Entscheidungsvorlage - Dez II/0029/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss stimmt der Beteiligung am Projekt „Wirkungsmessung von Digitalisierungsvorhaben in den Städten Aachen und Köln“ zu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Städte Aachen und Köln sind Mitglied des offenen Städtenetzwerks „Integrierte Finanz- und Infrastrukturplanung“. Die Stadt Aachen wird hier durch Dez. II vertreten.

 

Die Stadtkämmerin der Stadt Köln ist im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs in diesem Netzwerk mit der Projektidee zur Einrichtung einer Wirkungsmessung von Digitalisierungsmaßnahmen an die Stadt Aachen - Dez. II herangetreten. Ziel des Projektes ist es, Digitalisierungsmaßnahmen in ihrer Wirkung auf (gesamtstädtische) haushalts- und finanzwirtschaftliche Aspekte zu analysieren und basierend auf den so gewonnen Erkenntnissen eine strategische Steuerung entsprechender Vorhaben zu ermöglichen.

Gemeinsam mit der Partnerschaft Deutschlands (PD), die mit dem Projekt beauftragt werden soll, und dem Finanzdezernat der Stadt Köln ist die beiliegende Projektskizze abgestimmt.

Im Verlauf des Projektes werden zwei Instrumente zur Messung der Wirkung von Digitalisierungsvorhaben entwickelt: Ein Monitoringsystem dient der langfristigen Beobachtung der Wirkung, während ein Steuerungsinstrument eine vorhabenspezifische Betrachtungsweise ermöglicht. Beide Instrumente sind dabei eng am praktischen Bezug auszurichten, sodass sie aufeinander aufbauend die Grundlage eines nachhaltigen Controllingsystems für digitalisierungsbezogene Vorhaben bilden werden.

 

Im Fokus dieser Wirkungsmessungen steht die letztliche Bewertung nach auch haushaltsrelevantem betriebs- wie volkswirtschaftlichem Kosten-/Nutzenverhältnissen und Wirkungen. In der Folge wird die organisatorische Federführung des Projektes bei Dez. II unter Beteiligung der zentralen Digitalisierungsbeauftragten (FB 01 und Dez. V) verortet. Die beiden zu beteiligenden Bereiche begrüßen den Projektvorschlag und haben ihre Zustimmung bekundet. Anlassbezogen werden einzelne Fachdienststellen (z.B. Schule, Stadtentwicklung, …) für die jeweiligen fachbezogenen Fragestellungen hinzugezogen werden.
 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW (MHKBG) hat insbesondere in Anbetracht der grundsätzlichen Übertragbarkeit der Erkenntnisse auch auf andere Städte und der damit einhergehenden Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bereits Interesse an der Projektidee geäußert und eine Förderung in Aussicht gestellt. Die letztliche Förderquote wird der noch ausstehenden Antragstellung vorbehalten bleiben.

 

Die Kosten für das Projekt werden voraussichtlich rund 80 T€ betragen und nach Abzug der in Aussicht gestellten Förderung zwischen den beteiligten Städten Aachen und Köln geteilt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

16.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-16.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-16.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf ca. 80.000 €. Die Förderung durch das Land NRW wird voraussichtlich 60 % bis 80 % betragen. Damit stehen Eigenanteile in Höhe von zwischen 16.000 € und 32.000 € zu erwarten, die hälftig zwischen den Städten Aachen und Köln geteilt werden.

 

Die Deckung erfolgt aus Mitteln des Dez. II (PSP-Element 1-010909-900-1 „NKF-/EDV-/ERP-System“ und Kostenart 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“).

 

 

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