Entscheidungsvorlage - FB 02/0155/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2019/2020 Zweckverband Region Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Anhörung/Empfehlung
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28.11.2018
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2018
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss
- an die Geschäftsführerin des Zweckverbandes die Erwartung zu richten, dass der aktuelle
Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entsprechend überarbeitet wird.
- die Erwartung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der
Verbandsversammlung auszusprechen, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der Maßgabe einer Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 300 T€ gegenüber dem Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen aufzuteilen sind - zuzustimmen.
- Der Finanzausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss
- an die Geschäftsführerin des Zweckverbandes die Erwartung zu richten, dass der aktuelle
Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entsprechend überarbeitet wird.
- die Erwartung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der
Verbandsversammlung auszusprechen, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der Maßgabe einer Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 300 T€ gegenüber dem Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen aufzuteilen sind - zuzustimmen.
Beschlussvorschlag Hauptausschuss
Er nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und erwartet von der Geschäftsführerin des Zweckverbandes, dass der aktuelle Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entsprechend überarbeitet wird.
Er erwartet von den von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der Verbandsversammlung, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der Maßgabe einer Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 300 T€ gegenüber dem Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen aufzuteilen sind - zuzustimmen
Erläuterungen
Ergänzungsvorlage zur Vorlage-Nr. FB 02/0155/WP17 vom 16.11.2018
Haushaltssatzung 2019/2020 Zweckverband Region Aachen
In der Vorlage vom 16.11.2018 ist die Verwaltung den Anregungen einer Mustervorlage der Städteregion gefolgt, nach der im Ergebnis der vom Zweckverband Region Aachen zum Beschluss vorgelegten Erhöhung der dortigen Umlage in Höhe von insgesamt rd. 423.9 T€ für die Jahre 2019 und 2020 - gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr 2018 - lediglich eine Erhöhung um maximal 150 T€ bewilligt werden soll.
In der Zwischenzeit wurde zur künftigen Zweckverbandsumlage, u.a. im städteregionalen Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa am 22.11.2018, weitergehend diskut iert.
In der Folge wurde hierbei ein Kompromissvorschlag auf Leitungsebene der beteiligten Mitgliedskörperschaften entwickelt. Danach soll nunmehr eine Erhöhung der Umlage in den Jahren 2019 und 2020 um max. 300T€ zum Beschluss vorgelegt werden.
Diese (um insgesamt 300 T€ gegenüber 2018) erhöhte Umlage hätte für die Stadt Aachen eine anteilige Zweckverbandsumlage in Höhe von rd. 280,6 T€ p.a. für die Jahre 2019 und 2020 zur Folge – errechnet nach den Einwohnerzahlen zum 30.06.2017. Gegenüber den aktuell im städtischen Haushalt für den Zweck eingeplanten Mitteln in Höhe von 217.300 € sind danach im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 63,3 T€ p.a. bereit zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2020 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 217.300 | 275.730,13 | 217.300 | 275.730,13 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 217.300 | 275.730,13 | 217.300 | 275.730,13 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -58.430,13 * | -58.430,13 * |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
* Mehrbedarf 2019 / 2020 in Höhe von 63.305,13 € abzgl. 4.875,00 €
Auflösung der Rückstellung, Grenzinfopunkt.