Entscheidungsvorlage - E 18/0168/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Winterdienst aus einer Hand zustimmend zur Kenntnis und beschließt, den Winterdienst für den Fachbereich Immobilienmanagement  (FB 23) und das Gebäudemanagement (E 26) bis auf weiteres durch Fremdvergaben durchführen zu lassen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Straßen und Gehwege der Dringlichkeitsstufe 1 müssen werktags in der Regel bis zum Einsetzen des Hauptberufsverkehrs (7.00 Uhr) von Eis und Schnee geräumt und gestreut sein (sonn- und feiertags 9.00 Uhr).  In den Abendstunden endet die Winterdienstverpflichtung in dieser Dringlichkeitsstufe mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs (zwischen 20.00 und 22.00 Uhr).

 

Derzeit durch den Aachener Stadtbetrieb durchgeführter Winterdienst

Der Aachener Stadtbetrieb führt den kommunalen Winterdienst vollumfänglich auf den Fahrbahnen und Radwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Stadt Aachen durch. Dabei werden rund 1.450 km Fahrbahn und ca. 120 km Radwege in Dringlichkeitsstufen eingeteilt und bei Schnee und Glätte geräumt bzw. gestreut.
Der Winterdienst auf den Gehwegen ist nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen.

Dort, wo die Stadt selber angrenzende Grundstückseigentümerin ist, trifft sie natürlich auch die Winterwartungspflicht. Dem Aachener Stadtbetrieb obliegt bislang die manuelle Winterdienstpflicht an über 1.000 Objekten.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um rund 220 Kreuzungsbereiche, 190 Fußgängerüberwege, 27 Fußgängerzonen, 18 Brücken, 64 Treppenanlagen sowie 410 Gehwege vor städt. Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen. Darüber hinaus hat der Aachener Stadtbetrieb seit 2015 die Winterdienstverpflichtungen des FB 45 an 64 Schulen und 48 Turnhallen übernommen und dadurch eine bisherige Fremdvergabe rekommunalisiert.

Zur Erfüllung all dieser Pflichten sind  insgesamt  320 Mitarbeiter/innen des Stadtbetriebes in einem Zweischichtbetrieb im Einsatz (4.00 Uhr - 22.00Uhr), davon anteilig für den manuellen Winterdienst rd. 200 Mitarbeiter/innen.

 

Derzeit durch E 26 und FB 23 beauftragter Winterdienst

Vor städtischen Grundstücken wird der Winterdienst  bislang von den beiden o.g. Fachbereichen fremdvergeben und nicht durch städtisches Personal vorgenommen.
Die Winterdienstdienstverpflichtung des E 26 bezieht sich auf insg. 123 Einzelobjekte mit einer Räum- und Streulänge von 13.465 m.

Der FB 23 ist an 79 Objekten Winterdienstverpflichteter mit einer Räum- und Streulänge von 8.107 m und 21.261 m², in Summe mithin 202 Objekte und 21.572 m sowie 21.261 m².

Das Auftragsvolumen für die Fremdvergaben beläuft sich bei einem Vergabezeitraum von jeweils 4 Jahren bei  E 26 auf insg. 494.699,44 € und bei FB 23 auf 385.000,00 €, wobei in beiden Fällen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird.

 

Winterdienst aus einer Hand

Bei der Übernahme des gesamten städt. Winterdienstes durch den Aachener Stadtbetrieb kann dieser Räum- und Streuverpflichtung in dem geforderten Zeitfenster nur mit zusätzlichen personellen und maschinellen Kapazitäten nachgekommen werden.

Hierzu müssten u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Gesamtflächen des E 26 und FB 23 erweitern den Umfang der bisherigen manuellen Räum- und Streupläne um ca. 20% (bislang ca. 1.000 Objekte; künftiges Soll 1.202 Objekte) und bedingen rein rechnerisch die Erstellung von 10 neuen Räum- und Streuplänen für den manuellen Winterdienst, die erfahrungsgemäß jeweils mit einem Fahrzeug und  gleichzeitig 2 Mitarbeitern auszustatten sind. Hieraus errechnet sich ein theoretischer zusätzlicher Personalbedarf von mindestens 20 Mitarbeitern/innen. Zur Sicherstellung des täglichen Gesamtarbeitszeitraumes (18 Std) und Beachtung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 10 Std. pro Mitarbeiter/innen kann sich ein Bedarf von bis zu 40 Mitarbeitern/innen ergeben.

