Entscheidungsvorlage - B 03/0127/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Stellplatzsatzung zum 01.01.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Planungsausschusses am 08.11.2018 wurde ein erster Entwurf der neuen Stellplatzsatzung unter der Vorlagennummer B03/0127/WP17 zur weiteren Diskussion eingebracht.
Auf der Grundlage der Diskussion sowie der zusätzlichen Anmerkungen aus dem politischen Raum wurde dieser Entwurf nochmals überarbeitet.
Dies umfasst im Wesentlichen folgendes:
- Der Satzungstext wurde mit dem Fachbereich Recht textlich redaktionell überarbeitet.
- Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde im gewerblichen Bereich die Zonierung übernommen, mit dem Ziel, dass es hinsichtlich des Stellplatzerfordernisses keine wesentlichen Verschlechterungen eintreten.
Verschlechterungen, die allein aus den neuen Richtzahlen aus dem Entwurf des Ministeriums resultieren, müssen leider aus Gründen der Rechtssicherheit hingenommen werden. Eine Überarbeitung bzw. Evaluierung ist von vorne herein für das 2. HJ 2019 vorgesehen.
- Der Berechnungsschlüssel für studentisches Wohnen wurde um eine Größeneinheit angepasst. In der Baugenehmigung wird studentisches Wohnen festgeschrieben, mit der Folge, dass bei einer möglichen Nutzungsänderung der dann höhere Stellplatzbedarf auf dem Grundstück nicht mehr nachgewiesen werden kann und damit nur noch eine Stellplatzablöse zwingend verbunden ist.
- Der Abminderungsfaktor für den ÖPNV wurde unabhängig von der Nutzungsart Wohnen oder Gewerbe nunmehr mit 15/10/5 % bezogen auf die Gebietszonen berücksichtigt. Die bisherige Regelung galt nur für Gewerbe mit 30 % in Zone 1 und 10 % in den übrigen Zonen
Unabhängig hiervon sind verschiedene Punkte derzeit noch in der Diskussion; als da sind:
- ÖPNV Anbindung noch weiter zu differenzieren
- Car-Sharing Ansatz auch für gewerbliche Nutzungen sowie Berechnungsfaktor
- Regelung für Einfamilienhäuser
- Regelung zum Abriss und unmittelbar anschließenden Neubau
Hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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194 kB
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3
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(wie Dokument)
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283,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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334,6 kB
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