Entscheidungsvorlage - FB 61/1086/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der Rad­route im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Pläne von November 2018 („Bahntrassenradweg Aachen - Jülich, 3.Bauabschnitt“, Lagepläne E2, E3, E4, E5, E6) den Ausführungsbeschluss zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der Rad-route im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Pläne von November 2018 („Bahntrassenradweg Aachen - Jülich, 3.Bauabschnitt“, Lagepläne E2, E3, E4, E5, E6) Ausführungsbeschluss zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung der Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Pläne von November 2018 („Bahntrassenradweg Aachen - Jülich, 3.Bauabschnitt“, Lagepläne E2, E3, E4, E5, E6) den Ausführungsbeschlussbeschluss.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Die gemeinsam mit der StädteRegion Aachen entwickelte Radroute entlang der ehemaligen Bahntrasse Aachen – Jülich  wird eine hochwertige regionale Radverbindung von Jülich, Alsdorf, Würselen über Aachen-Haaren in die Aachener Innenstadt schaffen, die auch bisherige Nicht-Radler oder Berufspendler motivieren soll, das Fahrrad stärker für Fahrten im Alltag zu nutzen. Insgesamt umfasst das Projekt vier Bauabschnitte: Die Abschnitte in Würselen und in Alsdorf  wurden 2015 fertiggestellt und führen überwiegend über die ehemalige Bahntrasse. Der dritte Bauabschnitt verläuft auf Aachener Stadtgebiet zwischen Friedenstraße über den Schwarzen Weg zum Prager Ring/Grüner Weg. Die Verwaltung erhält seit der Fertigstellung der Abschnitte in Alsdorf und Würselen regelmäßig Anfragen, wann die Fortführung des Weges in Aachen gebaut wird.

 

 

Sachstand

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 05.07.2018 wurde einstimmig der Planungs – und Ausführungsbeschluss gefasst. Vorher haben am 20.06.2018 die Bezirksvertretungen Aachen - Mitte und Aachen - Haaren dem Mobilitätsausschuss empfohlen, den Planungs – und Ausführungsbeschluss zu fassen. Der Anregung der Bezirksvertretung Aachen – Haaren, auf die Abfahrten des Geh- und Radweges vor der Brücke über die Wurm aus Richtung Haaren zu verzichten, ist der Mobilitätsausschuss nicht gefolgt. Es sollen jedoch diese Abfahrten - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - gestaltet und dann später nach einer Beobachtungszeit evaluiert und neu bewertet werden.

Anschließend wurden die notwendigen Abstimmungen aller Versorgungsträger, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Umwelt eingeholt. Im Rahmen des „Landschaftspflegerischen Begleitplanes“ wurde eine Untersuchung über die mögliche Quartiernutzung des Brückenrelikts durch Fledermäuse notwendig. Der Gutachter hat eine Quartiernutzung durch Fledermäuse ausgeschlossen und empfohlen, zukünftig an den neuen Brückenköpfen ein Quartierpotential für Fledermäuse und auch Nistmöglichkeiten für Vögel zu schaffen.

 

Unabhängig davon wurde in der Sitzung des Städteregionsausschusses vom 27.09.2018 ein Antrag von CDU und BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN (Fraktionen im Städteregionstag Aachen) zur „Erarbeitung eines Regio-Tram-Projektes“ behandelt, der sich auf den gleichen Streckenabschnitt bezieht. Die Verwaltung der StädteRegion wurde beauftragt, gemeinsam mit den Kommunen des Nordkreises, der Stadt Aachen und dem AVV ein Regio-Tram-Projekt als ergänzenden Baustein des Euregiobahn-Netzes zu erarbeiten und fortlaufend zu informieren. Als mögliche Linienführung wurde eine Strecke von Baesweiler über Alsdorf, Würselen, Haaren, Nordbahnhof Aachen bis zum Bushof beschrieben. Eine Behandlung des Themas in den Gremien der Stadt Aachen steht an.

 

 

Planung

In der aktuellen Ausführungsplanung wurden Details zum Anschluss an den Prager Ring konkretisiert sowie die derzeit möglichen Anpassungen des jetzt geplanten Geh- und Radweges und einer möglichen  „Regio-Tram“ abgeschätzt.

