Entscheidungsvorlage - FB 45/0596/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Realisierung des Bonussystems – Mobile Medienkoffer für die Digitalisierung der Schulen gemäß Medienkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400.040
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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19.03.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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19.03.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Im Oktober 2018 hat der Schulausschuss ein Bonussystem für die Schulen beschlossen, die über ein vollständiges und schlüssiges Medienkonzept verfügen. Demnach sollen Schulen der Stadt Aachen, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 ein Medienkonzept einreichen und noch nicht nach diesem ausgestattet wurden oder zeitnah ausgestattet werden, einen Bonus in Höhe von 2000,- € pro Zug (Medienkonzept bis Ende des Schuljahres 2018/2019) oder in Höhe von 1000,- € pro Zug (Medienkonzept bis Ende des Schuljahres 2019/2020) in Anspruch nehmen können. Mit diesem Verfahren soll eine schnellere Umsetzung der Medienkonzepte ermöglicht werden, um die Lehrkräfte bei der Implementierung von Medienbildung im Fachunterricht zu unterstützen und aktuellen Ausstattungsbedarfen zu entsprechen.
In Hinblick auf die turnusmäßigen Ausstattungsprozesse und die oben genannten Kriterien betrifft das Bonussystem alle Gymnasien und Gesamtschulen, die bis zum Ablauf der Frist über ein von den Medienberatern der Kompetenzteams der StädteRegion in Zusammenarbeit mit dem Euregionalen Medienzentrum als vollständig und schlüssig gesichtetes Medienkonzept verfügen. Die turnusmäßige Regelausstattung der Gymnasien erfolgt erst im Jahr 2021. Bezogen auf die Beschleunigung der Prozesse und Ausstattungsbedarfe sind die Gesamtschulen ebenfalls eingeschlossen.
Haupt-, Real- und Förderschulen erhalten keinen Bonus, da der Ausstattungsprozess bei diesen Schulformen auf der Grundlage aktueller Medienkonzepte gerade abgeschlossen wurde. Die Grundschulen werden dem Turnus entsprechend in den kommenden zwei Jahren ausgestattet. Eine Beschleunigung der Prozesse ist daher nur punktuell und über ein teilweises Vorziehen der turnusmäßigen Ausstattung notwendig.
2. Voraussetzungen:
Um die Schulen entsprechend ihrer schulischen Medienkonzepte mit einem Bonus ausstatten zu können und gleichzeitig eine schnelle Umsetzung der Prozesse zu ermöglichen, muss das zugrundeliegende Verfahren den nachfolgenden Bedingungen entsprechen: Die personellen und zeitlichen Ressourcen innerhalb der Verwaltung sind knapp bemessen. Die Realisierung der kommunalen Medienentwicklungsplanung und die Umsetzung des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ binden derzeit alle Kapazitäten. Das Bonussystem setzt insofern einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Beschleunigung der Beschaffungsprozesse voraus. Zudem muss das in der kommunalen Medienentwicklungsplanung verankerte Primat der Pädagogik unbedingt eingehalten werden, denn die Grundlage aller Ausstattungsprozesse bilden auch in diesem Falle die schulischen Medienkonzepte. Die Individualität der Konzepte bedingt wiederum eine Varianz im Bonussystem, um die für das jeweilige Konzept möglichst passende Lösung zu finden. Die aktiven Komponenten werden den Schulen zusätzlich gewährt und gehen somit ggfs. über die in der Kommunalen Medienentwicklungsplanung festgelegte Ausstattungsquote von 7:1 hinaus.
3. Vorschlag mit Begründung:
Die zuvor genannten Schulen können sich auf der Grundlage ihrer Medienkonzepte und innerhalb der festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen mit vorab definierten mobilen Medienkoffern sofort ausstatten.
Tablets sind die Basis dieser Kofferlösungen. Aufgrund ihrer großen Überlegenheit hinsichtlich der Handhabung (große Auswahl an unterrichtsrelevanten Apps, geringes Gewicht, lange Akkulaufzeiten, sehr geringe Reparaturanfälligkeit, Flexibilität, Intuitivität) bilden sie derzeit die Speerspitze der lernförderlichen IT und eröffnen neue Möglichkeiten zum Beispiel in Hinsicht auf:
- Mobilität
- Interaktionsmöglichkeiten
- Individueller Förderung und Schüleraktivierung
- Multifunktionalität (Funktionen sind u.a.: Dokumenten- und Filmkamera, Textverarbeitung, Audioaufnahmen etc.)
- Konnektivität
- Spontanität
- Kollaboration in Echtzeit
Das Euregionale Medienzentrum und die Medienberater des Kompetenzteams der Städteregion beraten „herstellerneutral“. Im Falle der Tablets für die Kofferlösungen legen sich die kommunalen und staatlichen Medienexperten jedoch auf die Geräte des Herstellers Apple fest. Genau wie die Medienberatung NRW sehen sie u.a. die folgenden Vorteile im Einsatz von iPads[1]:
- Mit der kostenlosen Classroom App wird das iPad schnell zum Unterrichtsassistenten und unterstützt Lehrkräfte darin, Lernende durch den Unterricht zu führen.
- Zahlreiche weitere kostenlose Apps wie iMovie und Pages gehören zur Standardausstattung und lassen sich pädagogisch sinnvoll in den Fachunterricht integrieren.
