Entscheidungsvorlage - FB 45/0604/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der Burggrafenstr. 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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19.03.2019
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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19.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
- beschließt die Einrichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten Burggrafen-
str. 13 zum nächstmöglichen Zeitpunkt - beauftragt die Verwaltung einen Mietvertrag für diese Räumlichkeiten mit dem Verein Familiären Tagesbetreuung e.V. abzuschließen
- beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den Verein Familiäre Tages-betreuung e.V. in Höhe der nachgewiesenen Kosten für Ausstattungsmaßnahmen zur Herrichtung der Räumlichkeiten (max. 10.000 € bei 9 neu geschaffenen Tagespflegeplätzen).
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Räumlichkeiten in der Burggrafenstr. 13 in Aachen befinden sich im Eigentum der gewoge.
Beim Neubau der Mehrfamilienhäuser in der Burggrafenstr. wurde in Haus Nr. 13 eine Großtages-pflegestelle mit in die Planungen aufgenommen. Zwischenzeitlich sind alle Baumaßnahmen erfolgt, so dass die Räumlichkeiten jetzt für die Einrichtung einer U3-Betreuung zur Verfügung stehen.
Die Räumlichkeiten umfassen ca. 108 m 2 inklusive einer Küche, zwei Sanitärbereichen und zwei Nebenräumen. Vor dem Gruppenraum befindet sich eine ca. 3 m² große Terrasse. Mehrere kleine Spielplätze sind zwischen den Mehrfamilienhäusern innerhalb weniger Schritte zu erreichen.
Die Burggrafenstr. befindet sich im SR 8 (Haaren), nahe dem SR 1 (Innenstadtbereich). Die Ver-sorgungsquote gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung im SR 8 liegt im U3-Bereich im Kita-Jahr 2018/2019 bei 41,96 %, im Kita-Jahr 2019/2020 bei 41,46 % (unter Einbeziehung einer neuen 6gruppigen Kita bei 48,66 %), so dass dringend weitere Betreuungsplätze benötigt werden, um die geforderte 50%-Quote zu erreichen.
Darüber hinaus ist die Nachfrage von Eltern nach Großtagespflegestellen groß, so dass diese ein gutes Angebot ist, um den U3-Ausbau voranzutreiben.
Von Seiten des Vereins Familiären Tagesbetreuung e.V. wird bestätigt, dass es bereits interessierte Tagespflegepersonen gibt, die in den Räumlichkeiten tätig sein möchten. Die Großtagespflege soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt starten, voraussichtlich zum 01.04.2019.
- Mietvertrag
Der Mietvertrag zwischen der gewoge und der Stadt Aachen wurde bereits geschlossen. Es ist nun beabsichtigt, dass seitens des Gebäudemanagements – E 26 ein Untermietvertrag mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt abgeschlossen wird. Der Verein beabsichtigt, die Räumlichkeiten inklusive der bezuschussten Einrichtung (siehe Pkt. 3.) wiederum an die Tagespflegepersonen, die in den Räumlichkeiten arbeiten, weiter zu vermieten.
An die räumlichen Gegebenheiten einer Großtagespflege werden im Vergleich zu den privaten Räum-lichkeiten deutlich höhere Anforderungen und Auflagen gestellt (z.B. beim Thema des Brandschutzes und der Hygiene). Die Tagespflegepersonen können daher gemäß der neuen „Richtlinie der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen“ vom Juli 2018 (FB 45/0503/WP17) einen pauschalierten Zuschuss zur Nettokaltmiete bis zur Höhe von max. 628,00 € monatlich erhalten (PSP 4-060101-918-9, SK 53180000). Mit dem Zuschuss werden die Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen laufend unterstützt und die Bildung von weiteren Großtagespflegestellen stärker gefördert.
- Einrichtungszuschuss
Notwendigerweise müssen die Räumlichkeiten vor Inbetriebnahme der Großtagespflegestelle aus-gestattet werden. Dazu zählen eine Küche, die den Anforderungen des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz entspricht sowie Möbel und Spielmaterial.
Weder der Familiären Tagesbetreuung e.V. noch den Tagespflegepersonen ist es möglich, die erfor-derlichen Investitionskosten zu tätigen. Um das Ziel zu erreichen, die Großtagespflegestelle schnellst-möglich in Betrieb nehmen zu können, wird vorgeschlagen, die Anschaffungskosten aus städtischen Mitteln in Form eines Zuschusses zu finanzieren. Die Anschaffungen würden damit in das Eigentum des Vereins übergehen, so dass keine weiteren Folgekosten für die Stadt Aachen für Instandhaltung, etc. anfallen. Es ist vorgesehen, eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren zu vereinbaren. Die Mittel-bereitstellung wird in Höhe der Nachweise, maximal in Höhe von 10.000 € bei 9 neu eingerichteten Tagespflegeplätzen erfolgen. Werden weniger als 9 neue Plätze bereitgestellt, erfolgt eine anteilige Bezuschussung.
- Finanzierung
Mittel für die freiwillige Gewährung des Einrichtungszuschusses in Höhe von maximal 10.000 € stehen auf PSP 5-060101-900-00300-300-3, 78180000 sowie für die Auflösung des Aktiven Rechnungsab-grenzungsposten auf PSP 1-060101-900-5, SK 531800010 zur Verfügung.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass
- der Kinder- und Jugendausschuss die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis nimmt
- die Einrichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten Burggrafenstr. 13 zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen wird
- die Verwaltung beauftragt wird, einen Mietvertrag für diese Räumlichkeiten mit dem Verein Familiären Tagesbetreuung e.V. abzuschließen.
- ein einmaliger Zuschuss an den Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. in Höhe der nach-gewiesenen Kosten für Ausstattungsmaßnahmen zur Herrichtung der Räumlichkeiten in der Burggrafenstr. 13 gewährt wird (max. 10.000 € für 9 neu geschaffene Tagespflegeplätze).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1) 5-060101-900-00300-300-3, SK 78180000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 1)45.000 | 45.000 | 135.000 | 135.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -45.000 | -45.000 | -135.000 | -135.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
1) 4-060101-918-9, SK 53180000
2) 1-060101-900-5, SK 53180010
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 1)400.000 2)815.800 | 405.700 815.800 | 1.291.200 2.516.500 | 1.313.900 2.516.500 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -1.215.800 | -1.221.500 | -3.807.700 | -3.830.400 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -5.700 | -22.700 |
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| Unterjährige Deckung ist gegeben im Rahmen von § 9 II Haushaltssatzung aus 1-060101-800-4, SK 54220000 | Deckung ist gegeben aus 1-060101-800-4, SK 54220000 |