 

Abschnitt  Grüner Weg bis Wurmbrücke (Lagepläne E2,E3,E4) 

Ab dem Abzweig Grüner Weg in Höhe Haus Nr. 96 / Mittelinsel wird der Radverkehr zum Knoten Prager Ring / Grüner Weg / Schwarzer Weg auf einen 2,50 breiten Schutzstreifen geleitet. In Richtung Innenstadt werden die Radfahrer über den Grünen Weg bis zur Kreuzung Grüner Weg / Lombardenstraße / Passstraße geführt. Eine zukünftige Weiterführung des separaten Rad – und Gehweges Aachen-Jülich bis zur Jülicher Straße/Nordbahnhof parallel der gewidmeten Bahntrasse am Grünen Weg ist sinnvoll und weiterhin das Ziel der Verwaltung.

 

Folgende Änderungen wurden in die neuen Lagepläne eingearbeitet:

  • Hinter einer baulich geschützten Rampe wird der Radverkehr vom nicht benutzungspflichtigen Rad – und Gehweg auf die Fahrbahn geleitet. Statt der ursprünglich geplanten Leitschwellen wird der Einbau einer Verkehrsinsel zu Beginn des Schutzstreifens vorgesehen, um hier den Kfz-Verkehr und den Radverkehr baulich voneinander zu trennen.
  • Für Radfahrer, die von der Straße „Schwarzer Weg“ geradeaus fahren wollen, besteht die Wahlfreiheit zwischen der Nutzung der Fahrbahn „Grüner Weg“ oder des parallelen freigegebenen Gehwegs. Für letztere Möglichkeit wird die entsprechende Auffahrmöglichkeit durch eine Nullabsenkung auf ca. 7 m Länge in der Planung vorgesehen.
  • Zusätzlich werden im Knotenbereich zwischen den Straßen „Grüner Weg“ und „Schwarzer Weg“ in beiden Fahrtrichtungen Leitlinien markiert, um die Querung des Knotens für Radfahrer zu erleichtern.
  • Um Fußgängern und Radfahrern aus Richtung „Schwarzer Weg“ die Erreichbarkeit der Nebenanlagen in Richtung des Prager Ringes zu erleichtern, soll ein separater Geh – und Radweg neben der Lichtsignalanlage eingerichtet werden.
  • Weiterhin wird die Zufahrt zur Kleingartenanlage über die Straße „Schwarzer Weg“ etwa 30 m in Richtung Norden auf das städtische Grundstück verlegt - statt der bisherigen Führung über das Grundstück der DB Netz (gewidmete Bahnfläche).
  • Auf die Einrichtung der ursprünglich geplanten Fahrradstraße zwischen dem Aufstellbereich an der Lichtsignalanlage und dem Beginn des neuen Geh – und Radweges wurde verzichtet.  In einem kurzen Abschnitt von nur ca. 50 m hätte es 3 verschiedene Ausschilderungen und Markierungen von unterschiedlichen Verkehrsflächen gegeben. Stattdessen soll vom Prager Ring aus kommend eine sogenannte „Piktogrammkette“ in der Fahrspur des Einmündungsbereichs „Schwarzer Weg“ markiert werden.
  • Zur Betonung des neuen Geh – und Radweges wird eine bauliche Einengung auf ca. 3,50 m im Übergang von der Fahrbahn angelegt; beidseitig soll das Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Geh – und Radweg“ aufgestellt wird (siehe Lageplan E2).

 

Die geplante Trasse verläuft über das städtische Grundstück „Schwarzer Weg“, das als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist. Um hier die parallele Führung einer „Regio-Tram“ bis zur geplanten Wurmbrücke zu ermöglichen, wird die bisher geplante Trasse weiter westlich in Richtung STAWAG - Gelände verlegt (siehe Lageplan E4 ).

 

Abschnitt Wurm bis Friedenstraße (Lagepläne E5, E6) 

Ab der Überquerung des Wurmbachs verläuft die heutige Route wie bisher auf dem Bahndamm bis zur Friedenstraße und erhält eine bauliche Anbindung an den Benny-Levy-Weg sowie den Weg an der Wurm.

Die Anregung der Bezirksvertretung Aachen – Haaren vom 20.06.2018, auf die Abfahrten des Geh- und Radweges vor der Brücke über die Wurm aus Richtung Haaren zu verzichten, wurde nach Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 05.07.2018 dahingehend verändert, dass die geplanten Abfahrten - wie in der Planung vorgesehen - gestaltet und gebaut werden sollen; nach einer Beobachtungszeit soll die Situation später evaluiert und neu bewertet werden.

 

Um die Wurm sowie die Straßen „Strangenhäuschen“ und „Hergelsbendenstraße“ zu queren, ist der Neubau von zwei Brücken erforderlich. Die in diesem Zusammenhang geplanten Brücken sind als Aluminiumfertigteile vorgesehen, sowie am Bahntrassenradweg in Alsdorf – Ofden bereits gebaut. Diese können  - bei späterem Anpassungsbedarf – abgebaut und an anderer Stelle auf neue Fundamente gesetzt werden.

