Kenntnisnahme - E 18/0167/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierung der Wirtschaftswege im Stadtbezirk Richterich undWiederherstellung der Straßen nach Abschluss der Arbeiten am Windparkhier: versch. Anträge an die Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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30.01.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Richterich ist in den Randlagen von einer Vielzahl von Wirtschaftswegen umgeben. Insgesamt beträgt die Streckenlänge dieser Wirtschaftswege 20,5 km. Bei einer Gesamtstraßenlänge von 54,5 km in Richterich machen die Wirtschaftswege demnach einen Anteil von ca. 37,6 % des Wegenetzes aus.
Wirtschaftswege dienen der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und sind daher in einfachem Ausbauzustand. Es finden sich vielfach unbefestigte Wege oder einfache Steinwege als Wirtschaftswege. Einige wenige dieser Wege wurden vor einigen Jahren mit einem einfachen Asphaltbelag versehen, ohne jedoch auch einen ordnungsgemäßen Straßenaufbau vorzunehmen. Es wurde lediglich eine Oberflächenegalisierung vorgenommen, um für den ansteigenden Freizeitverkehr (Fußgänger, Radfahrer) eine angenehmere Wegenutzung anbieten zu können. Ein vollständig regelkonformer Straßenaufbau wäre nur im Zuge eines vollständigen Wegeneubaus möglich gewesen, der aber nicht finanzierbar war und ist. Daher wurde unter Abwägung von Kosten und Nutzen die einfache Egalisierung der Oberfläche durchgeführt in dem Bewusstsein, dass hierdurch schnellere und stärkere Beschädigungen auftreten werden.
Nach § 57 Landesnaturschutzgesetz ist das Betreten dieser Wirtschaftswege „zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet“ (Abs.1). Das Radfahren ist sogar nur auf privaten Wegen gestattet, wenn durch Beschilderung nichts anderes ausgewiesen ist.
Durch diese Gefahrenumkehr wird der Unterhaltungsaufwand für die Wirtschaftswege auf das Hauptanliegen, die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Wiesen- und Ackerflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen, reduziert.
Dennoch werden auch die Wirtschaftswege regelmäßig kontrolliert, allerdings nicht so häufig wie übliche Gemeindestraßen, sondern nur etwa dreimal jährlich. Auch dies ist dem Status der Wirtschaftswege als untergeordnete Erschließungswege geschuldet.
Durch die vermehrte Nutzung der Feld- und Wirtschaftswege zu Freizeitzwecken, zu Fuß oder mit dem Fahrrad, ist der Anspruch an die Ebenheit der Oberflächen gestiegen. Dieser Anspruch ist aber aus dem laufenden Budget der Straßenunterhaltung nicht zu erfüllen. Hier ist es nur möglich, die für die Wirtschaftswege einfachsten Standards einzuhalten.
In der Regel werden die unbefestigten Wege bei Bedarf abgeschält oder mit Schotter aufgefüllt, um eine ebenere Oberfläche zu erhalten. Die Belastung durch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge insbesondere bei Nässe führt jedoch sehr schnell wieder zu neuen Schäden an den unbefestigten Wegen. Auch die wenig tragfähigen Asphaltdecken vergangener Jahre sind durch die Nutzung der breiten und schweren Landmaschinen vielfach stark geschädigt.
Insbesondere die Randbereiche der Wege werden zudem übermäßig belastet, da die alten Wegebreiten in den meisten Fällen zu schmal sind für die Landmaschinen des 21. Jh, so dass die Reifen in die schwachen Randzonen zwischen Weg und Bankett drücken und so von den Rändern her die Wege zerstören.
In Absprache und in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Landwirten wird Material zur Ausbesserung zur Verfügung gestellt. Die Landwirte bauen dieses Material dann nach eigenen Bedarfen in die Wirtschaftswege ein. Zusätzlich werden andere Wege wie der Fronrather Weg, einer der asphaltierten Wirtschaftswege, bei Bedarf durch die Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebes ausgebessert. Diese Ausbesserungen haben jedoch nicht die Qualität oder den Anspruch einer Straßenbaumaßnahme in Gemeindestraßen. Es handelt sich um Flickstellen.
Die Wirtschaftswege sind damit Bestandteil der allgemeinen Straßenunterhaltungsmaßnahmen mit niedriger Priorität. Ein Programm zur regelkonformen Erneuerung der Wirtschaftswege bei der Stadt Aachen gibt es nicht. Finanzmittel werden dafür bislang nicht explizit vorgesehen.
Im Zuge von Baumaßnahmen von Versorgern oder Investoren, wie zuletzt beim Aufbau des Windparkes in Richterich 2017 besteht die Möglichkeit, größere Streckenabschnitte der durch die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Straßen wieder instand zu setzen, ohne dass sich die Stadt Aachen finanziell nennenswert beteiligen muss.
Im Fall des Windparkes wurden insbesondere die Laurensberger Straße und der Silberpatweg weitestgehend erneuert, wobei der Silberpatweg in unbefestigter Bauweise hergerichtet wurde. Die Laurensberger Straße erhielt eine neue Fahrbahndecke. Ein kurzes Teilstück wurde ausgespart, da das Straßengrundstück nicht vollständig im Eigentum der Stadt Aachen ist. Da dieses kurze Teilstück aber eine ordentliche Oberfläche aufweist und die Anschlüsse sehr sorgfältig ausgeführt worden sind, besteht dort aus Sicht der Straßenunterhaltung kein weiterer akuter Handlungsdruck mehr. Dennoch wird seitens der Stadt Aachen weiterhin versucht, mit dem privaten Grundstückseigentümer eine Einigung für künftige Straßenbaumaßnahmen zu erzielen. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.
Verwaltungsintern wurde zudem diskutiert, ob im Zusammenhang mit der notwendigen Wiederherstellung insbesondere der Laurensberger Straße eine Verbesserung der Gesamtsituation herbeigeführt werden könnte. Hier wurden insbesondere die Beleuchtung und die Anlage eines Gehweges besprochen.
Im Ergebnis wurde die Beleuchtungssituation durch Verdichtung der Maststandorte deutlich verbessert. Auf die Anlage eines neuen Gehweges wurde hingegen verzichtet. Dies hat nicht nur finanzielle Gründe. Ein Gehweg ist nur auf einem relativ kurzen Abschnitt möglich, da nur im Bereich der ehemaligen Zollsiedlung das Straßengrundstück genügend Querschnittsbreite aufweist. Im weiteren Verlauf in Richtung Ortslage Vetschau ist die städtische Grundstücksbreite mit knapp 5 m zu schmal, um neben einer Fahrbahn einen sicheren Gehweg anlegen zu können. Ohne Weiterführung ist die Anlage eines Gehweges auf einem kurzen Teilstück an der Zollsiedlung aber nur wenig sinnvoll, weswegen insgesamt darauf verzichtet wird.
Die Aufstellung von Bänken an Wirtschaftswegen ist im Einzelfall zu prüfen, da insbesondere in den Außenbereichen u.a. der Landschaftsschutz zu berücksichtigen ist. Die begrenzten Haushaltsmittel des Fachbereiches Umwelt für Parkbänke werden derzeit für die Verbesserung der öffentlichen Grünanlagen verwendet, z.B. wird derzeit geplant, im Park von Schloss Schönau neue Bänke aufzustellen. Ein Gesamtprogramm für die Aufstellung von Sitzbänken gibt es jedoch nicht.
Anlagen
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