Kenntnisnahme - FB 20/0182/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die vorgestellten Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit beiliegendem Antrag, hier eingegangen am 20.11.2018, hat die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Aachen die Aufnahme des o.a. Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Hauptausschusses am 05. Dezember 2018 beantragt.

 

Unter Bezug auf das letztjährige Antragsverfahren stützt sich der Antrag mit Blick auf die sog. Hütte 16 auf die Notwendigkeit der Fortentwicklung bzw. Gestaltung des Flächenkonzepts des Weihnachtsmarktes.

 

Zutreffend wird in dem Antrag darauf verwiesen, dass weitergehende grundsätzliche konzeptionelle Fortentwicklungen der Gestaltung  bzw. des räumlichen Ausmaßes vor ihrer abschließenden Entscheidung in den Rat der Stadt Aachen bzw. in den politischen Entscheidungsprozess eingebunden werden sollten. Hintergrund des damaligen Antrags war die Einbindung der o.a. Hütte 16 in den letztjährigen Weihnachtsmarktbereich durch ihre Verlagerung von der ursprünglichen Aufstellfläche vor einem Ladenlokal auf die gegenüberliegende Straßenseite am Rande des Elisengartens. Dabei war zum einen zu befürchten, dass die Fläche des Elisengartens weitergehenden Schaden erleiden würde. Zum anderen, so die Befürchtung, würde die gewählte Aufstellfläche Nachahmer bzw. neue Interessenten bestärken, ebenfalls eine Aufstellfläche im Elisengarten bzw. dem näheren Umfeld zu suchen.

 

Tatsächlich wurde in Folge auch der tatsächlichen Abläufe des letztjährigen Weihnachtsmarktes eine Verlagerung des Standorts angestrebt. Die entsprechende Suche erfolgte dabei nicht aufgrund von durch die Hütte 16 verursachten Schäden auf der Fläche Elisengarten. Die im Rahmen der Weihnachtsmarktnutzung entstandenen Schäden der (grundsätzlich zu überarbeitenden) Fläche wurden seitens des Nutzers  - wie auch als Auflage vorgegeben - beseitigt.

 

Mit der Verlagerung wurde auch räumlich eine stärker wahrnehmbare Anbindung an die originäre Fläche des Weihnachtsmarktes Münsterplatz gesucht, die auch im Geflecht mit der angestrebten Aufwertung der Weihnachtsmarktfläche Holzgraben durchaus geeignet scheint sowohl Abschluss des einen Bereiches und Überleitung zum anderen Bereich zu sein. Damit einher geht auch eine begrüßenswerte Entzerrung in Bezug auf die starke Frequentierung des Münsterplatzes. Dabei spielte sicherlich auch eine Rolle, dass der letztjährige Weihnachtsmarkt die Attraktivität der Hütte 16 zweifelsfrei unter Beweis gestellt hatte. Ebenfalls eine Rolle spielte, dass sich eben nicht die Besorgnis bewahrheitete, mit der Hütte 16 bzw. deren Genehmigung würde ein Einfallstor zur Nutzung des  Elisengartens insgesamt gegeben. Auch die vorliegenden Planungen des MAC bestätigen, dass eine weitergehende räumliche Öffnung des Weihnachtsmarktes nicht angestrebt wird und auch hier abgelehnt wird. Die Ausdehnung des Weihnachtsmarktes in die Fläche des Elisengartens, die auch topographisch kaum dazu geeignet ist, findet auch hier keine Befürworter. Eine Nutzung der Straßenfläche kann ohne weitergehende Einschränkung von angrenzenden Ladennutzungen nicht erfolgen - eine Unverträglichkeit in diesem Sinne hatte ja gerade die Verlagerung der Hütte 16 zur Folge.

 

Selbstredend gilt auch in Bezug auf den jetzigen Standort der Hütte 16 eine in der Genehmigung formulierte und festgesetzte Renaturierungsklausel inklusive einer entsprechenden Kaution.

 

Tatsächlich zeigt sich auch hier, dass die Gestaltung des Weihnachtsmarktes auch und gerade unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Anforderungen sowie der auch hier möglichen Aufwertungschancen einzelner öffentlicher Flächen keinesfalls statisch ist.

So dürfte auch die Erweiterung des Erscheinungsbildes vom Weihnachtsmarkt auf dem Holzgraben unstreitig begrüßenswert sein.

 

Insgesamt werden die Akzeptanz und Ausgestaltung des Weihnachtsmarktes zu Beginn des neuen Jahres auch im Rahmen der sicherheitsrelevanten Nachkontrolle hinterfragt werden. Die entsprechenden Ergebnisse werden in die Vorgaben und/oder Vorschläge für die Gestaltung des kommenden Jahres einfließen. In  Folge der anstehenden städtebaulichen Planungen werden auch diese konzeptionellen Überlegungen nicht unbedingt abschließend und  statisch sein. Die Verwaltung wird allerdings dann darauf bedacht sein, die Ergebnisse frühzeitig dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu bringen.
 

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Anlagen

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