Kenntnisnahme - E 46/47/0101/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorläufiger Wirtschaftsplan 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Theater und VHS
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.02.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.03.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
10.04.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
2. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2020/2021 fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkungen
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2020/21 basiert grundsätzlich auf derzeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2019/20 erstellten und vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannten Änderungen. Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt.
Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
Wesentliche Eckpunkte des Vorläufigen Erfolgsplans 2020/21
(im Vergleich zum Erfolgsplan 2019/20)
Umsatzerlöse
Die Etablierung neuer Veranstaltungsformate und die erfolgreiche Umsetzung eines neuerlichen Marketingkonzeptes zur Steigerung der Abonnenten-Zahlen soll auch den Verkauf von Einzeltickets beflügeln. Auf Basis dessen wird eine Umsatzsteigerung von 75 TEuro erwartet.
Sonstige Erträge
Bei den sonstigen Erträgen ist gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung eine jährliche
Steigerung von rd. 157 TEuro aus der institutionellen Förderung der kommunalen Theater und Orchester zu berücksichtigen.
Daneben ist für die 1. Jahreshälfte 2021 turnusmäßig wieder die Chorbiennale zu erwarten, so dass hierfür entsprechende Erträge – wie auch Kosten – in Höhe von 100 TEuro einzuplanen sind. Dem gegenüber entfallen Fördermittel-Erträge wie auch der zugehörige Aufwand im Zusammenhang mit einer Uraufführung der Spielzeit 2019/20.
Personalaufwand
Beim Aufwand für das feste Personal (KG 40) wurde für die Zeit nach Ablauf der derzeit geltenden Tarifvereinbarung – d.h. ab 01.09.2020 – entsprechend der bestehenden Zielvereinbarung zwischen Oberbürgermeister und Stadttheater und Musikdirektion eine 2,5 %-ige tariflich bedingte Personalkostensteigerung berücksichtigt.
Die Kosten für die beim Theater beschäftigten Beamten (KG 43) wurden den Vorgaben von FB 20 / FB 11 entsprechend geplant.
Sachaufwand / Abschreibungen
Bei KG 57 sind turnusmäßig die Kosten – wie auch die Erträge – im Zusammenhang mit der Chorbiennale einzuplanen (vgl.
auch schon oben). Der bei KG 58 (Außerordentlicher Aufwand) geplante Aufwand ist Platzhalter für die bestimmungsgemäße Verwendung der beim Ertrag in gleicher Höhe geplanten
Landesmittelerhöhung gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung.
Zum übrigen Sachaufwand bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse, die eine sinnvolle Anpassung der vorläufigen
Planwerte im Detail rechtfertigen würden. Gleiches gilt für die Abschreibungen. Dies wird im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2020/21 erfolgen.
Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
Die Höhe des in der vorläufigen Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses
(BKZ) entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
Planergebnis nach städt. Zuschuss / Zielvereinbarung
Der vorliegende Planentwurf für die Spielzeit 2020/21 weist im Ergebnis nach städt. Zuschuss ein Defizit von rund 506 TEuro
aus. Der daraus resultierende Kostendeckungsgrad im Sinne der bestehenden Zielvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister
und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion vom 30.01.2018 beträgt 15,37 % und unterschreitet damit den Soll-Wert (16 %) lt. Anlage 1 zur Zielvereinbarung.
Vorläufiger Vermögensplan / Finanzplan 2020/21
Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist als Budget-Planung zu verstehen.
Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen
("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren
und priorisieren zu können. Die Realisierung der geplanten Investitionen ist zum jetzigen Zeitpunkt – gemäß Finanzplan –
ungewiss, Investitionszuschüsse sind nicht geplant.
• Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stelle.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
140,1 kB
|