Entscheidungsvorlage - FB 62/0047/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den Vorplatz der neuen Moschee an der Stolberger Straße

 

„Moscheeplatz“

 

zu benennen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Dem Antrag der DITIB Türkisch-Islamischen Gemeinde zu Aachen e.V. vom 29.06.2018 an Frau Bezirksbürgermeisterin Marianne Conradt, den Vorplatz der neuen Moschee an der Stolberger Straße „Moscheeplatz“ zu benennen, schließt sich die Verwaltung an.

 

Der Vorplatz der Moschee im Straßendreieck der Stolberger Straße und der Elsassstraße befindet sich zu etwa gleichen Teilen im Eigentum der DITIB Türkisch-Islamischen

Gemeinde zu Aachen e.V. und der Stadt Aachen. Da kein anderes Grundstück durch diese Fläche erschlossen wird, ruft die Benennung in „Moscheeplatz“ nur eine Veränderung der postalischen Adresse der neuen Moschee hervor.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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