Entscheidungsvorlage - FB 45/0578/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung Bundesprogramm Kindertagespflege und anschließende kommunale Förderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.01.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.01.2019
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt eine kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen nach dem QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ab 2021.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt eine kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen nach dem QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ab 2021.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt eine kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen nach dem QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ab 2021.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Stadt Aachen hat seit 1997 Angelegenheiten im Bereich der Kindertagespflege an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. delegiert. Eine Leistungsvereinbarung bestimmt die einzelnen Aufgaben (Fachberatung, Vermittlung, Qualifizierung sowie Fortbildung).
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ist laut Beschluss des KJA vom 19.06.2012 ein Zertifikat für Kindertagespflege mit 160 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem DJI-Curriculum erforderlich.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat das QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege), gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), entwickelt. Es bereitet angehende Kindertagespflegepersonen umfassend auf ihre Tätigkeit vor. Das QHB richtet sich an alle, die in der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen tätig sind.
Der Umfang der Qualifizierung wurde auf 300 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten plus 80 Stunden Praktikum und ca. 140 Selbstlerneinheiten erhöht. Die Grundqualifizierung gliedert sich in 160 tätigkeitsvorbereitende und 140 tätigkeitsbegleitende Unterrichtseinheiten.
Die dauerhafte Erweiterung der Qualifizierung auf 300 Std. ist aus pädagogischer Sicht notwendig, da die Tagespflegepersonen meistens alleine arbeiten und in der Regel keine pädagogische Ausbildung haben. Hier werden die Handlungskompetenzen der Tagespflegepersonen erweitert, was der Bildung und Erziehung der Kinder zugutekommt. Zudem ist zu erwarten, dass bei erweiterter Qualifizierung Überforderungen seltener auftreten.
Sowohl die Qualifizierung nach dem QHB als auch eine Funktionsstelle, die alle Maßnahmen der Qualitätsentwicklung koordiniert, konnten bisher aus dem Bundesprogramm „Kindertagespflege: weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ des BMFSFJ von 2016 bis 2018 gefördert werden. Zusätzlich wurden zwei optionale Handlungsfelder (Qualitätssicherung in der Fachberatung und Inklusion) gefördert, in denen die strukturellen Rahmenbedingungen weiterentwickelt wurden und für das Handlungsfeld Inklusion ein Konzept für die Betreuung von Flüchtlingskindern in der Kindertagespflege erstellt wurde.
Bis 31.12.2018 nimmt die Stadt Aachen mit großem Erfolg als Modellstandort am Bundesprogramm teil und erhält Fördergelder des BMFSFJ von insgesamt 550.147,45 €, u.a. für Personalausgaben (Referenten) für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen durch den Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. nach dem QHB.
Im o.g. Zeitraum konnten bisher 13 Kurse mit 110 Teilnehmer/innen nach dem QHB durchgeführt werden. 140 Kindertagespflegepersonen betreuen 550 Kinder (Stand 10/2018).
Angestrebt wird eine kommunale Betreuungsquote von 700 qualifizierten Betreuungsplätzen bei Kindertagespflegepersonen.
Die Entwicklung, bereits für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Kinderbetreuungsangebot zu suchen, hält an und die Nachfrage steigt. Kindertagespflege wird besonders für Kinder unter 3 Jahren als geeignete Form gewünscht.
Für einen weiteren qualitativen und quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege als gleichrangiges hochwertiges Betreuungssystem zur Kindertagesbetreuung (KiTa), sind weitere Qualifizierungskurse für Kindertagespflegepersonen nach dem QHB notwendig.
- Bundesprogramm „ProKindertagespflege“
Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ fördert zur Verbesserung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen die nachhaltige Implementierung des QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege).
Für das Programm werden den geförderten Vorhaben in der Laufzeit von Januar 2019 bis längstens Dezember 2021 (Modul QHB bis Dezember 2020) Fördermittel i.H.v. 150.000 €/Jahr durch das BMFSFJ zur Verfügung gestellt.
Mit den Fördergeldern des Programms könnten von 2019 bis 2020 weitere Qualifizierungen nach QHB erfolgen. Lernunterstützend ist der Einsatz von e-learning/blended learning/Webinaren, die Erarbeitung eines „Qualitätshandbuches: Kindertagespflege“ sowie die Durchführung themenspezifischer Fortbildungen für die Fachberatung geplant. Darüber hinaus werden weitere Module (Koordinierungsstelle zur Profilierung der Kindertagespflege und Verbesserung der Tätigkeitsbe-dingungen in der Kindertagespflege) gefördert und könnten somit ebenfalls umgesetzt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm ist, dass das bereits erprobte QHB bis spätestens 31.12.2020 fest in den kommunalen Strukturen verankert ist, so dass die Finanzierung des QHB nachweislich ab 2021 durch die Kommune sichergestellt ist.