 

Tatsächlich würden bei einer Übertragung der Flächen und Objekte des E 26 und FB 23 auf den Aachener Stadtbetrieb diese teilweise in die bisherigen Räum- und Streupläne integriert werden können, was eine umfangreiche und detaillierte Überplanung und Neueinteilung des manuellen Winterdienstes des gesamten Stadtgebietes erforderlich macht, um entsprechende Synergien zu erzielen. Da die Überplanung noch nicht abgeschlossen ist, kann eine seriöse Schätzung des Mehrbedarfs an Personal und Fahrzeugen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

 

Bei einem derzeit angenommenen Bedarf an 20 zusätzlichen Mitarbeitern würden pro Jahr rd. 1.000.000,- € zusätzliche Personalkosten einzuplanen sein. Hinzu kommen investive Kosten für Fahrzeuge, etc..

Demgegenüber beträgt das Auftragsvolumen des Gebäudemanagements und des Fachbereiches Immobilien für die Fremdleistungen im Winterdienst pro Jahr rd. 200.000,- €, die tatsächlich abgerechneten Leistungen liegen deutlich darunter.

 

Unabhängig davon erscheint die ganzjährige Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter/innen im Hinblick auf den reinen Winterdienst in jedem Fall unwirtschaftlicher als die heute beauftragte Fremdleistung, welche lediglich bedarfsbezogen in Anspruch genommen und zu bezahlen ist. Der Mehraufwand ist nur zu rechtfertigen, wenn durch die zusätzlichen Mitarbeiter zusätzliche Betätigungsfelder des Aachener Stadtbetriebs generiert werden könnten, z. Bsp. in der Grünflächenpflege oder der Stadtreinigung. Hierbei ist zu beachten, dass Mitarbeiter/innen in der Grünflächenpflege über eine entsprechende Berufsausbildung verfügen, was eine höhere Vergütung (i.d.R. 2 Entgeltgruppen mehr) bedingt als die für ungelernte Kräfte. 

 

Nicht zu vernachlässigen im Falle eines Mehrbedarfs an Personal ist neben den Sachkosten für zusätzliche Fahrzeuge auch die Frage der räumlichen Unterbringung von Mitarbeitern (Sozialräume, Sanitärräume, Umkleiden und Spinde für Arbeitskleidung etc.) und technischer Ausstattung (Garagen, Stellplätze).


Die räumlichen Kapazitäten im Aachener Stadtbetrieb reichen aktuell schon nicht mehr für das eingesetzte Stammpersonal aus, so dass bereits jetzt auf mobile Container ausgewichen werden muss. Die Aufnahme von zusätzlichem Personal in etwa der oben beschriebenen Größenordnung ist ohne Erweiterung der Betriebsstätten ausgeschlossen.

 

Fazit

Der finanzielle Aufwand, der sich für den Aachener Stadtbetrieb im Falle des Winterdienstes aus einer Hand ergeben würde, steht faktisch in keinem Verhältnis zu dem derzeitigen Aufwand des E 26 und FB 23 bezüglich der Ausschreibung und Vergabe des Winterdienstes. Im Gegensatz zum bedarfsorientierten, punktuellen Aufwand der Fremdvergabe, entstehen dem Aachener Stadtbetrieb ganzjährig Mehraufwendungen für Personal- und Fahrzeugvorhaltung.

Aus rein wirtschaftlichen Gründen spricht sich der Aachener Stadtbetrieb dafür aus, den Winterdienst weiterhin von E 26 und FB 23 durch Fremdvergaben durchführen zu lassen.   

Soweit allerdings die Absicht besteht, dem Aachener Stadtbetrieb zusätzliche oder erweiterte Tätigkeitsfelder, beispielsweise im Bereich der Grünflächenpflege oder der Stadtreinigung zu eröffnen und die Bereitschaft besteht, die erforderlichen Kosten aus Mitteln des allgemeinen Haushalts bereit zu stellen, könnten u.a. die für den Winterdienst aus einer Hand einzuplanenden Mitarbeiter hierfür eingesetzt werden. Dabei wäre bei dieser Überlegung auch der Umfang der Fremdvergaben des Aachener Stadtbetriebs in seinen Geschäftsbereichen insgesamt einzubeziehen und deren mögliche Kompensation durch Eigenleistung.

Hierzu bedarf es der Erarbeitung des vorgenannten ausführlichen Konzeptes. Nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt notwendiger baulicher/räumlicher Erweiterungen scheint eine zeitnahe Umsetzung bereits ab dem Winter 2019/2020 unrealistisch.


 

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Auswirkungen

 

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