Anhörung - FB 61/1115/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/Heerlen -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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30.01.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Für den Geltungsbereich der III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 wurde bereits im April 2012 in der Bezirksvertretung Richterich (Sitzung am 18.04.2012) und im Planungsausschuss (Sitzung am 19.04.2012) die Programmberatung durchgeführt (im Rahmen der I. Änderung) (Vorlage FB 61/0643/WP16). Ziel war bereits damals die Vereinfachung der bisherigen Festsetzungen, um das Gewerbegebiet Avantis (Teilbereich auf deutschem Staatsgebiet) für ein breiteres Spektrum an Unternehmen attraktiv zu machen.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde der Geltungsbereich der I. Änderung verkleinert auf den Teilbereich westlich der bereits errichteten Ringerschließung (Avantisallee) und nördlich des sogenannten Forums (Grünfläche im Zentrum des Gebiets) und das Verfahren zur Rechtskraft gebracht.
2013 wurde durch die II. Änderung die Verkehrsfläche der Avantisallee auf Höhe des Hofs Rutherford verändert, um im zentralen Bereich des Plangebiets Flächen für die Ansiedlung eines großflächigen Logistikbetriebs bereit zu stellen.
Der Geltungsbereich der III. Änderung umfasst wieder den gesamten deutschen Teil des Gewerbegebiets Avantis, um für den Gesamtbereich ein einheitliches Planwerk zu erhalten. Die Festsetzungen der I. und II. Änderung gehen im Entwurf für die III. Änderung auf. Seit Rechtskraft der I. und II. Änderung notwendige Anpassungen der Festsetzungen wurden im Entwurf der III. Änderung ebenfalls berücksichtigt.
Da die Ziele der III. Änderung identisch sind mit den Zielen der I. Änderung, konnte das Verfahren auf Grundlage der Programmberatung zur I. Änderung und der anschließenden frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der III. Änderung fortgeführt werden.
Der Beschluss der öffentlichen Auslegung erfolgte im Planungsausschuss am 04.10.2018 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Richterich am 12.09.2018 (Vorlage Nr. FB 61/1024/WP17). Zuvor hatte der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung am 03.07.2018 die Integration des Umweltberichts in die Begründung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 empfohlen (Vorlage FB 36/0235/WP17).
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Der Entwurf der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lag vom 05.11.2018 bis einschließlich 07.12.2018 öffentlich aus. Es wurde eine Eingabe eingereicht, die sich auf den Zuschnitt der Gewerbe- und Verkehrsflächen bezog. Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Die Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 11 davon haben eine Stellungnahme abgegeben. Dabei wurden von drei Behörden Bedenken bzw. Anregungen zur Planung geäußert. Alle übrigen Behörden äußerten entweder keine Bedenken oder nicht abwägungsrelevante Hinweise. Die standardmäßig vom Kampfmittelräumdienst vorgetragenen Hinweise zu möglichen Bombenfunden werden als Hinweis in die schriftlichen Festsetzungen übernommen. Die Eingaben sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.
- Radwegverbindung
Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 04.10.2018 die Verwaltung beauftragt, eine Fahrradanbindung von der Horbacher Straße aus zu prüfen und ggfls. im Bebauungsplan zu sichern.
Eine Radwegverbindung von Horbach nach Avantis ist bereits vorhanden über die Oberdorfstraße und den Bocholtzer Weg an den Rand des Plangebiets (siehe Abbildung). Im Zuge der Ausschilderung des Knotenpunktsystems ist eine Ergänzung der Wegweisung in diesem Gebiet geplant. Aufgrund der örtlichen naturschutzrechtlichen Belange sollte der Radverkehr in diesem Bereich auch zukünftig über bestehende Wegeverbindungen geführt werden.
Von dort aus führt ein Weg mit wassergebundener Decke durch die Fläche E4 im Südosten des Plangebiets zur Avantisallee im zentralen Bereich des Gewerbegebiets. Von dort aus sind alle Betriebe in Avantis über die Avantisallee und die Straßen im Bereich des Forums gut mit dem Rad erreichbar.
Eine weitere Fahrradanbindung verläuft vom nördlichen Ende der Horbacher Straße (im niederländischen Locht) entlang der deutsch-niederländischen Grenze in den nördlichen Bereich des Gewerbegebiet Avantis.
- Bahnlinie Via Avantis
Im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 800 war eine Bahnlinie zwischen Richterich und Heerlen geplant, die in Nord-Süd-Richtung in der Mitte des Plangebeits verlaufen sollte („Via Avantis“). Zwischenzeitlich wurde der Trassenverlauf entlang des östlichen Plangebietsrands (außerhalb des Plangebiets) verlegt. Hierzu ist der Sachstand wie folgt:
Im Jahr 2014 wurde im Auftrag des Aachener Verkehrsverbundes durch die DB die Vorplanung für die Via Avantis zwischen Abzweig Richterich und Spekholzerheide in den Niederlanden erstellt. Auf dem Teilstück zwischen dem Abzweig Richterich und Vetschau soll die Via Avantis auf der Trasse der 1992 stillgelegten aber noch gewidmeten Bahntrasse Aachen-Valkenburg-Maastricht verkehren. Für den Streckenabschnitt zwischen Vetschau und dem Gewerbegebiet Avantis und weiter bis zur Bundesgrenze wäre ein Streckenneubau mit entsprechendem Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Das Planfeststellungsverfahren wurde noch nicht gestartet. Der NVR hat als zuständiger Aufgabenträger für den SPNV mitgeteilt, dass aufgrund der bereits vergebenen Betriebsleistungen des RE 18 (Maastricht-Aachen) im grenzüberschreitenden SPNV zurzeit andere Projekte höher priorisiert werden als die Via Avantis. Zur Realisierung der Strecke sind auf deutscher Seite erhebliche Infrastrukturinvestitionen erforderlich. Die vorgesehene Trasse soll jedoch nach wie vor in den städtischen Planwerken (B-Pläne, FNP) berücksichtigt werden.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Ziel der III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 ist die Vereinfachung und Verschlankung der Festsetzungen, um einem größeren Nutzungsspektrum an Betrieben die Ansiedlung im Gebiet zu ermöglichen. Dies wird insbesondere durch die Liberalisierung der zulässigen Betriebsarten in den Schriftlichen Festsetzungen, durch die Festsetzung größerer zusammenhängender überbaubarer Flächen und durch den Entfall von Mindesthöhen der Bebauung erreicht.
Der Bebauungsplan wurde im Anschluss an die Offenlage nicht mehr geändert. In den Schriftlichen Festsetzungen erfolgte eine leichte Modifikation des Hinweises zu Kampfmitteln aufgrund eines Schreibens der Bauverwaltung. In der Begründung erfolgte in Kapitel „3.2 Flächennutzungsplan 1980“ eine Ergänzung zu den künftigen Zielen des in Aufstellung befindlichen neuen Flächennutzungsplan AACHEN2030. Außerdem wurde in Kapitel „7.1 Art der Nutzung“ der Hinweis ergänzt, dass der Betrieb zur Herstellung von Solarzellen zwischenzeitlich die Produktion eingestellt hat.
Die Verwaltung empfiehlt, diejenigen Anregungen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, die nicht in der Planung berücksichtigt wurden, zurückzuweisen. Sie empfiehlt außerdem, für die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen – den Satzungsbeschluss zu fassen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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8 MB
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5
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(wie Dokument)
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14,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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