Entscheidungsvorlage - FB 14/0212/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme und Empfehlung  für den Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die geänderte Rechnungsprüfungsordnung zur Kenntnis und empfiehlt sie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Rechnungsprüfungsordnung mit Inkrafttreten zum 01.05.2019

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist mit der Bekanntmachung der Neufassung am 01.01.2019 in Kraft gesetzt worden. Hierbei ergaben sich im Bereich der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung umfangreiche Änderungen sowohl in redaktioneller als auch in inhaltlicher Hinsicht mit Auswirkungen auf die Arbeit des Fachbereichs Rechnungsprüfung. So ist der Rechnungsprüfung nun verbindlich vorgegeben, die Wirksamkeit der internen Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems zu prüfen (§ 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW). Hierzu werden zur Zeit Konzepte ausgearbeitet. Ebenso ist die bislang pflichtige Aufgabe der Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse in der RPO als vom Rat übertragene Aufgabe definiert. Sofern die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen das gleiche Rechnungswesen haben wie die Kernverwaltung, kann die örtliche Rechnungsprüfung den Jahresabschluss dieser Eigenbetriebe prüfen.

 

Die geänderte RPO ist mit einer synoptischen Gegenüberstellung der Veränderungen dieser Vorlage beigefügt.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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