Kenntnisnahme - E 46/47/0102/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Geprüfter Jahresabschluss 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Theater und VHS
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Anhörung/Empfehlung
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26.02.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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26.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2017 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW
- den Jahresabschluss 2016/2017 per 31.07.2017 festzustellen,
- den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 zur Kenntnis zu nehmen
- und die Verrechnung des Jahresfehlbetrags von 36.853,86 Euro über das Eigenkapital
– Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung zu beschließen.
Weiterhin beschließt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule die Entlastung der Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.
Darüber hinaus beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen durch den Rat der Stadt gem. § 4 EigVO NRW.
2. Der Finanzausschuss nimmt den geprüften Jahresabschluss 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2017 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Aachen stellt den geprüften Jahresabschluss 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2017 fest, nimmt den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 zur Kenntnis und beschließt die Verrechnung des Jahresfehlbetrags von 36.853,86 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen gem. § 4 EigVO NRW.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach § 16 Nr. 5 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 ff. der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufzustellen und nach Prüfung dem Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Dem Rat der Stadt obliegt gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Kenntnisnahme des geprüften Lageberichts sowie der Beschluss über den Umgang mit dem Jahresergebnis.
Der Jahresabschluss 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2017 einschließlich des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR – Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH, Aachen mit Zustimmung der Gemeindeprüfanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) geprüft. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 36.853,86 Euro, der gem. § 16 Nr.6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen ist.
Den Mitgliedern des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule sowie der Stadtkämmerin wurde der Prüfbericht der WirtschaftsprüfungsgesellschaftVBR vorab als gedruckte Ausfertigung zugesandt. Die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen werden in Absprache mit dem Fachbereich Verwaltungsleitung aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis gebeten, bei Bedarf über das
Ratsinformationssystem „ALLRIS“ Einsicht in den Prüfbericht zu nehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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