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Förderung in den Modulen 1, 2 und 3 erfolgen. Ab 2021 entfällt dann die Förderung in Modul 2 (QHB).
Zuwendungsfähige Ausgaben für die Module und geplante Maßnahmen:
Modul 1:
Koordinierungsstelle zur Profilierung der Kindertagespflege
Personalausgaben der Koordinierungsstelle sind mit einem Stellenanteil von 100 % förderfähig. Auf die Personalausgaben der Koordinierungsstelle wird eine Pauschale i.H.v. 20 % gewährt.
Damit sind die Verwaltungsausgaben für das Gesamtvorhaben und die für die Tätigkeitsausübung der Koordinierungsstelle erforderlichen Sachausgaben abgegolten (max. zwei Personen).
Geplant ist hier, die Koordinierungsstelle beim Verein für Familiäre Tagesbetreuung anzusiedeln und mit zwei Personen zu besetzen.
Modul 2:
Verbesserung der Qualifizierung durch die Implementierung des QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege)
Zur weiteren Implementierung und Verstetigung des QHB sind Personalausgaben bzw.
Honorare für das Lehrpersonal und für die Kontinuierliche Kursbegleitung (KKB) sowie weitere Sachausgaben für erforderliche Maßnahmen förderfähig, wie z.B. die Durchführung der Grundqualifizierung mit 300 UE bzw. Anschlussqualifizierung (160+) mit 140 UE, die Kooperation mit Bildungsträgern oder Fachschulen, die Sicherstellung der Lerndynamik, die Theorie-Praxis-Verzahnung, die Gewährleistung der Praktika in der Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sowie die Anbahnung der Anschussfähigkeit.
Ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze in Qualität und Quantität und somit weitere Qualifizierungskurse nach dem QHB sind notwendig, um die angestrebte kommunale Betreuungsquote von 700 qualifizierten Betreuungsplätzen bei Kindertagespflegepersonen und die Qualität in der Kindertagespflege zu erreichen.
Die jährlichen Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen würden für 2019 ca. 64.000,00 € (1 x QHB 160+, 1 x QHB 300), für 2020 ca. 57.000,00 € (1,5 Kurse QHB 300) betragen und könnten durch das neue Bundesprogramm (Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege einer Anteilsfinanzierung von bis zu 80 % der Gesamtausgaben) gefördert werden. Die kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen würde ab 2021 jährlich ca. 45.600,00 € betragen.
Modul 3:
Verbesserung der Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege in sieben Themenfeldern
Themenfeld „Fachkräftegewinnung und –bindung“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle.
Hier ist der Einsatz moderner Medien, u.a. online verfügbare Informationen, e-learning und blended learning, vorgesehen. Die Klärung der Finanzierung ab 2021 ermöglicht auch eine langfristige Planung von Qualifizierungen und Werbung.
Themenfeld „Fachberatung Kindertagespflege“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle.
Zukünftig soll die Digitalisierung für mehr zeitliche Ressourcen bei den Fachberater/innen sorgen (derzeit sind viele Unterlagen beim Verein für Familiäre Tagesbetreuung in Papierform vorhanden, was auch im Sinne der Nachhaltigkeit und Ressourcenorientierung verändert werden soll). Darüber hinaus ist durch individuelle Fortbildung eine Spezialisierung der Fachberater/innen geplant.
Themenfeld „Vertretungsregelungen und -modelle“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle sowie Personalausgaben zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen. Die Anstellung muss in Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Eingruppierung in bzw. analog TVöD SuE 2 oder höher erfolgen und setzt den Nachweis einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII voraus.
Bereits während der Laufzeit des alten Bundesprogrammes „Kindertagespflege“ wurden im Juli 2018 (Kalverbenden 2) und im Dezember 2018 (Stolberger Str. 188) Vertretungsstützpunkte geschaffen, in denen inzwischen auch Kinder im Vertretungsfall betreut werden. Die Tagespflegepersonen in den beiden Vertretungsstützpunkten haben einen Selbstständigenstatus und erhalten dauerhaft laufende Geldleistungen einer Betreuung für 5 bzw. 4 Tageskinder für einen Betreuungsumfang von max. 35 Wochenstunden. Bei zunehmender Annahme dieser Vertretungsform, ist geplant, weitere Vertretungsmöglichkeiten in den anderen Stadtteilen zu schaffen.
