Entscheidungsvorlage - BA 4/0155/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sie beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungen zu den  möglichen Standorten

 

-  für das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Walheim auf dem Grundstück  

   Flurstücknummer  2424

- und für die Nutzung als Festzeltwiese auf dem Grundstück Flurstücknummer 2797

 

zu entwickeln.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Gebäudemanagement (E 26) teilt mit:

 

Nach anfänglichen Untersuchungen verschiedener Standorte für die Freiwillige Feuerwehr Walheim blieben zuletzt nur die Flurstücke 2797, im bisherigen Verfahren Option 2 genannt, und im Blockinnenbereich seitlich hinter dem Jakob- Büchel-Haus gelegen, und das Flurstück 2424, direkt hinter dem Jakob-Büchel-Haus, übrig. Alle anderen Grundstücke erwiesen sich als nicht tauglich.

 

Nach Rücksprache beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen wurde dem E 26 mitgeteilt, dass für das Flurstück 2797, Option 2, ein Genehmigungsverfahren nach § 34 BauGB durchgeführt werden müsste. Jedoch ist aus planungsrechtlicher Sicht dort eine Bebauung mit einem Feuerwehrgerätehaus nicht möglich und somit könnte keine Genehmigung dazu erteilt werden.

 

Für das Grundstück 2424 hinter dem Jakob-Büchel-Haus gibt es einen rechtsgültigen Bebauungsplan mit der Nr. 780. Für die Nutzung als Feuerwehrgerätehaus wird eine Befreiung der baulichen Nutzung in Aussicht gestellt, da sie auch der Nutzung als Fläche für den Gemeindebedarf entspricht. Aus planungsrechtlicher Sicht gibt es also keine Einwände.

 

Als Ausweichfläche für das Festzelt in seiner bisherigen Art und Dauer wäre das direkt an den jetzigen Standort angrenzende Flurstück 2797 oder der befestigte Markplatz neben dem Jakob-Büchel-Haus geeignet. Das Flurstück 2797 wurde in Gesprächen mit der Bauaufsicht für eine Nutzung als Festzeltwiese im bisherigen Umfang für ebenso geeignet gehalten, wie der bisherige Standort des Festzeltes. Ver- und Entsorgungsanschlüsse würden durch das Feuerwehrgerätehaus bereitgestellt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Flurstück 2424 hinter dem Jakob-Büchel-Haus, als möglichen Standort für das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Walheim vorzusehen.

 


 

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Anlagen

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