Kenntnisnahme - E 46/47/0100/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.

 

2. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

 

3. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2019/2020 fest.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorbemerkungen

• Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2019/20 basiert

grundsätzlich auf der für das Wirtschaftsjahr 2018/19 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf sowie dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2017/18 ergeben haben.

• Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt.

Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses

(BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.

• Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2017/18 (Buchungsstand 01.02.2019) wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2018 voraussichtlich rund 225 TEuro betragen, so dass das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2019/20 ausgewiesene Plan-Defizit von rund 160 TEuro voraussichtlich vollumfänglich von der Allgemeinen Rücklage gedeckt ist, sofern das für die laufende Spielzeit 2018/19 geplante Ergebnis (geplanter Überschuss von rd. 103TEuro) nicht wesentlich verfehlt wird.

 

Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2019/20

 

Umsatzerlöse

Der geplante Umsatz aus Ticketverkauf basiert auf einer differenzierten und auch optimistischen Auslastungsplanung bezogen auf die für die Spielzeit 2019/20 konkret vorgesehenen Produktionen. Die hierbei zu Grunde gelegten Durchschnittspreise berücksichtigen sowohl die zu Beginn der Spielzeit 2018/19 vollzogene 10%-ige Preiserhöhung als auch differenzierte, auf Erfahrungswerten basierende Ermäßigungsquoten.

Neben den regelmäßig erzielten Umsatzerlösen aus bekannten Sonderveranstaltungen (z.B. Pferd & Sinfonie, Weihnachtskonzert u.ä.) wurden auch weitergehende Umsatzerlöse für neue Formate eingeplant.

 

Sonstige Erträge

Bei den sonstigen Erträgen ist gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung eine jährliche Steigerung von rd. 157 TEuro aus der institutionellen Förderung der kommunalen Theater und Orchester berücksichtigt.

Weiterhin sind projektbezogene Fördermittel-Erträge für eine geplante Uraufführung in Höhe von 60 TEuro eingeplant, denen jedoch auch entsprechender Honoraraufwand bei KG 42 gegenüber steht. Die Erträge im Zusammenhang mit der Chorbiennale entfallen turnusmäßig die Erträge in der Spielzeit 2019/20, ebenso die entsprechenden Kosten (vgl. unten).

 

Personalaufwand

Der Aufwand für das feste Personal (KG 40) wurde auf Basis der Ist-Kosten 2017/18 sowie unter Berücksichtigung der lt.geltendem Tarifvertrag für die Zeit bis August 2020 vereinbarten Steigerungsraten kalkuliert. Im Zuge dessen wurde – den Vorgaben von Dez. II entsprechend – ein Betrag von 200 TEuro von Kontengruppe 40 (festes Personal) nach KG 41 (Teilspielzeitbeschäftigte)

bzw. KG 42 (Selbständige Gäste) verlagert. Hierdurch sollen die bei KG 41 bzw. 42 in der Vergangenheit regelmäßig aufgetretenen Planüberschreitungen künftig vermieden werden, die sich durch ersatzweise zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdende Gastverpflichtungen als Folge von temporären Vakanzen oder längerfristiger Erkrankungen im Bereich der künstlerischen Festbeschäftigten ergeben.

Von Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) wurden 30 TEuro nach KG 54 (Ge/Verbrauchsmaterial Bühne) verlagert, um dem über Jahre gewachsenen Preisanstieg beim Material für Bühnen- und Kostümbilder entgegenzuwirken und so den vom Publikum auf der Bühne erwarteten Standard auch künftig annähernd halten zu können.

Die Planwerte für die beim Theater beschäftigten Beamten (KG 43) enthalten lt. den Vorgaben von FB 20 / FB 11 die Kosten für die derzeit noch vakante Stelle der Verwaltungsdirektion. Die diesbezüglich im Vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/20 bereits vorgenommene Verlagerung zu KG 40 wurde daher zurückgenommen.

 

 

 

Sachaufwand

Die Planwerte bei KG 50 und 51 wurden differenziert angepasst – sowohl an den Ist-Werten 2017/18 als auch an den tatsächlichen Entwicklungen orientiert. Die hier im Vergleich zum Vorjahr geplanten Steigerungen begründen sich insbes. mit steigenden Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen (KG 50) sowie mit einer deutlichen Verteuerung der Miete für die Konzerte im Eurogress bzw. der Nebenkosten für das angemietete Lager (KG 51).

Bei KG 54 (Ge-/Verbrauchsmaterial Bühne) wurde der Planwert durch Verlagerung von Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) um 30 TEuro erhöht, Begründung vgl. oben. Bei KG 57 entfallen turnusmäßig die Kosten – wie auch die Erträge– im Zusammenhang mit der Chorbiennale (vgl. auch schon oben).

 

Abschreibungen

Die Abschreibungen sinken aufgrund sinkenden Anlagevermögens in Folge stetig nur geringfügiger Investitionstätigkeit wegen fehlender Investitionsmittel.

 

Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)

Die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.

 

Planergebnis nach städt. Zuschuss / Zielvereinbarung

Der vorliegende Planentwurf für die Spielzeit 2019/20 weist im Ergebnis nach städt. Zuschuss ein Defizit von rund 160 Teuro aus. Der daraus resultierende Kostendeckungsgrad im Sinne der bestehenden Zielvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister

und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion vom 30.01.2018 beträgt 14,66 % und liegt damit leicht über dem Soll-Wert (14,45 %) lt. Anlage 1 zur Zielvereinbarung.

 

Vermögensplan / Finanzplan 2019/20

• Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert. Investitionszuschüsse sind nicht geplant. Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist gemäß Planungsvorgabe von FB 20 / Dez. II das Ergebnis der Finanzplanung des Vorjahres 2018/19 einzubeziehen, wonach sich eine Freie Liquidität von 102.882 Euro ergab.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

S. Erläuterung und Plan

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Anlagen

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