Entscheidungsvorlage - FB 61/1102/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 -Trierer Straße 244-280, 356-386- zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 -Trierer Straße 244-280, 356-386- im Stadtbezirk Aachen-Mitte. 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

 

Der Aufstellungsbeschluss A 90 umfasst zwei Geltungsbereiche. Der erste befindet sich zwischen der Trierer Straße Hausnummer 244 bis 280, der zweite zwischen Hausnummer 356 bis 386. Dieser Aufstellungsbeschluss verfolgt das Ziel, Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. Allerdings wurden in den letzten Jahren neben Spielhallen zunehmend auch Wettbüros beantragt.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits vor 19 Jahren gefasst und bezieht sich nicht auf Wettbüros. Um künftig auch die Ansiedlung von Wettbüros steuern zu können, soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden, mit dem Ziel Vergnügungsstätten- insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen.

 

  1. Beschlussempfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung miz §1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 –Trierer Straße 244-280, 356-386- zu beschließen.

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Anlagen

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