Entscheidungsvorlage - FB 11/0328/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2019, ergänzt durch

 

-                                          den Veränderungsnachweis vom 30.10.2018 (Anlage 2) sowie

-                                         die vom Personal- und Verwaltungsausschuss im Rahmen von Einzelbeschlüssen in seiner Sitzung am 06.12.2018 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.

 

 

Zudem nimmt der Rat der Stadt die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 zur Kenntnis.

 

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Inhaltsverzeichnis

 

 

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2018

 

I.1 Allgemeine Betrachtung

I.2Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

I.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

 

I.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

 

I.5 Bewertungsänderungen

 

I.6Gesamtbetrachtung

 

I.7Stellenplanentwicklung

 

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen

 

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2018

I.1Allgemeine Betrachtung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen

- Bewertungsänderungen

 

Diese Änderungen sind in der Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2018“ im Einzelnen beschrieben.

Ein Großteil dieser Änderungen (in der Anlage 1 dargestellt mit Schriftbild normal) ist im Stellenplanentwurf 2019, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 dem Rat am 10.10.2018 und im Nachgang dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 11.10.2018  - im Rahmen einer 1. Lesung - zur Beratung vorgelegt worden ist, enthalten.

Die seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019 im August 2018 darüber hinaus erforderlichen Stellenplanänderungen sind dem Ausschuss im Rahmen der 2. Lesung am 06.12.2018 zur Beratung und Beschlussempfehlung an den Rat vorgelegt worden (= Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2019 / in der Anlage 1 dargestellt mit Schriftbild kursiv).

Darüber hinaus hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2018 folgende 12,0 Stelleneinrichtungen ergänzend empfohlen (in der Anlage 1 ebenfalls dargestellt mit Schriftbild kursiv):

-          1,0 Koordinationsstelle für den Bereich Bushof (B 0)

-          1,0 befristete Stelle im Bereich Unternehmensförderung Einzelhandel (FB 02)

-          5,0 Stellen für die Personalreserve „Vermittlung“ (FB 11 R)

-          1,0 befristete Stelle für Projektsteuerung Innenstadt (City-Management) (FB 61)

-          1,0 Stelle für die Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren (FB 61)

-          1,0 Stelle für die tiefbautechnische Erschließungsplanung im Bebauungsplanverfahren (FB 61)

-          1,0 Stelle für Umsetzungsmaßnahmen im Straßenbau (FB 61)

-          1,0 Stelle (2 x 0,5)r Verkehrsplanung (FB 61)

 

Außerdem hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in der v. g. Sitzung im Rahmen einer Einzelvorlage die dauerhafte Einrichtung von 2,0 Stellen im Bereich der Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr (Dezernat II / FB 32) durch Streichung der an den beiden Stellen vorhandenen kw-Vermerke empfohlen (in der Anlage 1 dargestellt mit Schriftbild kursiv).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2018 saldiert insgesamt 120,5 Mehrstellen.

 

 

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1.      Allgemeine Verwaltung

168,0

(davon 23,0 kw)

39,5

(davon 11,0 kw)

+  128,5

  1.    regio iT

 

4,0

-          4,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

 

1,0

-          1,0

  1. Gebäudemanagement

 

2,0

-          2,0

  1.   Volkshochschule

 

2,0

-          2,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

 

 

0,0

  1. Kulturbetrieb

1,0*

 

+  1,0

  1. Eurogress - Aachen

 

 

0,0

Summe

169,0

48,5

120,5

Mehrstellen (STPL 2018 : STPL 2019)

120,5

120,5

außerdem nachrichtlich

(10,0)** Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr

 

* Neben einer Stelleneinrichtung beim Kulturbetrieb ergibt sich hier eine weitere Mehrstelle infolge einer Stellenverlagerung (sh. Anlage 1 - E 49 - Stellenverlagerungen) von der Allgemeinen Verwaltung (hier Wenigerstelle). Gesamtstädtisch betrachtet verändert sich durch die Stellenverlagerung das Gesamtsoll nicht.

** Die Stellen werden im Stellenplan in der Stellenübersicht Teil B:II. nachrichtlich geführt.

Anmerkung:

Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet keine Veränderung des Stellensolls.

 

Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2018 dargestellt.

 

I.2Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Seit der Aufstellung des Stellenplanes 2018 sind im gesamtstädtischen Bereich insgesamt 169,0 Stellen, davon 23,0 befristet, einzurichten. Darin enthalten ist ein zusätzlicher Planstellenbedarf von 51,0 Stellen aufgrund des voraussichtlich zum Ende des Jahres in Kraft tretenden „Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose“.