 

Ob später eine parallele Führung einer Bahnlinie neben dem Geh – und Radweg auf dem heutigen Bahndamm baulich möglich ist, muss geprüft werden. Schon für eine eingleisige Führung müssten bei einer gemeinsamen Führung mit dem Bahntrassenradweg deutliche Verbreiterungen vorgenommen werden. Alternativ könnte dann eine Verlagerung eines separaten Weges unterhalb des Bahndamms oder eine Verbreiterung des Benno-Levy-Weges auf 4,0 m geprüft werden. Die für den Geh – und Radweg erforderliche Dammerhöhung im Bereich Hergelsbendenstraße kann für eine mögliche Regio-Tram weiter genutzt werden.

 

Abschnitt Querung Friedenstraße bis Wirtschaftsweg Richtung Würselen (Lageplan E6)

Ab der Friedenstraße verläuft die Route wie bisher bis Richtung Stadtgrenze auf dem vorhandenen ca. 3,0 m breiten, asphaltierten Wirtschaftsweg neben der ehemaligen Bahntrasse.

 

 

Grunderwerb

Da die städtische Wegeparzelle im Bereich „Schwarzer Weg“ nur ca. 2,20 m breit ist und für das geplante Regelprofil nicht ausreicht, wurde mit dem nördlich angrenzenden Grundstücksnachbarn Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) im Oktober 2017 vereinbart, dass die fehlende Breite für den Bau des Geh-/Radweges zur Verfügung gestellt wird: Hierzu ist kein Grunderwerb erforderlich. Nach dem aktualisierten Ausführungsbeschluss wird die Verwaltungsvereinbarung über die Eintragung einer „Beschränkt persönlichen Dienstbarkeit“ ins Grundbuch vertraglich mit der STAWAG geregelt.

 

 

Bautechnik

Die Radroute Aachen – Jülich wird als ein separat geführter, gemeinsamer Geh – und Radweg in einer Regelbreite von 4,00 m in Asphaltbauweise ausgebaut, der von Radfahrern sowie Fußgängern gemeinsam genutzt werden kann. Der Ausbau des Weges erfolgt im Vollausbau gemäß RStO 12, Tafel 6 „Bauweisen für Rad- und Gehwege“ mit folgendem Aufbau:

 

  2 cm Asphaltdeckschicht AC 5 DL

  8 cm Asphalttragschicht AC 22 TL

15 cm Schottertragschicht 0/32

30 cm Frostschutzschicht 0/45

55 cm Gesamtaufbau

 

Die Friedenstraße erhält im Bereich der Querung mit dem Bahntrassenradweg eine Deckschicht aus Rotasphalt.

 

 

Beleuchtung

Die bestehende Beleuchtung wird, wenn erforderlich, versetzt und im Bereich der Querung Friedenstraße ergänzt. Entlang der neuen Tasse werden Leerrohre für eine möglich spätere Beleuchtung verlegt.

 

 

Entwässerung

Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über Bankette zur Versickerung in die Seitenbereiche. Im Bereich der Einmündung in den Prager Ring und der Querungsstelle Friedenstraße werden die vorhandenen Straßenabläufe an die neue Bordsteinführung angepasst.

 

 

Kosten und Finanzierung

Durch die Anforderungen an die Brückenbauwerke (WVER) und die Baumaßnahmen und Stützbauwerke zur Böschungssicherung im gesamten Bahndammbereich sowie Anpassungsarbeiten zum Anschluss an den Grünen Weg entstehen Gesamtkosten für die Maßnahme von voraussichtlich rd. 2.455.000 €.  Abzüglich der erwarteten Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von rd. 1.646.000 € verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Aachen von insgesamt rd. 809.000 €.

 

Wie im Punkt "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, kommen zu den Gesamtkosten der Maßnahme von rd. 2.455.000 € bei der Haushaltseinplanung noch Abschreibungen für Festwerte i.H.v. 120.000 €, hinzu, so dass sich eine Gesamtsumme von  2.575.000 € ergibt. Hiervon sind Auszahlungen/Aufwand von 1.840.000 € (1.770.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v. 70.000 €) aus den dargestellten, im Haushaltsplan 2018 eingeplanten Mitteln gedeckt.

