Entscheidungsvorlage - E 49/0072/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung der Honorare sowie die Anpassung der Honorarrichtlinien.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Kulturbetrieb (E 49) werden im Museumsdienst und in der Musikschule derzeit 100 Honorarkräfte eingesetzt. Hiervon 61 in den Museen, dem Ludwig Forum für Internationale Kunst und der Route Charlemagne als Guides und 39 als Lehrkräfte in der Musikschule. Hierzu wird auch auf die Vorlage im Betriebsausschuss Kultur „Übernahme von Musikpädagoginnen und Musikpädagogen;
Antrag der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer) der städtischen Musikschule vom 18.10.2013 auf Übernahme in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nach Bestimmungen des TVöD“ verwiesen. Nach Umsetzung des Beschlusses werden 75 % der Lehrenden an der Musikschule festangestellt sein.

Derzeit gestaltet sich die Honorarsituation wie folgt:

 

 

Musikschule (45 min)

Museumspädagogik (60 min) werktags

Honorare derzeit

24€

24€ deutsch / 30€ fremdspr.

 

Ziel ist, eine Erhöhung der Honorare wie folgt schnellst möglichst, spätestens aber zum 1.10.2019 herbeizuführen:

 

Musikschule (45 min)

Museumspädagogik (60 min) werktags

Vorgeschlagene Erhöhung  

30€

40€ deutsch / 50€ fremdspr.

 

1. Museumspädagogik

Die Honorare der Honorarkräfte der Museumspädagogik wurden im September 2007 auf  24,-€ werktags / 30,-€ sonn-/feiertags für 60 Minuten zzgl. Fremdsprachenzuschläge 6,-€ werktags / 5,-€ sonn-/feiertags festgesetzt.

Um Inflation und Preissteigerungen der vergangenen 12 Jahre auszugleichen, um weitere  Abwanderungen von deutsch- und fremdsprachigen Honorarkräften an andere Museen in anderen Städten (z.B. Köln / Bonn / Maastricht) zu vermeiden und um dringend benötigte qualifizierte neue Honorarkräfte zu gewinnen, sollten die Honorare erhöht werden.

Vorgeschlagen wird daher, die Honorare werktags / sonn- und feiertags auf 40,-€ pro Zeitstunde und den Fremdsprachenzuschlag auf 10,-€ pro Zeitstunde festzusetzen.

Die Umsetzung würde sukzessive spätestens zum 1.10.2019 erfolgen.

Der zusätzliche Mehraufwand beträgt ca. 24.400,-€ p.a.

Derzeit sind ca. 69 frei- /nebenberuflich tätige Honorarkräfte für die Umsetzung der Vermittlungsangebote des Museumsdienstes im Einsatz. Die Zahl der monatlichen Einsätze ist sehr unterschiedlich.

 

Gegenfinanzierung:

Zum Ausgleich des mit der Erhöhung verbundenen Mehraufwandes werden folgende Erhöhungen vorgeschlagen:

 

Honorare alt

Entgelte alt

Honorare neu

Entgelte  neu

Führung Privatgruppen deutsch werktags

24

40

40€

60€

Führung Privatgruppen fremdspr. werktags

30€

50€

50€

70€

Führung Privatgruppen deutsch sonn-feiertags

30€

50€

50€

70€

Führung Privatgruppen fremdspr. sonn-feiertags

35€

55€

55€

75€

Schulführung deutsch werktags.

24€

20€

40€

30€

Schulführung fremdspr. werktags.

30€

25€

40€

35€

TN-Entgelte öff. Führungen

 

2€

 

2€

 

Die Ausfallhonorare betragen 80% bei Nicht-Erscheinen der gebuchten Führung und 100% bei Nichtzustandekommen einer öffentlichen Führung mangels Teilnehmer.

Die zu erwartenden Mehrerträge belaufen sich auf ca. 17.120,-€ p.a.

Nicht gedeckt durch die Entgelterhöhung bleiben ca. 7300,-€. Grund dafür sind die günstigen Entgelte für Schulführungen (wie bisher auch sind die Honorare höher als die Entgelte) und die nicht garantierte Kostendeckung durch Teilnehmer-Entgelte bei den öffentlichen Führungen (derzeit 2,-€ pro Teilnehmer).

Vergleiche / Kontext:

Zum Vergleich die Empfehlungen des Verbandes deutscher Kunsthistoriker und des Bundesverbandes freiberuflicher Kulturwissenschaftler für Führungshonorare:

Der Verband deutscher Kunsthistoriker setzt 40 - 60€  pro Stunde an: https://www.kunsthistoriker.org/honorarempfehlungen.html 

 

Empfehlungen des BfK - Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler: hier sind es 55€ pro Stunde: https://www.b-f-k.de/pdf/honorarempfehlungen_bfk_2015.pdf 

 

 

2. Musikschule

Die Honorare der Musikschulhonorarkräfte wurden im Aug. 2008 auf 24,-€ pro gegebener Unterrichtsstunde gesetzt. Seitdem wurden die Honorare nicht mehr angepasst.

Um die Inflation und die Preissteigerungen der vergangenen zehn Jahre auszugleichen müssten die Lehrkräfte um ca. 30,-€ pro Unterrichtsstunde erhalten.

Vorgeschlagen wird daher, die Honorare ab dem 01.04.2019 auf 31,- Euro festzulegen.

Der zusätzliche Mehraufwand beträgt ca. 120.000,-€ p.a.

Gegenfinanzierung:

Schulgelderhöhung:

Zum Ausgleich des mit der Erhöhung verbundenen Mehraufwandes würde eine Erhöhung des Schulgeldes ab dem 01.08.2019 um 4% erfolgen.

Die zu erwartenden Mehrerträge betragen ca. 60.000,-€.

Auswärtigenzuschlag:

Zusätzlich wäre ein „Auswärtigenzuschlag“, für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die nicht in Aachen gemeldet sind, ein weiterer Beitrag. Diese könnte ggf. auch als Umlage von den Entsendegemeinden getragen werden.

Bei den ca. 500 auswärtigen Schülerinnen und Schülern wird ein Zuschlag von 10,-€ vorgeschlagen.

Die zu erwartenden Mehrerträge belaufen sich auf 60.000,-€.

Ermäßigungsbestandteile:

Aufgrund von Sozialermäßigungen hat die Musikschule jährlich Ertragsverluste von ca. 100.000,-€ zu verkraften.

Die Arbeitsleistung für den Unterricht wird zur Verfügung gestellt und bezahlt.

 

Loading...