Kenntnisnahme - FB 36/0340/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ratsantrag Nr. 404/17 vom 16.10.2018 gilt hiermit als behandelt.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Um eine sinnvolle Strategie zur Inklusion auf Spielplätzen entwickeln zu können, hat es in der Vergangenheit durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eine umfangreiche Befragung von Institutionen aus Aachen, die Kinder mit Handicap betreuen, gegeben.

Aus den erhaltenen Ratschlägen und Erfahrungsberichten wurden folgende Hauptziele entwickelt:

 

  • Ausbau von Spielplätzen, die allen Kindern, mit und ohne Handicap, die Möglichkeit bieten, am gemeinsamen Spiel teil zu haben
  • Verwendung multifunktionaler Spielgeräte, die möglichst von einer Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Einschränkungen genutzt werden können
  • Gute Erreichbarkeit der Spielgeräte und ausreichend Freiraum um die Geräte
  • Farbenfrohe Ausgestaltung oder Verwendung von Naturmaterialien mit spannenden Formen, sodass die Sinne aller Kinder positiv angeregt werden

 

Diese Ziele wurden bei den Neu- und Umplanungen der letzten Jahre bereits berücksichtigt. So wird zum Beispiel der Sandspielbereich immer so gestaltet, dass er auch mit einem Rollstuhl anfahrbar ist und Spielgeräte verwendet, die auch für Kinder mit Handicap bespielbar sind.

Zurzeit wird durch den Fachbereich Umwelt auf Grundlage einer detaillierten Bestandserfassung, Bestandsbeurteilung und gesamtstädtischen Versorgungsanalyse ein Spielplatzkonzept erstellt. Ein wichtiger Punkt wird hierbei auch das Thema Inklusion auf Spielplätzen sein.

Inklusion bedeutet jedoch nicht, dass zusätzlich zur bisherigen Spielplatzausstattung, z.B. eine Rollstuhlfahrerschaukel aufgestellt wird, die lediglich von der Zielgruppe Rollstuhlfahrer genutzt werden kann, sondern dass für alle Kinder die Möglichkeit besteht, am gemeinsamen Spiel teilzunehmen.

Daher empfiehlt die Verwaltung, grundsätzlich multifunktionale Spielgeräte zu installieren, die möglichst von einer Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Einschränkungen genutzt werden können, sodass durch das gemeinsame Spiel Erlebnisse geteilt werden und trotz der Unterschiede Gemeinsamkeiten selbst entdeckt werden können.

Spezielle Inklusionsspieleräte sind tendenziell auf großflächigen Spielplätzen vorzusehen. Die Planung wird im Einzelfall, unter Einbeziehung des konkreten Umfeldes sowie den direkten Anliegern geprüft.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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