Themenfeld „Inklusion Kindertagespflege“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle sowie Personalausgaben zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen. Die Anstellung muss in Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Eingruppierung in bzw. analog TVöD SuE 2 oder höher erfolgen und setzt den Nachweis einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII voraus.
In diesem Themenfeld sind zunächst Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen angedacht sowie ein Angebot zum professionell begleiteten Austausch der Kindertagespflegepersonen. Darüber hinaus soll die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gestärkt werden, um die individuellen Bedarfe der Kinder besser erfassen zu können.
Themenfeld „Zusammenwirken mit Familien“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle.
Entsprechend der Lebensräume der Familien, sind Angebote für Beratungen, Vermittlungen und Begleitung geplant. Neue Wege sind angedacht und könnten ausprobiert werden, z.B. Videoberatung. Auch die Einholung von Rückmeldungen der Familien in Bezug auf die Fachberatungen und die Kindertagespflegepersonen sollen das künftige Zusammenwirken verbessern (z.B. Fragebögen, Experteninterviews, Online-Rückmeldungen).
Themenfeld „Merkmale der Kindertagespflege“
Förderfähig sind die im Modul 1 benannten Personalausgaben der Koordinierungsstelle.
Die Kindertagespflege soll als gleichrangiges qualitativ hochwertiges Betreuungssystem angeboten, wahrgenommen und angenommen werden.
Dazu ist ein weiterer qualitativer und quantitativer Ausbau der Betreuungsplätze nötig. Zudem soll ein „Qualitätshandbuch: Kindertagespflege“ erarbeitet werden.
Themenfeld „Vergütung bzw. laufende Geldleistungen“
Förderfähig sind die im Modul 1 benannten Personalausgaben der Koordinierungsstelle.
Bereits während der Laufzeit des alten Bundesprogrammes „Kindertagespflege“ wurden die laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen angepasst und es erfolgte eine Erhöhung für Kindertagespflegepersonen, die bereits mit 300 Unterrichtseinheiten qualifiziert sind.
Sollte die Stadt Aachen die kommunale Weiterfinanzierung des QHB ab 2021 nicht befürworten, könnte eine Förderung über das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ nicht erfolgen. Somit würden die Qualifizierungen der Kindertagespflegepersonen durch den Verein bereits ab 2019 kommunal finanziert werden müssen. Weitere die Kindertagespflege insgesamt stärkende und qualitätssteigernde Maßnahmen (Module 1 und 3) könnten gar nicht durchgeführt werden.
- Finanzierung
Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ fördert zur Verbesserung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen die nachhaltige Implementierung des QHB.
Für das Programm werden den geförderten Vorhaben in der Laufzeit von Januar 2019 bis längstens Dezember 2021 (Modul 2 bis Dezember 2020) Fördermittel i.H.v. 150.000 € / Jahr durch das BMFSFJ zur Verfügung gestellt.
Für die Teilnahme am Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ können sich örtliche Träger bzw. die für die Fachberatung Kindertagespflege beauftragten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe bewerben. Den Antrag würde der Verein für Familiäre Tagesbetreuung e. V. stellen.
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege einer Anteilsfinanzierung von bis zu 80 % der Gesamtausgaben für die Dauer von bis zu 36 Monaten gewährt. Den Eigenanteil i.H.v. 20 % würde der Verein für Familiäre Tagesbetreuung,
wie beim letzten Förderprogramm, aus dem kommunalen Zuschuss gemäß der Leistungsvereinbarung finanzieren.
Voraussetzung für die Teilnahme der Stadt Aachen am Förderprogramm ist, dass das bereits erprobte QHB bis spätestens 31.12.2020 fest in den kommunalen Strukturen verankert ist, so dass die Finanzierung des QHB nachweislich ab 2021 durch die Kommune sichergestellt ist.
Die jährlichen Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen würden für 2019 ca. 64.000,00 € (1 x QHB 160+, 1 x QHB 300), für 2020 ca. 57.000,00 € (1,5 Kurse QHB 300) betragen und könnten durch das neue Bundesprogramm gefördert werden. Die kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen würde ab 2021 jährlich ca. 45.600,00 € betragen.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt
- eine kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen nach dem QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ab 2021.
- die Verwaltung zu beauftragen, den Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. bei der Antragstellung für das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu unterstützen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP 4-060101-918-9; 53180000 Tagespflege – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 400.000 | 400.000 | 1.200.000 | 1.291.200 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 400.000 | 400.000 | 1.200.000 | 1.291.200 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | - 91.200 |
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| Deckung ist gegeben | keine ausreichende Deckung vorhanden |
Die Mittel werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung zur Haushaltsplanung für 2019 ff. eingeplant.