Kenntnisnahme - FB 61/1132/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Vorfahrtsregelung Harscampstraßehier: Ratsantrag der Fraktion "Die Linke" vom 05.12.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, dass eine Änderung der Vorfahrt im Verflechtungsbereich der Harscampstraße zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern ohne umfangreiche bauliche Maßnahme rechtlich nicht zulässig ist. Der Antrag gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion „Die Linke“ hat am 05.12.2018 beantragt, als Sofortmaßnahme die Vorfahrtsregelung im Bereich Harscampstraße zum Vorteil der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu ändern. Diese Änderung soll sich auf den Bereich der Harscampstraße zwischen dem sogenannten „Schildplatz“ und der Lothringerstraße (Verflechtungsbereich) auswirken. Dieser Antrag sieht als Sofortmaßnahme vor, dass Autofahrer/innen, die in den Bereich der Radvorrangroute einfahren, die Vorfahrt achten müssen.
Die Harscampstraße befindet sich innerhalb einer 30 km/h-Zone. Heute ist der Übergang von der Lothringerstraße in die Harscampstraße und die anschließende Querung des „Schildplatzes“ in Richtung Schildstraße für Fußgänger und Radfahrer unkomfortabel. Einbiegende, aus der Lothringerstraße kommende, Radfahrer müssen sich auf einem sehr kurzen Abschnitt der Harscampstraße in den fließenden Verkehr einreihen, um im weiteren Routenverlauf in Richtung Schildstraße nach links abbiegen zu können. Die Situation in diesem Verflechtungsbereich wird durch die Einmündung Gottfriedstraße (mit Rechts-vor-Links-Regelung) und dem Verkehrsaufkommen für Radfahrer und Fußgänger sehr komplex. Der „Schildplatz“ wirkt durch seine Gestaltung sehr unübersichtlich und eng. Dieser Platzbereich wird ebenfalls vom Fußgänger- und Radverkehr stark frequentiert.
Die Rad-Vorrang-Route Aachen 1 und der Premiumfußweg 3 verlaufen gemeinsam über Lothringerstraße, Harscampstraße, „Schildplatz“, Schildstraße, Henger-Herrjotts-Fott und Wirichsbongardstraße ins Zentrum.
Um die komplexe Situation zu entschärfen, soll der „Schildplatz“ und der Übergangsbereich in die Harscampstraße (Verflechtungsbereich) sowie die Schildstraße entsprechend den auf einer Rad-Vorrang-Route und einem Premiumfußweg zu berücksichtigenden übergeordneten Bedürfnissen für Fußgänger und Radfahrer umgestaltet werden. Der Mobilitätsausschuss hat bereits am 13.11.2018 die Umgestaltung des „Schildplatzes“ und des Verflechtungsbereiches sowie das Stufenkonzept zur Umsetzung behandelt. Als Sofortmaßnahme sieht dieses Stufenkonzept den Teilrückbau der halbrunden Bank, die Herrichtung des verbleibenden Hecken- und Baumbeetes, die Absenkungen im zukünftigen Bereich der Radfurt auf den sogenannten „Schildplatz“ vor. Auch die Aufstellung von Gefahrzeichen (Zeichen 138 StVO „Radfahrer“) im Verflechtungsbereich der Harscampstraße ist vorgesehen. Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit für den Kfz-Verkehr soll das Zeichen zusätzlich als Bodenpiktogramm aufgebracht werden. Dadurch kann bereits eine deutliche funktionale Verbesserung der Situation für den Radfahrer (Rad-Vorrang-Route) und Fußgänger (Premiumfußweg) erzielt werden.
Die Vorfahrtsregeln sind im § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) niedergeschrieben und beziehen sich nur auf Kreuzungen und Einmündungen. Grundsätzlich hat der an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Anders sieht es bei dem Schildplatz aus. Die Befahrung des Platzes ist für Radfahrer freigegeben. Der Radfahrer wird über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn der Harscampstraße geführt. Diese Art Einmündung wird einer Grundstückszufahrt gleichgestellt (siehe § 10 StVO). Die vom Schildplatz kommenden Verkehrsteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Sie haben keine Vorfahrt. Das Linksabbiegen von der Harscampstraße in den Schildplatz ist ebenfalls nicht vorfahrtsberechtigt (siehe § 9, Absätze 3 und 4 StVO). Der Gegenverkehr hat grundsätzlich gegenüber dem Linksabbieger Vorrang.
Die Schaffung einer rechtlich möglichen "durchgehenden" Vorfahrtberechtigung im Verflechtungsbereich der Harscampstraße wäre mit einer umfangreichen baulichen Maßnahme verbunden. Hierfür müssten die verschiedensten Belange bzw. Zielvorstellungen geprüft und bewertet werden. Entsprechend dem Beschluss zur Vorlage "Umgestaltung des "Schildplatzes" im Suermondt-Viertel zur Umsetzung des Premiumfußweges 3 (Innenstadt - Frankenberger Viertel) und der Rad-Vorrang-Route 1 (Eilendorf - Innenstadt - Campus Melaten)" wird die Verwaltung unter Betrachtung des gesamten Verflechtungsbereichs Varianten erarbeiten und der Politik vorstellen.
Fazit:
Die geplanten Maßnahmen reichen zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern aus. Nach den einschlägigen Vorschriften ist die Änderung der Vorfahrt zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern ohne bauliche Maßnahmen in dem Bereich der Harscampstraße rechtlich nicht zulässig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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220,6 kB
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