Kenntnisnahme - FB 61/1144/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Haltepunkt Richterich - Zeitplanung und Realisierungsperspektive
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.03.2019
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11.04.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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27.03.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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27.03.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Aachen gemeinsam mit den Partnern Aachener Verkehrsverbund, Nahverkehr Rheinland und Deutsche Bahn eine Machbarkeitsstudie sowie die Vorplanung für einen Bahnhaltepunkt der euregiobahn im Stadtbezirk Richterich beauftragt und finanziert.
Im Jahr 2016 wurden die Ergebnisse der Vorplanung den politischen Gremien der Stadt Aachen vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zu schließen und die Entwurfsplanung für den Haltepunkt Richterich zu erarbeiten.
Realisierungsperspektive
Nach dem Beschluss aus dem Jahr 2016 hat die Verwaltung mehrere Gespräche mit der Deutschen Bahn und dem Nahverkehr Rheinland hinsichtlich der zukünftigen Vorhabenträgerschaft geführt. Als Ergebnis dieser Gespräche kann festgehalten werden, dass sowohl die DB als auch der NVR den Haltepunkt Richterich zwischenzeitlich in ihren jeweiligen Ausbauprogrammen verankert haben. Der Haltepunkt soll nunmehr über die „Stationsoffensive des Landes NRW“ durch die Deutsche Bahn weiter geplant und errichtet werden. Eine entsprechende Planungsvereinbarung zwischen Deutsche Bahn sowie Nahverkehr Rheinland wird derzeit abgestimmt. Die bisher von der Stadt Aachen beauftragte und beschlossene Vorplanung soll als Grundlage der weiteren Planungsphasen übernommen werden.
Zeitplanung
Bereits während der in den vergangenen Jahren erarbeiteten Vorplanung wurde seitens des NVR kommuniziert, dass der neue Haltepunkt in Aachen-Richterich aus betrieblichen Gründen erst angefahren werden kann, wenn das Netz der euregiobahn elektrifiziert ist und elektrische Triebfahrzeuge auf dem Netz eingesetzt werden können. Im Zuge der Vorstellung der Ergebnisse der Vorplanung wurde dargestellt, dass dies – Stand 2016 – frühestens im Jahr 2021 der Fall sein würde.
Die Stadtverwaltung hat den NVR Ende des Jahres 2018 angeschrieben mit der Bitte, die aktuelle Zeitplanung für den Haltepunkt Richterich mitzuteilen.
In einem Schreiben aus Dezember 2018 bestätigt der NVR hierzu, dass die Elektrifizierung und die dadurch gewonnenen Geschwindigkeitssteigerungen auf der Strecke wesentliche Voraussetzungen sind, um den geplanten Haltepunkt Aachen-Richterich in den Fahrplan der euregiobahn zu integrieren.
Der NVR stellt dar, dass bis Dezember 2025 auf der Strecke der euregiobahn noch ein Interimsbetrieb mit Dieselfahrzeugen stattfindet. Bis zum Auslaufen dieses Verkehrsvertrags strebt der NVR die Fertigstellung des Haltepunktes Aachen-Richterich sowie den Abschluss der Elektrifizierung an. Das Datum wird explizit unter Vorbehalt positiv verlaufender Planfeststellungsverfahren benannt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich, dass die Vorhabenträgerschaft für den geplanten Haltepunkt und somit die weiteren Planungsphasen von der Deutschen Bahn und dem NVR übernommen werden. Die Stadt Aachen wird auch nach Übernahme der Vorhabenträgerschaft bei den o.g. Partnern darauf hinwirken, dass die anstehenden Planungsphasen unter intensiver Beteiligung der Stadt Aachen (Verwaltung, Politik, Bürger) durchgeführt werden.