Kenntnisnahme - FB 61/1134/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradparken im historischen StadtzentrumRatsantrag der Grüne-Fraktion vom 19.11.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.02.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, sichere und kippgeschützte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verbesserung der Radinfrastruktur in der Nähe der stark frequentierten Plätze Markt und Katschhof zu errichten. Im Rahmen eines Ratsantrages von CDU und GRÜNEN wurden bereits im Jahr 2014 auf dem Markt und im näheren Umfeld 18 Fahrradbügel aufgestellt und durch 23 weitere Bügel im Zuge der Baumaßnahmen Centre Charlemagne/ Bürgerservice ergänzten. Die Auslastung dieser vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten ist mit dem steigenden Anteil des Radverkehrs in Aachen stetig angewachsen, sodass die Abstellkapazitäten weiterhin einen großen Ausbaubedarf haben. Insbesondere bei Großveranstaltungen auf Markt und Katschhof reiche die vorhandene Anzahl an Fahrradabstellplätzen nicht aus, weshalb die Nutzungsmöglichkeit des nahegelegenen Klosterplatz abgeklärt werden soll. (Anlage 1 und 2).
Stellungnahme der Verwaltung
Viele Plätze in Aachen sind für den Einbau von Fahrradbügeln aus brandschutztechnischen Erwägungen und sicherheitstechnischen Erfordernissen nur bedingt geeignet. Zu diesem Ergebnis kam schon 2014 eine von der Fraktion die GRÜNEN initiierte, weitreichenden Untersuchung zu Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich des Marktplatzumfeldes.
Flucht- und Rettungswege müssen frei gehalten werden und diverse andere Flächen werden (etwa bei möglichen Paniksituationen) in Verbindung mit Sicherheitskonzepten benötigt. Anliegende Freiflächen werden bei Großveranstaltungen (z.B. September Special, Weihnachtsmarkt, Dom im Licht) von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, des Ordnungsamtes oder für einen Sanitärdienst genutzt. Bei Veranstaltungen (z.B. bei der Karlspreis-Verleihung) mit Besuchern aus Politik, Wissenschaft oder Kirche, die zu einem prominenten Personenkreis gehören, werden diese Fläche zudem durch die Fahrzeuge der Sicherheitsbeamten von Staats- und Regierungschefs in Anspruch genommen.
Der Klosterplatz gehört zu einer der o.g. Freiflächen, die während Großveranstaltungen zu dem zentralen Einsatzplatz von Feuerwehr und Rettungsdienst werden. Der Einsatzleiterwagen 3 mit einer Länge von 12 m, einer Höhe von 3,75 m sowie einem Wendekreis von 22 m, der seinen ständigen Einsatzplatz bei Großveranstaltungen auf dem Klosterplatz hat, verbraucht schon alleine für seine Stand- und Rangierfläche die vorhandene Freifläche. Im Katastrophenfall ist der Platz zudem für Evakuierungsmaßnahmen und den Rettungsdienst freizuhalten.
Die Mieter der dortigen Kfz-Stellplätze sind deshalb verpflichtet nach Ankündigung etwaiger Veranstaltungstermine, ihre Stellplätze zu räumen und der Feuerwehr Aachen zur Verfügung zu stellen. Die nach Fertigstellung der Bauarbeiten am Verwaltungssitz des Generalvikariats erneut einzurichtenden Kfz-Stellplätze bekommen ebenfalls diese Auflage.
Für eine Umnutzung der vorhandenen Kfz-Stellplatzfläche zu Fahrradabstellplätzen kämen somit allenfalls mobile Fahrradbügel in Frage, die bei Bedarf abgebaut werden können. Dabei würde jedoch ein unverhältnismäßig hoher Arbeits- und Logistikaufwand anfallen.
Alle Räder müssten 72 Std. vor Beginn des Abbaus mit einem Informationsschreiben bestückt werden. Spätestens ein Tag vor der Aktion, müsste die Absperrung der Fahrradabstellanlagen mit Baken oder Flatterbändern erfolgen, um das kurzfristige, neue Abstellen von Fahrrädern zu verhindern. Sollten noch Fahrräder am Tag des Ausbaus an den mobilen Bügeln befestigt sein, so wären sie davon zu trennen, und die Fahrräder müssten zwei Monate abholbereit eingelagert werden.
Für diese erforderlichen Arbeiten hat der Aachener Stadtbetrieb kein Personal und er kann zudem auch keine Lagerflächen für Räder und mobile Bügel anbieten. Zudem ließe sich auf dem Baubetriebshof auch die Herausgabe der Räder nicht organisieren.
Aus den genannten Gründen ist der Klosterplatz für das Aufstellen von sicheren Abstellanlagen für Fahrräder nicht geeignet.
Ausblick
Generell ist die Thematik sichere und komfortable Fahrradabstellanlagen flächendeckend im Aachener Innenstadtbereich anzubieten ein Auftrag an die Verwaltung der Stadt Aachen, der schon im Luftreinhalteplan 2015 festgeschrieben wurde.
Untersucht man den ganzen Innenstadtbereich muss neben den o.g. Anforderungen insbesondere für Feuerwehr und Rettungsdienste, gleichfalls der Platzbedarf von Liefer- und Ladefahrzeugen, für die Außengastronomie und die Marktbeschicker sowie für Übertragungswagen und Kabellegung Berücksichtigung finden. Ganz besonders werden die Interessen der Stadtgestaltung sowie des Denkmalschutz einzubeziehen sein.
Fragestellungen, die eine systematische Untersuchung von Abstellanlagen in Ladenlokalen oder Parkhäusern in Betracht ziehen und gleichzeitig sowohl die Schaffung freizugänglicher Fahrradbügel als auch umzäunter und mit einem elektronischen Zugangssystem ausgestatteter Abstellplätze im öffentlichen Verkehrsraum berücksichtigen, werden in einem der nächsten Mobilitätsausschüsse behandelt. Hierzu liegen bereits weitere politische Anträge vor:
- E-Bike-Garagen in leerstehenden Geschäftsräumen / Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 08.01.2019
- Sichere Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt / Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 21.01.2019
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |