Entscheidungsvorlage - Dez II/0028/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss nimmt die Fördervereinbarung mit dem Land NRW zur Erhöhung des landesseitigen Betriebskostenzuschusses für den E46/47 – Stadttheater und Musikdirektion zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Abschluss der Fördervereinbarung zuzustimmen.

 

Der Hauptausschuss nimmt die Fördervereinbarung mit dem Land NRW zur Erhöhungen des landesseitigen Betriebskostenzuschusses für den E46/47 – Stadttheater und Musikdirektion zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Fördervereinbarung zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) beabsichtigt, die Förderung der kommunalen Theater und Orchester bis zum Jahr 2022 schrittweise um landesweit insgesamt 30 Mio. € auf dann 50 Mio. € zu erhöhen.

 

Auf Grundlage des zwischen dem Land NRW und den Spitzenverbänden der Städte bzw. der Theater- und Orchester festgelegten Verteilungsschlüssel entfiele hieraus für das Theater Aachen (Gesamtsumme neuer Zuschuss):

 

 

Theater

Orchester

Summe

2018

818.956 €

188.322 €

1.007.278 €

2019

940.370

223.947 €

1.164.317 €

2020

1.061.784 €

259.572 €

1.321.356 €

2021

1.183.198 €

295.198 €

1.478.396 €

2022

1.304.611 €

330.823 €

1.635.434 €


Gegenüber dem bisherigen Betriebskostenzuschuss des Landes in Höhe von rund 738.000 € ergibt sich damit eine Erhöhung in Höhe von zwischen rund 270.000 € im Jahr 2018 bis zu rund 900.000 Euro im Jahr 2022.

 

Voraussetzung zum Erhalt des Betriebskostenzuschusses ist der Abschluss der in der Anlage beigefügten Fördervereinbarung, die unter anderem auch die Zusicherung eines kommunalen Zuschusses vorschreibt. Der städtische Betriebskostenzuschuss im Haushaltsplan 2018 (wie auch der des Entwurfes 2019) - orientiert an den Vorgaben der Zielvereinbarung mit dem Theater - erfüllt die Vorgaben des Landes (auch hinsichtlich der Fortschreibung in den Folgejahren).

Die Festschreibung des Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2022 in der Fördervereinbarung kann aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht erfolgen, da der Betriebskostenzuschuss 2022 noch nicht Gegenstand eines genehmigten Haushalts ist (die mittelfristige Planung des Haushaltsplans 2018 ist auf das Jahr 2021 beschränkt). Mit Genehmigung des Haushaltsplans 2019 kann die seitens des Landes geforderte Bestätigung des Betriebskostenzuschusses 2022 beigebracht werden.

 

Die zwischen Stadt und Theater bestehende Zielvereinbarung bleibt unberührt. Bei der Berechnung des hier relevanten Ziel-Kostendeckungsgrades wird der Landeszuschuss wie auch die der Erhöhung gegenüberstehenden zusätzlichen Aufwendungen einbezogen, da aufgrund der Berechnungssystematik der Zielvereinbarung der Kostendeckungsgrad ansonsten ohne tatsächliche Ergebnisrelevanz zulasten des Theaters verschoben würde. Damit verbleibt es bei einer Konsolidierungsverpflichtung des Theaters sowie der städtischen Zusage, im Falle der Zielverfehlung das dann noch verbleibende Defizit (zunächst) bis zur Höhe der Rückstellung auszugleichen. Diese Rückstellung ist auf der Grundlage der Fördervereinbarung vorrangig gegenüber der zu erfolgenden Erhöhung der Landeszuweisung heranzuziehen.

 

In Folge des anstehenden landesseitigen Rechnungsschlusses ist zur Zahlbarmachung des erhöhten Zuschusses 2018 unmittelbar in diesem Jahr eine zeitnahe Bestätigung der Fördervereinbarung noch in dieser Kalenderwoche 49 erforderlich.

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Anlagen

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