Entscheidungsvorlage - FB 11/0333/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die damit verbundenen organisatorischen Auswirkungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters, auf die Sonderzuständigkeit als Familienkasse des öffentlichen Dienstes zu verzichten und die Aufgabe an die Bundesagentur für Arbeit zum nächst möglichen Zeitpunkt zu übertragen.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen, auf die Sonderzuständigkeit als Familienkasse des öffentlichen Dienstes zu verzichten und die Aufgabe an die Bundesagentur für Arbeit zum nächst möglichen Zeitpunkt zu übertragen.

 

 

gez.

Philipp

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Auszahlungsvolumen betrug im Jahr 2015 über 39 Mrd. Euro. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gibt es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent (Kinder von öffentlich Bediensteten). Bei einer derart hohen Anzahl von Familienkassen sind die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsvollzug aus Sicht des Bundes nur schwer zu erreichen.

 

Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird beabsichtigt, eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes einzuleiten. Dazu soll die Kindergeldbearbeitung der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes auf die Bundesagentur für Arbeit oder alternativ auf das Bundesverwaltungsamt übergehen. Für den Bereich von Ländern und Kommunen haben die öffentlichen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, ebenfalls Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben.

 

Durch Inkrafttreten des Gesetzes zum 14.12.2016 wird die Zuständigkeit im Bereich des Kindergeldes nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) für die Familienkassen des öffentlichen Dienstes neu geregelt. Seit dem 01. Januar 2017 können Familienkassen auf ihre Zuständigkeit verzichten. Die Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung geht in diesen Fällen auf die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit über. Ein gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erklärter Verzicht auf die Sonderzuständigkeit als Familienkasse ist verbindlich und kann nicht wieder zurückgenommen werden.

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

Zurzeit erfolgt die Kindergeldsachbearbeitung im Team Personalabrechnung (FB11/120) des Fachbereichs Personal und Organisation (FB 11) für ca. 1.700 Kinder, einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Darüber hinaus werden die kindergeldabhängigen Entgeltbestandteile der Beschäftigten und Familienzuschläge der Beamten im Team FB 11/120 bearbeitet (diese Aufgaben verbleiben bei der Stadt Aachen).

 

Für beide sachbearbeitenden Tätigkeiten ist bisher ein Umfang von ca. 1,0 Stelle im Team FB 11/120 berücksichtigt.

 

Der Anteil der sachbearbeitenden Tätigkeiten für die Kindergeldsachbearbeitung mit einem Umfang  von 0,5 Stelle wird - bei entsprechender Aufgabenübertragung an die Bundesagentur für Arbeit - im Team Personalabrechnung entfallen.

Der folglich einzusparende Stellenanteil in Höhe von 0,5 Stelle wird mit dem - anhand der Fallzahlenentwicklung - erforderlichen Stellenmehrbedarf im Bereich der Personalabrechnung in Höhe von ebenfalls 0,5 Stelle kompensiert. Im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 wurde ein entsprechender Stelleneinrichtungsantrag für den ansonsten bestehenden Mehrbedarf aus diesem Grund seitens des FB 11 nicht gestellt.

 

Allgemeine Auswirkungen

Da ein gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erklärter Verzicht auf die Sonderzuständigkeit als Familienkasse verbindlich ist und nicht wieder zurückgenommen werden kann, kann seitens der Stadt – vergleichbar mit anderen Aufgabenverlagerungen ohne Vertragsbindung – keine bzw. nur bedingt eine Einflussnahme bei Schlecht- bzw. Minderleistungen seitens der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen werden. Laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit soll durch die Verlagerung der Zuständigkeit jedoch kein Nachteil für die Stadt Aachen u. a. durch verzögerte Bearbeitungszeiten entstehen. Ziel der Bundesagentur für Arbeit ist, in der Regel innerhalb einer Woche Entscheidungen über Kindergeldgewährungen zu treffen, damit u. a. auch zeitnahe Entscheidungen über kindergeldabhängige Leistungen durch die Stadt Aachen erfolgen können.