Von den 169,0 Stellen hat der Rat in seinen Sitzungen am 11.07., 10.10. und 14.11.2018 bereits 36,5 Planstellen unterjährig beschlossen. Zudem hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seinen Sitzungen am 11.10. und 06.12.2018 zusätzliche 21,0 Stellen zur Einrichtung empfohlen. Hierbei handelt es sich um 9,0 Stellen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst im FB 32 sowie um die unter Punkt I.1 aufgeführten 12,0 Stellen.

Darüber hinaus ist wegen des weiterhin festgestellten Bedarfs die Verlängerung der an 20,0 Stellen angebrachten kw-Vermerke erforderlich; die Aufhebung des kw-Vermerkes an einer Stelle ist wegen des stetigen Bedarfs erforderlich.

 

Im Übrigen ist die Einrichtung von weiteren 10,0 Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr, von denen der Rat in seiner Sitzung am 11.07.2018 bereits 5,0 Stellen beschlossen hat, erforderlich. Diese Stellen werden im Stellenplan in der Stellenübersicht „Teil B: Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte“ nachrichtlich geführt.

Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

I.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

Gesamtstädtisch können insgesamt 48,5 Stellen eingespart werden, davon 39,5 in der Allgemeinen Verwaltung sowie 9,0 Stellen in der regio iT sowie den Eigenbetrieben. 11,0 Stelleneinsparungen sind auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen. Darüber hinaus werden 9,0 weitere Stellen „kw“ gezeichnet.

Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

I.4Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind wegen neuer Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.

Die in den Anlagen ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll insgesamt nicht, sind also stellenplantechnisch neutral.

 

I.5Bewertungsänderungen

Die in den Anlagen aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

I.6Gesamtbetrachtung

Unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 demnach wie folgt ab:

 

Bereich

 

Beamte / Beamtinnen

Tariflich Beschäftigte

insgesamt

 

I. Allgemeine Verwaltung

1.116,5

2.174,0

3.290,5

 

II. regio iT

17,0

*

17,0

 

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

14,0

*

14,0

 

IV. Gebäudemanagement (E 26)

13,5

*

13,5

 

V. Volkshochschule (E 42)

4,0

*

4,0

 

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

4,5

*

4,5

 

VII. Kulturbetrieb (E 49)

14,0

*

14,0

 

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

1,0

*

1,0

 

Summe

1.184,5

2.174,0

3.358,5

 

 

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

 

 

Gegenüber dem Stellenplan 2018 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - somit gesamtstädtisch insgesamt 120,5 Mehrstellen zu verzeichnen:

 

Stellenplan 2018

3.238,0

lt. Ratsbeschluss 24.01.2018

 

+ 61,0

lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 11.10.2018 (1. Lesung)

Stellenplanentwurf 2019

3.299,0

Einbringung in den Rat 10.11.2018 (HPL-Entwurf)

 

+ 47,5

lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 06.12.2018 (2. Lesung)

 

+  12,0  

lt. Einzelvorlage + ergänzende Beschlüsse PVA 06.12.2018

Stellenplan 2019

3.358,5

 

 

 

 

 

 

 

 

I.7Stellenplanentwicklung

Seit 2015 hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe und regio iT) wie folgt entwickelt:

 

*Die Abweichung von 2016 zu 2017 in dieser außergewöhnlichen Höhe resultiert aus der Stellenplanbereinigung.

 

 

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen

In den Sitzungen des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 und 06.12.2018 wurde im Rahmen der Stellenplanvorlage 2019 bereits eingehend über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 des Personalkostenverbundes berichtet. 

 

Laut Haushaltsplanentwurf 2019 und erster Veränderungsnachweisung belaufen sich die Aufwendungen für Personal und Versorgung auf insgesamt 233.905.000 € für das Jahr 2019. Darin enthalten sind bereits die Mehraufwendungen in Höhe von 96.600 € jährlich für die dauerhafte Einrichtung von 2 Stellen im Bereich der Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr (Ortsnahe dezentrale Dienstleistungsangebote), die in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 06.12.2018 separat behandelt wurden. Für die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind im Haushaltsjahr 2019 Erträge in Höhe von insgesamt 16.369.100 € eingeplant.

Die noch teilweise zu berücksichtigenden Mehrbedarfe aufgrund der vorgeschlagenen 12,0 Stelleneinrichtungen in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 06.12.2018, die im Einzelnen unter Punkt I.1 aufgeführt sind, wurden für die zweite Veränderungsnachweisung (Finanzausschuss) angemeldet und sind somit in den o.a. Zahlen nicht enthalten.

 

Für den Stellenbedarf des FB 61 von insgesamt fünf Stellen sowie des FB 02 im Umfang von einer Stelle beläuft sich der finanzielle Bedarf auf 504.300 € im Haushaltsjahr 2019.

 

Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Es handelt sich überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 7,0 Mio. € für 2019 (Stand erste Veränderungsnachweisung).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

nachrichtlich:

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2019 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

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Anlagen

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