Entscheidungsvorlage - FB 20/0185/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2019 unter

Einbeziehung:

 

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2019

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung

 

zu beschließen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2019 unter Einbeziehung:

 

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2019

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 10.10.2018 wurde der Haushaltsplanentwurf 2019 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt

Aachen eingebracht. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen

Ratsmitgliedern und den Mitgliedern der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen

Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.
 

Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitgliedern und den

Mitgliedern der Fachausschüsse die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe

Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 zur Verfügung gestellt.

Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1.

Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte.

 

Der Vorlage sind demnach beigefügt:

 

-          Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan)

 

-          Anlage 2: 1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, geänderte Produktblätter)

 

Für die Beratung der Veränderungsnachweisung der übrigen Produkte im Finanzausschuss und im

Rat wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.

 

Die 2. Veränderungsnachweisung enthält neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch

die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird - in

der Auflistung in haushaltsrelevant bzw. haushaltsneutral unterteilt – wie im Vorjahr praktiziert in der 2. Kalenderwoche 2019 als

 

-          Anlage 3: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan,

Investitionsplan, Produktblätter und §14-Liste)

 

nachgereicht. Eine Übersicht über die wesentlichen Veränderungen der 2. VN im Ergebnis- und

Investitionsplan wird den Mitgliedern des Finanzausschusses und des Rates vorab per E-Mail zur

Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.

 

Diese 2. Veränderungsnachweisung kann Positionen enthalten, die bereits in der 1.

Veränderungsnachweisung enthalten waren und nunmehr durch die Verwaltung aktualisiert oder

aufgrund eines Ausschussbeschlusses angepasst werden. Der jeweiligen Haushaltsposition kann die

Veränderungshistorie anhand einzeln dargestellter Zeilen ebenso entnommen werden wie der

Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss). Zudem werden haushaltsneutrale

Verlagerungen ebenfalls in einer einzelnen Zeile ausgewiesen, sodass sie von tatsächlich

haushaltsrelevanten Änderungen differenziert werden können.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden folgende Unterlagen

ebenfalls in der 2. Kalenderwoche 2019 nachgereicht:

 

-          Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals

 

-          Anlage 5: Haushaltssatzung

 

Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggfls. die Anlage 4: Entwicklung des

Eigenkapitals und die Anlage 5: Haushaltssatzung an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss

angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im

Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen.

 

Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von

Haushaltspositionen darstellen (z.B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt

01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und –volumen nach Beschluss des Rates an die

Beratungsergebnisse angeglichen.

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Anlagen

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