Entscheidungsvorlage - FB 45/0582/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss entscheidet die Laufzeit der Förderung für die ausgewählten Sprachförderkitas bis zu einer neuen Landesregelung zu verlängern.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Kinder- und Jugendausschuss hat am 1.7.2014 entschieden, dass die Fördermittel für die Sprachförderkitas nach ausgewählten Kriterien auf verschiedene Kindertageseinrichtungen verteilt werden. (siehe Anlage 1)

 

Angekündigt durch die Landesregierung war die Vorlage eines neuen Gesetzes für das Kindergartenjahr 2019/2020. Dies ist jetzt für das Kindergartenjahr 2020/2021 angekündigt. Dabei soll aber eine schrittweise Neuregelung über mehrere Kindergartenjahre erfolgen.

 

Telefonische Nachfragen beim Städtetag hatten ergeben, dass das Land die bestehende Förderung für die Sprachförderkitas um ein Jahr verlängern würde. Durch das Rundschreiben des LVR vom 8.1.2019 (siehe Anlage 2) wurde deutlich, dass ein erneuter politscher Beschluss Grundlage für die Förderung ist. Da nicht absehbar ist, wie das neue Kindergartengesetz strukturiert sein wird und welche Voraussetzungen für eine Förderung analog den Sprachförderkitas vorliegen müssen, wird vorgeschlagen die bisherige Auswahl fortzuschreiben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-060101-932-4; SK 41410000

2) 4-060101-932-4; SK 41410010

3) 4-060101-932-4; SK 50190000

4) 4-060101-932-4; SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

1) 145.000

2) 270.000

145.000

270.000

435.000

810.000

435.000

810.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3) 270.000

4) 145.000

270.000

145.000

810.000

435.000

810.000

435.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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