegnungszentren von 50% auf 75% und in Verbindung damit die Erhöhung der städtischen Zuschüsse ab 2019 von 31.200 Euro auf 46.800 Euro jährlich. Für die 8 bestehenden Begegnungszentren wird eine Erhöhung von insgesamt 124.800 € pro Jahr beantragt. Die beantragte Aufstockung der Beschäftigungsumfänge ist genauso wie der mögliche Ausbau der Begegnungszentren im Rahmen des anvisierten Workshops und der Ergebnisse des Sozialentwicklungsplans zu diskutieren.

Erst mit Vorlage des Konzepts auf Basis des Workshops und der Erkenntnisse aus dem Sozialentwicklungsplan kann der angepasste Bedarf an Zuschussmitteln für die Begegnungszentren durch die Verwaltung beziffert werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Derzeit noch nicht bezifferbar.

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Anlagen

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