Entscheidungsvorlage - FB 45/0594/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Kinder-und Jugendzentrums „Sankt Hubertus“ auf eine Förderung gemäß Position 40 StJGPL für die Anschaffung einer Profi-Küche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2019
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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19.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er beschließt, dem Antrag des Kinder- und Jugendzentrums auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 7.610,05 Euro zur Anschaffung einer Profi-Küche stattzugeben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Das Kinder-und Jugendzentrum Sankt Hubertus (KiJuZe Sankt Hubertus) ist der zentrale Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil Kronenberg. Der „Kronenberg“ ist ein Wohngebiet mit verschiedenen Bevölkerungsgruppen, welches aus sozialem Wohnungsbau und Einfamilienhäusern besteht. 1969 wurde das Kinder- und Jugendzentrum als „Offene Tür“ eröffnet und umfasst den gesamten Stadtteil Aachen/Hanbruch mit Kronenberg, Rosfeld, Hanbrucher Straße, Neubaugebiet Anne-Frank-Straße, Gemmenicher Weg, Luxemburger Ring, Vaalser Straße, Hasselholzer Weg und Preusweg.
Das KiJuze Sankt Hubertus ist eine Jugendeinrichtung mit niedrigschwelligem Charakter und Freizeit- und Lernangeboten für Kinder und Jugendliche. Auch deren Eltern können dort bei Bedarf eine professionelle Hilfestellung ohne Vorbehalte für ihre Sorgen und Nöte erhalten. Am Kronenberg wohnt eine große Anzahl von stark benachteiligten Familien, die nur über niedrigschwellige Angebote erreicht werden können. Aktuell findet im Stadtteil ein unübersehbarer Generationenwechsel statt. Junge Familien mit ihren Kindern ziehen wieder dorthin. Hierdurch erfolgt eine Durchmischung aller sozialen Gruppen, welche sich durch eine Vielfalt der Kulturen auszeichnet, woraus sich Chancen und Entwicklungspotenzial für den Sozialraum bieten.
Neben dem beliebten „Abhängen“ und Freunde treffen, freuen sich die Kinder-und Jugendlichen über die zahlreichen sportlichen Angebote und Möglichkeiten der Einrichtung. Hierzu zählen Billard und Kicker, Tischtennisspielen, Fußball- und Basketballspielen und auch ein regelmäßiges Fußballtraining, welches von hauptamtlichen Mitarbeitern der Einrichtung professionell durchgeführt wird.
Als besonderes Highlight und absolute Innovation ist das „Pumptrack“, ein Fahrradparcour auf dem Außengelände der Einrichtung, der mit Bodenwellen, Erhöhungen und Kurven ausgestattet ist und mit Mountainbikes oder BMX-Rädern befahren wird und eine entsprechende Geschicklichkeit erfordert.
Ein weiterer wichtiger Programmpunkt im laufenden Wochenprogramm des KiJuze sind diverse Kochangebote für die Kinder und Jugendlichen. Neben Bewegung und Sport ist gesunde Ernährung ein wichtiger Baustein in der Entwicklung eines jungen Menschen. In der heutigen schnelllebigen Zeit kommt gesundes Essen oft zu kurz. Bewegung und Ernährung sollen in der Einrichtung miteinander kombiniert werden, sodass die Kinder und Jugendlichen dahingehend motiviert werden, auch in ihrem Alltag außerhalb des Jugendzentrums auf ihren Körper und ihre Gesundheit zu achten.
Hinzu kommt eine neue Kooperation mit dem Couven-Gymnasium:
Eine Lehrerin und zwei ehrenamtliche Helfer kochen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der internationalen Klassen Gerichte aus deren Heimatländern. Ziel dieser Kooperation ist eine Annäherung der ausländischen Kinder an das Haus mit der Hoffnung, dass es zu neuen Kontakten und eine Erweiterung der Besuchergruppe kommt: gelebte Integration!
Am Wochenende wird die Küche darüber hinaus von den Mietern der Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendzentrums zur Vorbereitung der Speisen für ihre Festlichkeiten und Veranstaltungen genutzt.
2. Antragstellung
Das „Kinder-und Jugendzentrum Sankt Hubertus“ beantragt gemäß den Richtlinien der Position 40 des Stadtjugendplans eine Bezuschussung zur Anschaffung einer neuen Profi- Küche. Die Hälfte der Anschaffungskosten wird aus Pfarreigenen Mitteln aufgebracht.
3. Bewertung des Antrages durch die Verwaltung
Die Küche der Einrichtung stammt aus den achtziger Jahren und weist inzwischen sehr starke Mängel auf, wie zum Beispiel Rost an den Hinterwänden, nicht mehr gängige oder fehlende Schiebetüren etc. Der Elektroherd ist inzwischen veraltet und entspricht nicht mehr den gängigen Normen für Energie und Sicherheit. Außerdem werden die heutigen Hygienestandards der Küche nicht mehr erfüllt, sodass ein Austausch zwingend notwendig ist. Da die Küche der Einrichtung sehr stark beansprucht wird, empfiehlt es sich bei der bewährten Form einer Edelstahlküche zu bleiben und entsprechend der heutigen Hygienestandards eine Profi-Küche in Analogie zur Gastronomie anzuschaffen, um die vorgeschriebenen Standards und Normen zu erfüllen. Zudem ist eine Profi-Küche im Gegensatz zu einer handelsüblichen Haushaltsküche neben den gesetzlichen Voraussetzungen für eine häufige Nutzung ausgelegt.
Da die Finanzierung der Küche nicht komplett durch die katholische Kirchengemeinde übernommen werden kann, beantragt das Kinder-und Jugendzentrum Sankt Hubertus Fördermittel gemäß Position 40 des Stadtjugendplans.
4. Förderung durch den Stadtjugendplan
Durch eine Fachfirma für Edelstahlküchen im Gastronomiebereich wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, der als Anlage beigefügt ist. Es fallen Gesamtkosten in Höhe von 15.220,10 Euro an. Die Hälfte der Anschaffungskosten wird aus Pfarreigenen Mitteln finanziert.
Gemäß Position 40 des Stadtjugendplans beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten.
Bei Anwendung dieses Fördergrundsatzes beträgt die Zuwendung für die Profi-Küche 7.610,05 Euro.
5. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der Sachlage vor, dem Antrag des Kinder- und Jugendzentrums auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 7.610,05 Euro zu entsprechen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP: 5-060201-800-00200-900-1 Sachkonto: 78180000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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588 kB
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