Kenntnisnahme - FB 36/0036/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er unterstützt die Entwicklung und Umsetzung eines EnergieEffizienzKonzepts für die Stadt Aachen unter folgender Maßgabe:

1.       Städtische Haushaltsmittel werden nicht zur Verfügung gestellt.

2.       Förderprogramme von Land, Bund und EU sind im Hinblick auf mögliche Projektunterstützung zu prüfen.

3.       Der Umweltausschuss wird über den Projektverlauf fortlaufend, mindestens aber 1 mal jährlich umfassend informiert.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

EnergieEffizienzKonzept für die Stadt Aachen

 

Nach erstmaliger Beratung der Thematik „EnergieEffizienzKonzept“ am 14.06.2005 hat der Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, ergänzende Informationen über das Projekt zusammenzustellen.

 

Die Erstellung des EnergieEffizienzKonzeptes basiert auf einer Initiative von Stadt und STAWAG und soll in einer gemeinsamen Projektträgerschaft entwickelt und umgesetzt werden. Seitens der Stadt gilt es zu beachten, dass keine eigenen Finanzmittel in das Projekt eingebracht werden können.

 

Bezugnehmend auf die Diskussion wird nachfolgend insbesondere noch einmal auf die inhaltliche Zielsetzung einer jährlichen 1%-igen Reduzierung des Endenergieverbrauchs eingegangen. Dabei fließen Informationen aus dem Entwurf des Statusberichts (*1) in die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung ein.

 

Aufbauend auf den in der EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen (*2) entworfenen Einsparvorgaben setzt sich das EnergieEffizienzKonzept zum Ziel, den Endenergieverbrauch in den verschiedenen Verbrauchergruppen – Privathaushalte, Gewerbe, Industrie und öffentliche Liegenschaften – um jährlich mindestens 1% zu senken. In den Richtlinienentwürfen wurde für den Bereich der öffentlichen Liegenschaften zunächst ein höherer Zielwert (jährlich 1,5 %) formuliert, der nach Beratungen der Energieminister zwischenzeitlich „vom Tisch“ sein dürfte. Aus der Betrachtung der Trendentwicklungen der zurückliegenden Jahre (vgl. auch Graphiken der Anlage), lassen sich für die o.g. Zielsetzung einer jährlichen 1%iger Senkung folgende Schlüsse ziehen:

 

  1. Verbrauchergruppe der privaten Haushalte

Die privaten Haushalte haben den Endenergieverbrauch in den zurückliegenden Jahren um durchschnittlich ca. 0,5 % jährlich reduziert. Die Einsparungen sind im Wesentlichen auf den Wärmebereich zurückzuführen (minus 1% pro Jahr); der Strombereich wächst demgegenüber konstant um ca. 0,6 % pro Jahr. 

 

* 1 Statusbericht: Auf Grund erheblicher Verzögerungen in der Datenbeschaffung konnte der in der Vorlage vom 14.06.2005 angesprochene Statusbericht bis dato erst in Entwurfsfassung vorgelegt werden; mit dem Endbereicht ist insofern erst Mitte / Ende November zu rechnen.

 

* 2 EU-Richtlinie: Die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen, die als Grundlage des Effizienzkonzeptes dient, dürfte erst im Jahr 2006 erfolgen. Als Ergebnis der bisherigen Beratungen sind einige wichtigen Modifikationen zu erwarten; u.a. ist davon auszugehen, dass für den öffentlichen Sektor keine erhöhten Anforderungen gestellt werden und ein einheitliches jährliches Minderungsziel von 1% formuliert werden soll.

 

 

Angesichts der Trendentwicklung in diesem Bereich und der erheblichen wirtschaftlichen Potentiale zur Stromeinsparung u.a. durch Änderung des Nutzerverhaltens, effiziente Haushaltsgeräte und Maßnahmen zur Vermeidung von stand-by Verlusten erscheint die Zielvorgabe von 1% jährlich für diesen Bereich anspruchsvoll aber keineswegs unrealistisch. Darüber hinaus erscheinen höhere jährliche Einsparquoten für den Wärmesektor angesichts der Energiepreisentwicklung, der Einführung des Energiepasses u.a. Impulse keineswegs  unwahrscheinlich.

 

  1. Verbrauchergruppe der öffentlichen Gebäude

Das Beispiel der städtischen Liegenschaften belegt eindrucksvoll, dass sowohl im Strom- als auch im Wärmebereich erhebliche wirtschaftliche Potentiale zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs vorhanden sind. Seit 1996 sinkt der Endenergieverbrauch bei städtischen Liegenschaften um jährlich 1,9%; die Minderungsrate im Strombereich liegt bei erstaunlichen 2,4% jährlich. Eine analoge Übertragung dieser Potentiale auf andere öffentliche Liegenschaften – z.B. im Hochschulbereich – führt zu dem Schluss, dass hier eine realistische Chance besteht, den EU-Zielwert „flächendeckend“ einzuhalten. Das städtische Gebäudemanagement hat daher bereits seine Zustimmung zu dem Projekt signalisiert.

 

3.       Verbrauchergruppe der Industrie und des Gewerbes

Eine Ableitung der Effizienzpotentiale aus der Trendentwicklung der zurückliegenden Jahre ist für die Sektoren Gewerbe und Industrie nicht möglich. Die Ursachen der Trendentwicklung sind in diesen „inhomogenen“ Verbrauchergruppen vielschichtig; Standortverlagerungen der Betriebe, die Entwicklung neuer Produktlinien und zahlreiche andere Faktoren können den innerbetrieblichen Energieverbrauch erheblich beeinflussen und bei Großbetrieben auch Schwankungen in der Bilanz dieser Verbrauchergruppe auslösen.

Auch insoweit liefern sinkende Endenergieverbräuche im Industriebereich (3% seit 1995) und steigende Verbräuche im Gewerbebereich (Anstieg um 5% zwischen 2001 und 2003) noch keine belastbaren Aussagen zu zukünftigen Trends.

Ungeachtet dessen belegen Untersuchungen zu einer Vielzahl gewerblicher und industrieller Branchen, dass auch hier ein erhebliches wirtschaftliches Einsparpotential vorhanden ist. Beispiele aus dem Projekt „Ökoprofit“ zeigen, dass im Rahmen des Effizienzkonzeptes eine gezielte Ansprache „lohnenswerter Branchen“ und die Fokussierung auf ausgewählte Technikbereiche (z.B. Druckluft) die größten Erfolgsaussichten aufweisen. Im Vergleich zu den anderen Verbrauchergruppen handelt es sich hier jedoch um eine Aufgabe mit „vielen Unbekannten“.

Eine Zielerreichung erscheint schwierig, zumal die Evaluierung von Maßnahmen hier auf besondere Probleme stößt; auf diesen Umstand wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 14.06.2005 bereits hingewiesen.

 

Grundsätzlich gilt es bei allen Verbrauchergruppen zu berücksichtigen, dass (internationale) Energiepreisentwicklungen einen erheblichen Einfluss auf die Trendentwicklung bzw. auf das Verhalten der Verbrauchergruppen auslösen. So haben die signifikanten Energiepreissteigerungen der letzten 12 Monaten das wirtschaftliche Potential von Effizienz- bzw. Einsparmaßnahmen erheblich erweitert.

 

Mit der als Anlagen beigefügten Präsentation sollen den Ausschussmitgliedern weitere, ergänzende Informationen an die Hand gegeben werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine städtischen Haushaltsmittel.

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Anlagen

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