Kenntnisnahme - FB 61/1110/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Radschnellweg Euregio
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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24.01.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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27.03.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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30.01.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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06.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass:
Die Piraten-Fraktion hat am 04.12.2018 folgenden Antrag zur Tagesordnung zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 24.01.2019 gestellt: Sachstand Radschnellweg (RSW) Euregio:
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstand zum RSW Euregio von Aachen nach Herzogenrath, Kerkrade und Heerlen zu berichten. Insbesondere der Stand der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Möglichkeiten zur Förderung von Planungsleistungen bei diesem Projekt sollen dargestellt werden.
Sachstand
Die Verwaltung hat zuletzt in einer Vorlage für die Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 12.09.2018 und in einer Mitteilung der Verwaltung für die Sitzungen des Mobilitätsausschusses am 13.09.2018, der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 26.09.2018 und der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 26.09.2018 über den Sachstand zum RSW Euregio berichtet.
Nach Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind RSW in Baulast des Landes den Landesstraßen gleichgestellt und somit in Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Aus Kapazitätsgründen soll das Projekt RSW Euregio durch die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen und die Stadt Herzogenrath umgesetzt werden. Sämtliche Planungs-, Bau- und Personalkosten für die in der Baulast des Landes NRW liegenden Teile des RSW werden durch das Land erstattet. Für die Bereiche, die in der Baulast der Stadt Aachen liegen, können entsprechende Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Im Aachener Stadtgebiet betrifft dies die Abschnitte innerhalb der Ortsdurchfahrten. Die in der Machbarkeitsstudie angeführten Anbindungsstrecken (von Laurensberg Richtung Campus West und Campus Melaten und von der Rütscher Straße im Bereich der Studententürme zur Roermonder Straße) liegen ebenfalls in der Baulast der Stadt Aachen.
Die zur Kostenübernahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Projektgruppe (bestehend aus der Städteregion Aachen, der Stadt Herzogenrath und der Stadt Aachen) steht kurz vor dem Abschluss (Stand: Dezember 2018). In dieser Verwaltungsvereinbarung, die ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Projektgruppe regelt, wird festgeschrieben, dass die Projektgruppe im Auftrag und auf Kosten des Landesbetriebs Straßenbau NRW die Planung des RSW Euregio für die außerhalb der OD-Grenzen liegenden Abschnitte für den Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt. Für alle Abschnitte wird ein Linienbestimmungsverfahren notwendig werden. Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist und die Projektgruppe für die Arbeiten bezahlt, bedarf es keines Förderantrags für das Linienbestimmungsverfahren und auch nicht für die weiteren Planungsschritte und den Bau.
Eine weitere Verwaltungsvereinbarung regelt zusätzlich das Verhältnis der Projektpartner (Städteregion Aachen, Stadt Herzogenrath und Stadt Aachen) untereinander. Diese Vereinbarung wird derzeit erstellt.
Für die Abschnitte innerhalb der OD-Grenzen in Aachen sowie für die beiden Anbindungsstrecken bleibt die Stadt Aachen für die weitere Planung und den späteren Bau zuständig. Bei Auslobung des Planungswettbewerbs 2013 hatte das Land NRW dargestellt, dass es für alle Stufen von der Machbarkeitsstudie bis zum Bau eine 80%ige Förderung gewähren wolle. Derzeit wird zwischen dem Land NRW und der Bezirksregierung Köln abschließend geklärt, wie das Förderprozedere und die Förderhöhe für die Planung von RSW innerhalb der OD-Grenzen gestaltet werden.
Nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung folgt als nächster Schritt das Linienbestimmungsverfahren, das durch die Projektgruppe vorbereitet, aber als formales Verfahren durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln durchgeführt werden muss.
Wenn im Ergebnis die Linie durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW bzw. die Bezirksregierung bestimmt ist, kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt werden.
Anschließend kann Baurecht z.B. über Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Für welche Abschnitte dies erforderlich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Angesichts der umfangreichen Planungs- und Genehmigungsschritte kann der Zeitpunkt eines möglichen Baubeginns derzeit ebenfalls nicht sicher angegeben werden.
Da sich der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung hingezogen hat, wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vereinbart, dass die Städteregion als federführende Dienststelle bereits vor dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung die planenden Büros mit der Erstellung der für das Linienbestimmungsverfahren notwendigen Unterlagen beauftragen darf, ohne den Anspruch auf Kostenerstattung zu verlieren. Die Beauftragung für den Bereich der Umweltverträglichkeitsstudie ist am 13.07.2018 erfolgt. Für den Bereich der Straßenplanung ist eine Beauftragung kurzfristig geplant.
In der Sitzung wird mündlich über den sich im Januar 2019 aktuell ergebenen Sachstand berichtet.