Entscheidungsvorlage - FB 61/1158/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparken "Erweiterung Ost2" (Blücherplatz)hier: Ergebnisse der Voruntersuchung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
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|
20.03.2019
| |||
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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21.03.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Erweiterung der Bewohnerparkzone „Ost2“ (Blücherplatz) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Erweiterung der Bewohnerparkzone „Ost2“ (Blücherplatz) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Juli 2011 wurde die Bewohnerparkzone „Ost 2“ eingerichteten. Dadurch hat möglicherweise eine Verdrängung von Pendlerfahrzeugen, insbesondere der im Bereich Jülicher Straße ansässigen Firmen, stattgefunden. Eine Steigerung des Parkdruck in den angrenzenden Straßen Jülicher Straße zwischen Josef-von-Görres-Straße und Burggrafenstraße, Burggrafenstraße und der Straße Wiesental war nicht auszuschließen. Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 19.06.2013 und in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 11.07.2013 die Erweiterung der Zone „Ost 2“ in die Prioritätenliste aufgenommen. Gemäß der durch die politischen Gremien am 06.07.2017 beschlossenen Prioritätenliste wurde die Voruntersuchung zur Erweiterung der Bewohnerparkzone „Ost2“ (Blücherplatz) (Anlage 2) nun durchgeführt.
Mit der Durchführung der Voruntersuchung für die Erweiterung der Zone “Ost 2“ (Blücherplatz) wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.
Situation:
Gebietscharakteristik:
Das Untersuchungsgebiet liegt im Osten der Aachener Innenstadt zwischen der Jülicher Straße und der Wurm. Es wird im Norden durch die Jülicher Straße und im Osten durch die Burggrafenstraßen begrenzt. Im Süden liegt es in direkter Nachbarschaft zur Kleingartenanlage Wiesental e.V. und im Westen grenzt es an die Joseph-von-Görres-Straße an, die der Bewohnerparkzone „Ost 2“ zugeordnet. Zudem schließt es im Nord-Westen an die Zone „T“ an. Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:
Burggrafenstraße
Jülicher Straße 162 - 234
Wiesental
Folgende Daten wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (Stand September 2018):
| Anzahl |
Gemeldete Personen >= 18 Jahre | 667 |
Zugelassene KFZ (inkl. Gewerbe) | 168 |
Motorisierungsgrad (Kfz/Einwohner) | 0,25 |
Motorisierungsgrad Stadt Aachen | 0,44 |
Der Motorisierungsgrad liegt bei 252 Kfz/1.000 Einwohner und damit deutlich unter dem Motorisierungsgrad in der Stadt Aachen (438 Kfz/1.000 EW).
In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 117 öffentliche Parkplätze vorhanden. Eine Sondernutzung von Parkplätzen, wie z.B. Parkplätze für Schwerbehinderte gibt es nicht. Aus Ortsbegehungen und unter Einbeziehung von Luftbildern wurden rund 126 Parkplätze auf privatem Gelände ermittelt. Den 168 gemeldeten Kraftfahrzeugen stehen insgesamt rund 243 Parkstände und Stellplätze gegenüber.
Ein Teil der Burggrafenstraße (Sackgasse) war zum Zeitpunkt der Erhebung als Privatstraße ausgewiesen. Darüber hinaus wurden im östlichen Bereich der Sackgasse mehrere Gebäude errichtet und die Fahrbahn befand sich noch im Ausbauzustand. Im Straßenraum wurden sowohl Baumaterialien als auch Baufahrzeuge abgestellt, so dass ein regulärer Straßenverkehr (inkl. ruhender Verkehr) nur eingeschränkt möglich war. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen soll die Straße als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden.
Die Zufahrt zu den 17 Stellplätzen nördlich der Kleingartenanlage erfolgt über einen ausgewiesenen Fußweg. Das Befahren durch Kraftfahrzeuge ist nur den Mitgliedern der Kleingartenanlage gestattet.
Parkraumerhebung:
Am Mittwoch, 20.11.2018 wurde im Gebiet der Erweiterung der Zone „Ost 2“ eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. Hierzu wurden in drei Zeitbereichen (6.00 Uhr, 11.00 Uhr und 23.00 Uhr), analog zur Erhebung der Zone „Ost 2“, außerhalb der Ferien bzw. vorlesungsfreien Zeit die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge mit ihren Zulassungskennzeichen erfasst.
Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt (siehe Anlage 4 und 5)
| 06.00 Uhr | 11.00 Uhr | 23.00 Uhr | davon Dauerparker | ||||
| Kfz | % | Kfz | % | Kfz | % | Kfz | % |
angetroffene Kfz | 124 | 100 | 128 | 100 | 122 | 100 | 38 | 100 |
Bewohner-Kfz | 44 | 35,5 | 28 | 21,9 | 47 | 38,5 | 15 | 39,5 |
sonstige Kfz | 80 | 64,5 | 100 | 78,1 | 75 | 61,5 | 23 | 60,5 |
Insgesamt wurden im öffentlichen Straßenraum im Untersuchungsgebiet im Mittel (arithmetisches Mittel aller drei Zeiträume) 125 Kfz erhoben. In den Mittagsstunden (11.00 Uhr) liegt die Anzahl abgestellter Kraftfahrzeuge mit 128 etwas höher als in den übrigen Erhebungszeiträumen (124 Kfz um 6.00 Uhr und 122 Kfz um 23.00 Uhr).
In allen Zeitbereichen und fast allen Straßen übersteigt die Anzahl der angetroffenen Kfz die Anzahl der 117 öffentlichen Parkplätze. Grund hierfür können z.B. die Falschparker und die „wechselnde“ Anzahl öffentlicher Parkstände auf dem Straßenabschnitt sein. Der Anteil der „Falschparker“ liegt im Tagesverlauf bei 3 %. Der durchschnittliche Auslastungsgrad (Quotient aus Anzahl im Mittel erhobener Kraftfahrzeuge und Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkstände) im Untersuchungsgebiet liegt bei 105 %. Bei der Berechnung bleibt die Anzahl der privaten Stellplätze unberücksichtigt
Die Anzahl der Bewohner-Kfz lag um 23 Uhr mit 47 Kfz (38,5 %) am höchsten und ist ähnlich dem 6 Uhr Wert mit 44 Kfz (35,5 %). In der Mittagsstunde sinkt die Anzahl der Bewohner-Kfz auf 28 (21,9 %) und die Anzahl der sonstigen Kfz steigt auf 100 (78,1 %) an.
Unter Einbeziehung der Kfz-Zulassungsdaten können die Anzahl der Bewohner-Kfz-wie folgt weiter detailliert werden:
Öffentl. Parkplätze | Gemeldete Kfz | 06.00 Uhr | 11.00 Uhr | 23.00 Uhr | |||
|
| Kfz der Strecke | Kfz des Gebietes | Kfz der Strecke | Kfz des Gebietes | Kfz der Strecke | Kfz des Gebietes |
117 | 168 | 31 (18,5%) | 13 (7,7%) | 18 (10,7%) | 10 (6,0%) | 31 (18,5%) | 16 (9,5%) |
44 (26,2 %) | 28 (16,7 %) | 47 (28,0 %) |
Im Laufe des Erhebungstages wurden maximal 28,0 % der 168 gemeldeten Kraftfahrzeuge (47 Kfz um 23 Uhr) im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen. Zur Mittagszeit (11 Uhr) sinkt der Anteil auf 16,7 % (28 Kfz).
Die Auswertung bzgl. einer Übereinstimmung der gemeldeten Adresse und der Strecke in der das Kraftfahrzeug erhoben wurde, zeigt, dass maximal 31 der 168 im Untersuchungsgebiet gemeldeten Kraftfahrzeuge (18,5 %) in den Streckenabschnitten angetroffen wurden, in denen sie auch gemeldet sind (6 Uhr und 23 Uhr). In der Mittagszeit sind lediglich 10,7 % der angetroffenen Fahrzeuge Bewohner zuzuordnen, die auf dem jeweiligen Streckenabschnitt mit einer Wohnanschrift gemeldet sind.
In allen Zeitbereichen wurden deutlich mehr Bewohner-Kfz den Streckenabschnitten zugeordnet, in dem sie auch gemeldet sind, als dem gesamten Untersuchungsbereich.
Ergebnisse der Vorerhebung:
Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeigen – bezogen auf das gesamte Untersuchungsgebiet - eine sehr hohe Auslastung (105 %) der öffentlichen Parkstände. Zudem belegt die Standardabweichung von 4 %, dass die Auslastung des öffentlichen Parkraums in den einzelnen Straßen des Untersuchungsgebietes ähnlich ist.
Der Anteil der „Falschparker“ liegt über alle Erhebungsstrecken und im Tagesmittel betrachtet bei nur rund 3 %. Lediglich im Wiesental liegt der Anteil der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge mit rund 4 % geringfügig über dem Durchschnitt.