Die verbleibenden Mehrkosten i.H.v. 735.000 € (685.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v. 50.000 €) wurden für die Haushaltsplanung 2019 haushaltsneutral angemeldet. Die Eigenanteile wer-den aus den geleisteten Ablösebeiträgen für Stellplätze refinanziert. Dazu wird der Sonderposten „Stellplatzablöse“ in entsprechender Höhe aufgelöst.

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019.

 

Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem BauGB oder KAG aus.

 

 

Weitere Vorgehensweise

Die StädteRegion hatte seinerzeit bezüglich einer möglichen Erweiterung der Euregiobahn im Stadtgebiet Würselen und Alsdorf über die alte Bahntrasse bereits den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) kontaktiert. Der Nahverkehr Rheinland (NVR) und das Eisenbahnbundesamt hatten seinerzeit keine Bedenken, die Bahntrasse bis zu einer Reaktivierung der Bahn als Geh- und Radweg zu nutzen und in Asphaltbauweise auszubauen.

 

Grundsätzlich besteht bei Fördermaßnahmen die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren, in der der Geh- und Radweg gemäß der zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschriften erhalten und nutzbar sein muss. Erfolgen vor Ablauf der Zweckbindungsfrist erhebliche Änderungen, die die vorgesehene Nutzung einschränken oder ausschließen, müssen die Fördergelder entsprechend der Restzweckbindung und für die betroffenen Wegestrecken anteilig zurückgezahlt werden. Einer vergleichbaren Vorgehensweise hat der Städteregionstag am 18.07.2013 für die Bauabschnitte in Würselen und Alsdorf zugestimmt (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2013/0226-E1).

 

Bezüglich einer möglichen geplanten Einrichtung einer „Regio-Tram“ zwischen Baesweiler und Aachen können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden, wann eine geplante „Regio-Tram“ auf dem Stadtgebiet der Stadt Aachen realisiert werden könnte. Der Zeitraum für die Planung, Genehmigung und Realisierung für einer schienengebundene Anbindung ist erfahrungsgemäß lang, so dass nach dem Bau des Geh – und Radweges auf Aachener Stadtgebiet in 2019/2020 Jahre vergehen bis eine Regio-Tram ihren Betrieb aufnehmen kann und eine mögliche Verlagerung des Teilabschnittes zwischen Wurmbrücke und Friedenstraße erforderlich wird.

 

Bis dahin kann durch den Ausbau der Radroute und den Lückenschluss bis Würselen eine schadstofffreie und klimafreundliche Mobilität geschaffen werden, die zahlreiche der derzeit ca. 66.000 Kfz-Pendlerfahrten in und aus dem Norden der StädteRegion anspricht und eine Verlagerung auf das Fahrrad, insbesondere auf das Pedelec, realistisch erscheinen lässt. Wenn die aus Würselen kommende regionale Radwegverbindung im Jahr 2020 hergestellt sein wird, ist also eine deutlich stärkere Radnutzung zu erwarten, da die fast Kfz-freie Route zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad beiträgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-06100-300-1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf*** (neu)

Einzahlungen

-163.200

-163.200

-623.000

-623.000

-1.142.300

-1.580.300

Auszahlungen

750.400

750.400

963.600

963.600

1.714.000

2.357.000

Ergebnis

587.200

587.200

340.600

340.600

571.700

776.700

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-948-9

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

-5.800

-5.800

-17.000

-17.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

29.600

29.600

26.400

26.400

0

0

Abschreibungen

37.000

37.000

33.000

33.000

0

0

Ergebnis

60.800

60.800

42.400

42.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz Auszahlungen 2018 i.H.v. 241.600 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 508.800 €

**Haushaltsansatz 2018 Personal-/Sachaufwand i.H.v. 8.400 € und Abschreibungen i.H.v. 10.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 21.200 € bzw. 26.500 €

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 2.455.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v. 120.000 €, zusammen 2.575.000 €. Hiervon sind Auszahlungen/Aufwand von 1.840.000 € (1.770.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v. 70.000 €) aus den oben dargestellten, im Haushaltsplan 2018 eingeplanten Mitteln gedeckt.

***Die verbleibenden Mehrkosten i.H.v. 735.000 € (685.000 € zzgl. Abschreibungen für Festwerte i.H.v. 50.000 €) wurden für die Haushaltsplanung 2019 haushaltsneutral angemeldet. Dazu wird der Sonderposten „Stellplatzablöse“ in entsprechender Höhe aufgelöst. Die damalige Einzahlung deckt die investive Auszahlung, die ertragswirksame Auflösung des Bestandskontos (Sonderposten „Stellplatzablöse“) deckt den Aufwand.

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019.

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Anlagen

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