Kenntnisnahme - FB 61/1095/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zu den Auswirkungen der "Feststellung des potenziellen Bedarfs" bezüglich Schienenprojekten im Bundesverkehrswegeplan;Tagesordnungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 27.11.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
24.01.2019
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen beantragen mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag zur Tagesordnung die Beratung des Tagesordnungspunktes „Sachstandsbericht zu den Auswirkungen der „Feststellung des potentiellen Bedarfs“ bezüglich Schienenprojekten im Bundesverkehrswegeplan“ (s. Anlage 1).
Das Bundesverkehrsministerium hat Anfang November 2018 zahlreiche zusätzliche Schienenprojekte vorgestellt, die in den kommenden Jahren vordringlich geplant und umgesetzt werden sollen. Dabei handelt es sich um Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 bislang in die Kategorie „Potenzieller Bedarf“ eingestuft waren und nun in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ (höchste Dringlichkeitsstufe) aufgenommen wurden. Diese Projekte erhalten damit eine ganz konkrete Umsetzungsperspektive und können nun geplant werden.
Stellungnahme des NVR
Die Verwaltung hat den für den SPNV zuständigen Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland (NVR) um Stellungnahme zum Antrag von CDU und SPD gebeten. Mit einem Schreiben vom 17.12.2018 nimmt den Nahverkehr Rheinland wie folgt Stellung:
Der NVR verweist in seinem Schreiben darauf, dass die Ergebnisse des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) gerade erst veröffentlicht wurden. Dem NVR liegen bisher noch keine zu Grunde liegenden Gutachterergebnisse vor.
Zur Einbindung der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen sowie der Kreise Düren und Heinsberg wird der NVR im Frühjahr 2019 zu einem Runden Tisch zum Bahnknoten Aachen einladen.
Nachfolgend fasst der NVR die Ausbaumaßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP), welche die Stadt Aachen tangieren, zusammen.
Ausbaustrecke (ABS) 4 Köln – Aachen Landesgrenze B/D
Für die ABS 4 Köln Aachen sind folgende Teilprojekte im vordinglichen Bedarf enthalten:
- 3-gleisiger Ausbau im Bereich Aachen- Rothe Erde (Verlängerung Gleis 13 um 1,7 km in Richtung Eilendorf)
- Ausbau Eschweiler Hbf einschließlich Neubau Überholgleis (Länge 750 m); Spatenstich am 04.12.2018
- Geschwindigkeitserhöhung Düren-Langerwehe auf Vmax = 200 km/h (nur bestandsnaher Ausbau, einschließlich „Dürener Bogen“
- Geschwindigkeitserhöhung Langerwehe – Aachen Hbf auf Vmax = 160 Km/h (nur bestandsnaher Ausbau), u. a. Ausbau Bf. Eschweiler.
Gesamtkosten: 206 Mio. €
Weitere Maßnahmen werden ggf. nach einer vertieften Untersuchung der Strecke im Kontext eines Deutschland-Taktes (siehe unten) definiert.
Bislang nicht im Vordringlichen Bedarf des BVWP aufgenommen ist der dreigleisige Ausbau des Burtscheider Viadukts.
Deutschland-Takt
Die ABS 4 Köln - Aachen ist auch im Gutachtervorschlag für den Deutschland Takt enthalten. Die Maßnahme wird noch für den Deutschland Takt betrachtet, um die Taktknoten Köln und Aachen aufeinander abzustimmen. Genannt wird ein Ausbau mit Vmax = 200 Km/h im Abschnitt Eschweiler Hbf – Düren. Die Bewertung des sog. Planfalls des Deutschland-Taktes kann erst erfolgen, wenn die Fahrpläne zusammen mit den Bahnbetreibern (EIU), den Ländern und den Eisenbahnunternehmen (EVU) validiert und die daraus notwendigen Infrastrukturmaßnahmen abgeleitet sind.
Die Netzgrafik des Deutschlandtaktes sieht für die Stadt Aachen folgende Fernverkehrsleistungen vor:
- IC Aachen – Duisburg – Münster – Hamburg – Westerland (2 h – Takt; Systemhalte auch Herzogenrath & Geilenkirchen)
- Thalys Paris Nord – Brüssel - Aachen Hbf – Köln Hbf – Köln Messe/Deutz (2h-Takt)
- ICE: Brüssel Midi – Aachen Hbf – Köln Hbf – Frankfurt Hbf (2h-Takt)
- IC/RE Brüssel – Aachen Hbf – Stolberg – Düren – Köln-Ehrenfeld – Köln Hbf (Stundentakt)
- RRX (IC) Aachen Hbf – Köln – Dortmund – Weimar – Dresden (1h-Takt AC-Weimar)
Ergänzend zum RE 18 Aachen – Maastricht –Liège soll eine zweite grenzüberschreitende RE/IC Linie Aachen Hbf – Heerlen – Eindhoven – Amsterdam CS im Stundentakt eingerichtet werden.
Die Maßnahmen des Deutschland-Taktes werden noch mit der langfristigen Kapazitätsplanung für den Güterverkehr abgestimmt. Weitere Ergebnisse insbesondere für den Streckenausbau der ABS 4 werden vsl. für das Frühjahr 2019 erwartet.
Rheydter Kurve/ABS Kaldenkirchen –Rheydt-Odenkirchen
Nach Aussage des BMVI besteht für den Neubau der Rheydter Kurve auch nach intensiver Optimierung keine Aussicht auf Erfüllung der Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf. Teile des Güterverkehrs von den belgischen Seehäfen Zeebrügge und Antwerpen sollen über den sog. „Dritten Weg“ über Mol - Roermond – Venlo – Viersen in Richtung Duisburg geführt werden. Hierzu soll der Streckenabschnitt Kaldenkirchen – Dülken zweigleisig ausgebaut werden sowie die Viersener Kurve zur Schaffung einer Fahrmöglichkeit Venlo – Duisburg neu gebaut werden.
Diese Maßnahme kann nach Einschätzung des NVR den Güterverkehr über Aachen West entlasten, aber nicht ersetzten. Der Güterverkehr von Antwerpen und Zeebrügge in Richtung Süddeutschland und Südeuropa wird weiterhin über Aachen West – Köln verkehren. Der Streckenabschnitt Aachen West – Mönchengladbach kann mit dem Ausbau der Viersener Kurve entlastet werden. Allerdings wird das Projekt in Viersen bereits kontrovers diskutiert.
Ausbau Knoten Köln
Als großer kapazitätsbestimmender Engpass ist der Ausbau des Knoten Köln in den vordringlichen Bedarf des BVWP aufgenommen worden. Wichtigste Ausbaumaßnahmen hierbei sind die sog. Westspange Köln-Hansaring – Hürth-Kalscheuren sowie die Fertigstellung der Schnellfahrstrecke Köln – Rhein-Main.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
231,9 kB
|