Der Anteil der Dauer- bzw. Mehrfachparker liegt über das gesamte Untersuchungsgebiet und im Tagesmittel gesehen bei rund 30 %. Der Großteil von 60,5 % dieser Kraftfahrzeuge (23 Kfz) ist nicht den Bewohnern des Untersuchungsgebietes zuzuordnen.
In den Morgen- und Abendstunden zeigt sich eine sehr ähnliche Verteilung der angetroffenen Kfz. Die Kraftfahrzeuge der Bewohner stellen zu allen Erhebungszeitpunkten die Minderheit der angetroffenen Fahrzeuge (max. 38,5 % um 23 Uhr) im öffentlichen Straßenraum dar. In der Mittagsstunde ist in allen Straßen der relativ hohe Anteil an Kraftfahrzeugen, die nicht den Bewohnern des Untersuchungsgebietes zuzuordnen sind, sehr auffällig (z.B. Jülicher Straße 83 % und Burggrafenstraße 92 % (jeweils um 11 Uhr)).
Die Einführung einer Bewohnerparkzone in dem Untersuchungsgebiet kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch „ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer (z.B. Personen, deren Arbeitsplatz sich in der Umgebung befindet oder Kleingartenbesucher) sinkt und somit die Chancen der Bewohner auf einen freien öffentlichen Parkstand steigen. Darüber hinaus kann mit einer Parkraumbewirtschaftung und einer einhergehenden Reduktion der Parkraumnachfrage der Parksuchverkehr reduziert werden.
Kleingartenanlage Wiesental e.V.:
Die Kleingartenanlage grenzt direkt an den Bereich der erweiterten Zone „Ost 2“ an und wird u.a. über die Burggrafenstraße und Wiesental erschlossen. Der Kleingartenverein Wiesental e.V. erstreckt sich über eine Länge von rd. 450 m und ist in 176 Gärten unterteilt. Er verfügt über zwei Zugänge, einen im Osten der Anlage von der Straße Wiesental und einen im Westen. Beide Zugänge sind aufgrund der Größe der Anlage und für die Erreichbarkeit durch Rettungswagen notwendig. Auf dem Gelände der Kleingartenanalage befinden sich keine privaten Stellplätze. Derzeit besteht für die Kleingartenvereinsmitglieder die Möglichkeit ihre Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum und auf einem kleinen Parkplatz nördlich der Kleingartenanalage in Höhe des 2. Eingangs abzustellen. Dort befinden sich ca. 17 Stellplätze. Die Zuwegung erfolgt über einen Gehweg von der Burggrafenstraße und von der Talbotstraße aus. Das Gebiet nördlich der Kleingartenanlage, zu dem auch der jetzige Parkplatz gehört, soll im Rahmen der Quartiersentwicklung Burggrafenstraße (Anlage 7) neu strukturiert werden. Zum Erhebungszeitpunkt war die Kleingartenanlage nicht stark besucht. Es ist davon auszugehen, dass mit Saisonbeginn (1. April bis 31. Oktober) eine sehr große Steigerung der benötigten Parkstände in der geplanten Zone zu verzeichnen ist.
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 11.07.2013 wurde die Verwaltung gebeten, bei der Erweiterung der Parkzone „Ost 2“ die Kleingärtner der Anlage Wiesental rechtzeitig an den Planungen zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund hat ein erstes Gespräch mit der Vorsitzenden der Kleingartenanlage Wiesental e.V. stattgefunden. Seitens der Vorsitzenden wurde darauf hingewiesen, dass auf der Fläche der Kleingartenanlage keine Möglichkeit besteht private Stellplätze zu schaffen. Darüber hinaus sind die 17 Parkplätze nördlich der Anlage, die schon heute der Kleingartenanlage zugewiesen sind, beizubehalten, da diese zwingend für das Liefern und Laden, ältere Eigentümer sowie für die Erreichbarkeit aller Gärten in der Anlage (2. Eingang) benötigt wird und im Notfall vom Rettungswagen befahren werden muss. Ende März wird ein Treffen der Verwaltung und der Vorsitzenden vor Ort stattfinden.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Einrichtung der Erweiterung der Bewohnerparkzone „Ost 2“, da den Bewohnern durch die unmittelbare Nähe der Firmen an der Jülicher Straße und der Kleingartenanlage kaum freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Ein Ausweichen der Bewohner ist durch die Lage des Gebietes und der bereits vorhandenen Bewohnerparkzonen „Ost2“ und „T“ in angrenzende Straßen kaum möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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43,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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85,5 kB
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4
|
(wie Dokument)
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471,6 kB
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5
|
(wie Dokument)
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461,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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