Dies bedingt einen Datenaustausch zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Aachen. Dieser soll - anders als bisher - in einem Online-Portal erfolgen. Den Mitarbeitenden der Personalabrechnung der Stadt Aachen soll es ermöglicht werden, notwendige Informationen für die Festsetzung der kindergeldabhängigen Leistungen des Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrechts unmittelbar und datenschutzkonform in einem Online-Portal abzurufen. Laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit soll diese Möglichkeit dahingehend erweitert werden, dass in den Fällen, in welchen Kindergeld an Mitarbeitende der Stadt Aachen gewährt wird, aktiv eine Mitteilung über entsprechende Änderungen an die Stadt Aachen erfolgt.

Für die Bezugsberechtigten (Beschäftigte / Beamte) des Kindergeldes ändert sich durch die Aufgabenverlagerung der Ansprechpartner. Die Mitarbeitenden des Teams Personalabrechnung stehen jedoch weiterhin im Rahmen der Serviceleistung für Rückfragen der Beschäftigten und Beamten zur Verfügung. Zudem wird die Auszahlung des Kindergeldes abhängig von der Endziffer der neu zu vergebenden Kindergeldnummer verteilt über einen Monat erfolgen. Dies wird für die bezugsberechtigten Beamten, welche das Kindergeld bisher im Voraus erhalten haben, zu einem leichten Zeitversatz führen.

 

Die neue Verfahrensweise mit der Bundesagentur wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt für die Kindergeldsachbearbeitung von Mitarbeitenden der Stadt Aachen mit Wohnsitz im Ausland (Belgien, Luxemburg, Niederlande) laufend angewandt, da die Bundesagentur für Arbeit (hier die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland) für diese Fälle der Kindergeldsachbearbeitung zuständig ist. Der bezugnehmend auf die kindergeldabhängigen Entgeltbestandteile der Beschäftigten und Familienzuschläge der Beamten seit Jahren ständig geführte Austausch mit der Bundesagentur verläuft aus Sicht der Stadt Aachen zwar reibungslos, allerdings kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Grund hierfür ist, dass die zuständige Bundesagentur für Arbeit die Fallbearbeitung nicht in einem separaten Team, sondern im Rahmen der normalen Zuständigkeit in den einzelnen Sachgebieten durchführt. Diesem Umstand ist bereits durch die Einrichtung eines separaten Teams bei der Bundesagentur für Arbeit (hier Familienkasse Nordrhein-Westfalen-West) für die anderen Kommunen abgeholfen worden, so dass einer gänzlichen Aufgabenübertragung der Kindergeldsachbearbeitung auf die Bundesagentur aus Sicht der Fachabteilung FB 11/100 nichts entgegensteht.

 

Aktueller Stand zur Übertragung der Aufgaben der Familienkasse an die Bundesagentur für Arbeit

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit vom 16.07.2018 haben bereits 5.000 kommunale Familienkassen (entspricht rund 60%) ihren Verzicht gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erklärt.

 

Übergabezeitpunkt

Nach entsprechender Beschlussfassung wird seitens der Stadt der Verzicht auf Sonderzuständigkeit als Familienkasse gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erklärt und der konkrete Übergabetermin mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt. Es ist davon auszugehen, dass die Übergabe nach Abschluss notwendiger vorbereitender Aufgaben – welche einen Zeitumfang von ca. zwei Monaten erfordern – an die Bundesagentur für Arbeit erfolgen kann.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Durch die Stellenkompensation (Wegfall eines 0,5 Stellenanteils für die Kindergeldsachbearbeitung vs. nicht realisierte Stelleneinrichtung in Höhe von 0,5 Stelle aufgrund Fallzahlensteigerung zum Stellenplan 2019) entfallen bzw. entstehen keine Personalkosten. Der Verzicht auf die Sonderzuständigkeit und die Übertragung an die Bundesagentur für Arbeit ist für die Stadt Aachen kosten-/haushaltsneutral.

Die Auszahlung des Kindergeldes wird bis zur Übergabe an die Bundesagentur für Arbeit weiterhin gemäß § 72 (7) EStG mit der Lohnsteuerschuld verrechnet, so dass keine Auswirkungen für den Haushalt entstehen.

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