Entscheidungsvorlage - AVV/0012/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV) - NRW-TarifAzubi-Ticket NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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21.03.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Azubi-Ticket NRW
Bereits im Jahr 2017 wurde, basierend auf dem Koalitionsvertrag, der politische Wunsch zur Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets über das NRW-Verkehrsministerium an die Verbünde herangetragen. Voraussetzung hierfür sind verbundweit gültige Azubi-Tickets in allen Verkehrsverbünden in NRW. Mit Einführung des verbundweiten AVV-Azubi-Tickets zum 01.08.2018 sowie der Einführung des AzubiTickets im WestfalenTarif zum 01.08.2019 ist somit aus tariflicher Sicht der Grundstein zur Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets gelegt.
Zum 01.08.2019 soll nun das Azubi-Ticket NRW als Zuschlag auf regionale Azubi-Tickets erworben werden können, die verbundweit im Aachener Verkehrsverbund (AVV), in den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr (VRR), Rhein-Sieg (VRS) oder im Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) gültig sind. Ab diesem Zeitpunkt haben Inhaber eines regionalen Azubi-Tickets (AVV aktueller Preis 62 Euro, im Abo) die Möglichkeit die NRW-Erweiterung für 20 Euro pro Monat (im Abonnement für 12 Monate) zu beziehen und den Geltungsbereich somit auf ganz NRW auszuweiten. Der Geltungsraum entspricht somit dem des NRW-SemesterTickets. Bei den derzeitig gültigen Preisen für verbundweite Tickets liegt der Gesamtpreis für das Azubi-Ticket mit Geltungsbereich NRW somit bei maximal 82 Euro im Monat. Im Gegensatz zum SemesterTicket handelt es sich bei dem Azubi-Ticket NRW nicht um eine solidarisch finanzierte Erweiterung, sondern um eine optionale fakultative Zukaufmöglichkeit je Auszubildenden. Die Höhe des Aufpreises ist bis zum 31.07.2023 festgeschrieben, ab dem 01.08.2023 kann der Preis jährlich um einen Euro angehoben werden. Eine Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern oder weiteren Personen ist für das Azubi-Ticket NRW nicht vorgesehen. Für solche Fälle steht den Mitfahrenden das EinfachWeiterTicket zur Verfügung.
Die aktuell zur Anwendung kommenden Ergänzungsaufpreise im Verbundraumüberschreitenden Verkehr zwischen AVV und VRS sowie AVV und VRR-Kragen werden zum 01.08.2019 entfallen.
Neben Auszubildenden und TeilnehmerInnen an einem freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst und vergleichbare soziale Dienste sollen ebenfalls BeamtenanwärterInnen des einfachen und mittleren Dienstes bezugsberechtigt sein. Ebenfalls sollen Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als BeamtenanwärterInnen des einfachen und mittleren Dienstes erwerben, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten ebenso wie TeilnehmerInnen eines Meisterkurses an einer Handwerkskammer zum Bezug berechtigt sein.
Das Land NRW leistet einen finanziellen Beitrag zur Förderung dieser Maßnahme in Höhe von insgesamt 4,9 Millionen Euro pro Jahr (im Jahr 2019 insgesamt einmalig 2 Millionen Euro). Ab dem Jahr 2021 wird der Förderbetrag um jeweils 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr dynamisiert.
Zur Bewerbung des Azubi-Ticket NRW wird eine NRW-weite Marketingkampagne durch das Kompetenzcenter Marketing NRW unter Mitwirkung der Verbundgesellschaften durchgeführt. Zudem soll mit einer landesweiten Kampagne große Arbeitgeber, die Industrie- und Handelskammern sowie auch die Handwerkskammern in NRW angesprochen werden.
Bedingt durch den ausdrücklichen Wunsch des Verkehrsministeriums des erweiterten Berechtigtenkreises der NRW-Erweiterung, bedarf es einer Anpassung der AVV-Tarifbestimmungen zum AVV-Azubi-Ticket. Bezugsberechtigt sind derzeitig nur Auszubildende gem. §26, § 43 Abs. 2 BBiG und § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung sowie TeilnehmerInnen an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst und vergleichbare soziale Dienste. Um eine Gleichstellung zwischen dem Berechtigtenkreis des regionalen AVV-Azubi-Tickets und der NRW-Erweiterung zu erzielen, müssen die Personengruppen BeamtenanwärterInnen des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als BeamtenanwärterIn des einfachen und mittleren Dienstes erst erwerben müssen, ebenso wie TeilnehmerInnen eines Meisterkurses an einer Handwerkskammer als Berechtigte für das AVV-Azubi-Ticket aufgenommen werden.