- Diese verschiedenen Apps und die Möglichkeit, dass die iPads sich auch unabhängig von einem Internetzugang miteinander vernetzen (AirDrop) und Ergebnisse schnell über die Kombination von AppleTV und Beamer kabellos präsentiert werden können, führen bereits dazu, dass der Unterricht einen breiten digitalen Mehrwert erfährt, auch wenn eine Schule noch nicht über flächendeckendes WLAN verfügt. Außerdem kann das iPad Geräte wie Dokumentenkameras weitestgehend ersetzen.
- iPads befinden sich innerhalb einer geschlossenen Umgebung, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Geräte eine weitestgehend identische Konfiguration haben. Tablets anderer Anbieter (z.B. Android) können sich in der Konfiguration sehr stark unterscheiden, was die Arbeit für Lehrkräfte deutlich erschwert.
- iPads haben sich in Relation zu anderen Tablets als besonders intuitive Werkzeuge erwiesen, was den Einstieg in die Arbeit mit ihnen für die Lernenden und die Lehrkräfte als besonders niederschwellig gestaltet.
Zudem sind die kommunalen und staatlichen Medienexperten der Medienzentrums mit den Geräten vertraut und können Lehrkräfte im Rahmen der bestehenden Schulungsangebote bestmöglich beraten. Hinsichtlich anderer Betriebssysteme kann eine professionelle Unterstützung derzeit nicht gewährleistet werden.
Die Medientechniker des Euregionale Medienzentrum erstellen für jeden Koffer eine standardisierte Geräte- und Zubehörliste. Zeitaufwendige Beratungsgespräche, individuelle Kostenkalkulationen und langwierige Installationsarbeiten entfallen. Die mobile Medienausstattung kann nach Abnahme eines vollständigen und schlüssigen Medienkonzeptes innerhalb von ca. zehn Wochen beschafft werden. Dabei ist die Technik in den Koffern hochwertig und zukunftsgerichtet. Die Varianz der Koffer nimmt zudem Rücksicht auf die Individualität der Medienkonzepte und die jeweiligen infrastrukturellen Voraussetzungen (in den Bereichen WLAN und Präsentationstechnik). In der Basisausstattung kostet der Koffer ca. 11 500,-€.
Die folgenden Kofferlösungen bilden die Grundlage des Bonussystems:
4. Grundschulen:
Die Grundschulen werden im Rahmen der kommunalen Medienentwicklungsplanung in den nächsten zwei Jahren sukzessive ausgestattet. Damit Grundschulen, die bereits jetzt über ein vollständiges und schlüssiges Medienkonzept verfügen, ihre pädagogischen Vorhaben direkt umsetzen können, werden sie in das Bonussystem folgendermaßen integriert: Grundschulen mit abgenommenen Medienkonzept können sich sofort mit einem standardisierten Medienkoffer im Wert von 5000,-€ ausstatten. Die Mittel dafür werden später auf die turnusmäßige Ausstattung angerechnet (im Rahmen der kommunalen Medienentwicklungsplanung erhalten alle Grundschulen neben dem Rechneraustausch pro Ausstattungsintervall 5000,-€ zusätzlich, die gemäß Medienkonzept verausgabt werden können). Dabei wird die Motivation der Lehrkräfte bezogen auf die Weiterentwicklung der pädagogischen Medienarbeit in den Blick genommen und den Lehrkräften die Möglichkeit eröffnet, sich mit dem Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht vertraut zu machen und neue Unterrichtsformen zu erproben.
Der Koffer für die Grundschulen enthält die folgenden Komponenten:
5. Finanzielle Auswirkungen:
Der Bonus, der die Gymnasien und Gesamtschulen mit einem abgenommenen Medienkonzept betrifft, wird mit zusätzlichen Mitteln gewährt. Bei den Gymnasien werden bei der Kalkulation der Mittelzuweisungen 67 Züge zugrunde gelegt (30 Sek I; 37 Sek II), bei den Gesamtschulen 35 Züge (20 Sek I; 15 Sek II). Die Höhe des Bonus erlaubt eine Anschaffung von mindestens einem mobilen Medienkoffer, ohne dass eine Co-Finanzierung aus dem Schulbudget oder durch den Förderverein notwendig wird. Die Verausgabung der Mittel erfolgt investiv (Kauf). Die Lizenzkosten für die Geräteverwaltung (MDM-System) sind wie bisher üblich aus dem Schulbudget zu bezahlen. Durch den Bonus entstehen unter Berücksichtigung der Anzahl der bereits vorliegenden Konzepte von sieben Schulen und dem Eingang der noch zu erstellenden Konzepte von fünf Schulen (bis Ende des Schuljahres 2018/2019 oder im Schuljahr 2019/2020) zusätzliche Kosten zwischen bis zu 164.000 € und 204.000 €, sofern alle Schulen den Bonus abrufen.
Grundschulen mit einem vollständigen und schlüssigen Medienkonzept können die in der kommunalen Medienentwicklungsplanung verankerten Mittel in Höhe von 5000,-€ bereits vor der turnusmäßigen Ausstattung in Form eines Medienkoffers in Anspruch nehmen. Die Mittel dafür sind bereits für die Haushaltjahre 2019/2020 eingeplant worden und können auf die turnusmäßige Ausstattung angerechnet werden. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
[1] vgl. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Lern-IT/Ausstattung/Tablets/, abgerufen am 19.11.2018
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1) 5-030302-900-01500-900-1, SK 78320000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 1) 150.000 | 150.000 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -150.000 | -150.000 | -75.000 | -75.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
1) 1-030302-900-4, SK 57110040
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 1) 150.000 | 150.000 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -150.000 | -150.000 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |