Entscheidungsvorlage - FB 56/0228/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 die Verwendung der Mittel für Projekte zur Integration gem. der Anlage 1 und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der vorgesehenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Projekte zur Integration“ zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Beschluss des Integrationsrates zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Projekte zur Integration“ gem. der Anlage 1 unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 zu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2019 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Projekte zur Integration“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2019, 138.000,- Euro zur Verfügung.

 

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,- Euro werden,

 

         33.000,- Euro für „I. laufende Projekte“ u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc,

         41.000,- Euro für „II. Sprachkurse“,

         3.000,- Euro für die Aktivitäten des „III. Kommunalen Integrationszentrums

in Kooperation mit anderen Einrichtungen“

         7.000,- Euro für „IV. Veranstaltungen von  Migrantenorganisationen“ und

         5.000,- Euro für „V. Integrationsrat“

 

bereitgestellt. (siehe Anlage 1 - Mittelaufstellung). Im Vergleich zum Vorjahr entfällt ein Zuschuss für den Sprach- und Integrationsmittler-Pool in Höhe von 15.000 €, da das Kommunale Integrationszentrum Stadt Aachen zwischenzeitlich für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscherpools Landeszuwendungen erhält.

Der Kostenanteil für den Tag der Integration wird im Vergleich zum Vorjahr von 25.000,00 € auf 30.000,00 € erhöht, da wegen erhöhter Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, professionelle Technik sowie der Beauftragung eines externen Moderators mit einer anteiligen Kostensteigerung von 5.000,00 € zu rechnen ist.

 

Somit würden für „VI. Projektanträge zur Integration“ Mittel i.H.v. 49.000,- Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2019 eingehenden Projektanträge verwendet.

 

Über die endgültige Verteilung der zusätzlichen Mittel entscheiden der Integrationsrat und Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Zum  PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Projekte zur Integration“ stehen in 2019 138.000,00 € vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2019 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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