Entscheidungsvorlage - FB 01/0503/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von 2 stimmberechtigten Delegierten für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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23.01.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.01.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, als stimmberechtigte Delegierte für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu benennen:
1. __________________________
2. __________________________
Ferner empfiehlt der Hauptausschuss, als Gastdelegierte zu benennen:
__________________________ ________________________
__________________________ ________________________
__________________________ _________________________
Auf Empfehlung des Hauptausschusses benennt der Rat der Stadt als stimmberechtigte Delegierte für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages:
1. __________________________
2. __________________________
Ferner benennt der Rat der Stadt als Gastdelegierte:
__________________________ ________________________
__________________________ ________________________
__________________________ _________________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 06.11.2018 mitgeteilt, dass die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages von Dienstag, 04. Juni bis Donnerstag, 06. Juni 2019 in Dortmund stattfinden wird.
Der voraussichtliche Zeitplan für die Versammlung kann der Anlage entnommen werden.
Um die organisatorischen Vorbereitungen für die Hauptversammlung rechtzeitig einleiten zu können, bittet der Städtetag, die Benennung der Abgeordneten bis spätestens 15.02..2019 vorzunehmen.
Nach § 6 Abs. 2a der Satzung kann die Stadt Aachen zur Hauptversammlung 2 Delegierte mit Stimmrecht entsenden (unter Zugrundelegung der vom Statistischen Bundesamt festgelegten Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2017).
Die stimmberechtigten Delegierten des Hauptausschusses und des Präsidium des Deutschen Städtetages sind neben den zu benennenden stimmberechtigten Delegierten kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Sie bleiben bei der Anzahl der zu benennenden Delegierten außen vor. Für die Stadt Aachen sind Herr Oberbürgermeister Philipp als Mitglied im Präsidium und Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt als Mitglied im Hauptausschuss bereits stimmberechtigte Delegierte.
Die Hälfte der Delegierten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen. Der Deutsche Städtetag bittet die Mitgliedsstädte, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.
Neben den stimmberechtigten Delegierten können auch diesmal wieder weitere Teilnehmer(innen) aus Vertretungskörperschaft und Verwaltung als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden.
An der letzten ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die 2017 in Nürnberg stattfand, nahmen vom Rat der Stadt teil:
a) als stimmberechtigte Abgeordnete:
Oberbürgermeister Marcel Philipp
Bürgermeisterin Scheidt, GRÜNE,
Ratsherr Gilson, CDU,
Ratsfrau Reuß, SPD,
b) als Gastdelegierte ohne Stimmrecht:
Herr Andor Schmitz, SPD,
Ratsherr Bredohl, DIE LINKE,
Ratsherr Blum, FDP,
Ratsfrau Lang, GRÜNE,
Ratsherr Pilgram, GRÜNE.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,2 kB
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