Entscheidungsvorlage - FB 61/1157/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/08-03 L1 und 2017/08-03 L2) der Variante 2, den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Münsterstraße zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst

auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/08-03 L1 und 2017/08-03 L2) der Variante 2 den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Münsterstraße.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

 

Seit mehreren Jahren wird durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand der Neuausbau der Münsterstraße zwischen BAB 44 und Vennbahn gefordert, da sie sich seit langem in einem erneuerungsbedürftigen Zustand befindet. Zudem genügt die Breite der Fahrbahn nicht mehr den Ansprüchen eines sicheren Begegnungsverkehrs für Busse und Lkw.

Mit dem Umbau soll außerdem die Lücke zwischen dem bereits umgebauten Grauenhofer Weg und der umgebauten Vennbahnkreuzung geschlossen werden.

 

2. Heutige Situation

 

Die Münsterstraße befindet sich im Süden von Brand und schließt sich östlich an den Grauenhofer Weg an. Die zweistreifige Straße ist im Trennprinzip ausgebaut. Auf der nordöstlichen Seite verläuft ein Gehweg (Gehweg - Radfahrer frei), der durch einen parallel verlaufenden Seitengraben von der Fahrbahn getrennt wird. Auf der südwestlichen Seite verläuft ebenfalls ein Seitengraben parallel zur Fahrbahn. Einen Gehweg gibt es auf dieser Seite lediglich im Bereich von  Hausnr. 373.

Im Abschnitt zwischen BAB und Vennbahnweg münden die Schagenstraße und die Dr.-Bernhard-Klein-Straße in die Münsterstraße. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

An die Straße grenzen im Norden überwiegend die rückwärtigen Gärten der anliegenden Wohnbebauung; auf der Südseite wird ein Wohngebäude durch die Münsterstraße erschlossen.

 

Eine Verkehrserhebung an der Kreuzung zum Vennbahnweg im August 2015 ergab für den Zählzeitraum von 7:00 bis 21:00 Uhr eine Belastung von 1.220 Kfz in Richtung Wilhelm-Ziemons-Straße. In Fahrtrichtung Dr.-Bernhard-Klein-Straße wurden 1.171 Kfz gezählt. Auf dem Vennbahnweg werden 1.358 kreuzende Radfahrer und 263 Fußgänger erfasst.

Im Abschnitt zwischen BAB und Schagenstraße verkehrt der Buslinienverkehr der Linien 5 und 45. In der Schagenstraße wird die Haltestelle „Brander Feld“ angefahren. Die beiden Linien verkehren dort pro Fahrtrichtung jeweils zweimal pro Stunde. Zusätzlich bedient die Linie 73/173 den Abschnitt Schagenstraße bis Wilhelm-Ziemons-Straße dreimal täglich und fährt dort die Haltestelle „Vennbahnbogen“ an.

Die Breite der Fahrbahn beträgt im Abschnitt BAB bis Schagenstraße, in dem regelmäßig Linienverkehr fährt, 5,90-6,40 m. Damit wird das erforderliche Maß für den Begegnungsverkehr zweier Busse (6,50 m) nicht erreicht. In dem Abschnitt misst der nord-östlich verlaufende Gehweg 2,40-2,80 m und erfüllt damit das in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) definierte Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger. Der Gehweg ist in beiden Richtungen für den Radfahrer freigegeben. Südöstlich der Fahrbahn ist entlang eines kleinen Teilabschnitts ein ca. 2,50 m breiter Gehweg an Haus 373 vorhanden.

 

Zwischen Schagenstraße und Vennbahn ist die Fahrbahn 5,20-5,30 m breit. Auch auf diesem Abschnitt erfüllt die Fahrbahn nicht das erforderliche Maß für den Begegnungsverkehr zweier Busse, jedoch wird dieser Abschnitt deutlich seltener durch Linienverkehr befahren. In diesem Abschnitt ist der Gehweg (Gehweg - Radfahrer frei) 1,50-2,40 m breit.

 

Der Gehweg zwischen BAB und Vennbahnradweg kann von den Radfahrern im Beidrichtungsverkehr mitgenutzt werden.

 

3. Planung

 

Grundlagen der Planung sind die aktuellen Regelwerke. Bei der Abwägung aller Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer über die Leistungsfähigkeit und den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

 

Im Rahmen der Planung wurde zunächst geprüft, ob durch den Einbezug der Gräben der Geh-/Radweg an die Fahrbahn gelegt werden kann, um die soziale Sicherheit zu erhöhen. Die dazu notwendige Überbauung der Gräben wäre bauchtechnisch sehr anspruchsvoll. Die daraus resultierenden Kosten wären so hoch, dass diese Planungsvariante nicht weiterverfolgt wird.

 

Zwischen BAB und Vennbahn ist vorgesehen den Gehweg entlang des Seitengrabens auf 3,40 m zu verbreitern und ihn damit an das Maß im Bereich der Vennbahnquerung anzupassen, welche ebenfalls umgestaltet wird (vgl. Vorlage: FB 61/0809/WP17). Im Rahmen der Ausführungsplanung wird geprüft, ob der Gehweg durchgehend auf 3,40 m verbreitert werden kann. Um den Abschluss des Oberflächenwassers zu gewährleisten, muss ein mindestens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Gehweg und Seitengraben erhalten bleiben. Außerdem sollen möglichst viele Bäume erhalten werden.

Der Gehweg wird als gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240) ausgezeichnet. Dadurch kann der Radverkehr von der Fahrbahn auf einen benutzungspflichtigen und richtlinienkonformen Weg in die Nebenanlagen verlagert und die Radfahrer vor dem fließenden Verkehr geschützt werden. Aufgrund der ausreichenden Breite können sich Radfahrer und Fußgänger konfliktfrei begegnen.

 

In Bezug auf die Planung der Fahrbahn wird die Münsterstraße in zwei Abschnitte eingeteilt und getrennt betrachtet.

 

A)        Abschnitt BAB - Schagenstraße

Um den Begegnungsfall zweier Busse oder LKW durchgehend zu ermöglichen, ist vorgesehen, die Fahrbahn in diesem Abschnitt auf durchgehend 6,50 m zu verbreitern. Dies gewährleistet einen richtlinienkonformen Ausbau. Dabei bleibt beidseitig ein mindestens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Fahrbahn und Seitengraben erhalten, um den Oberflächenabfluss zu gewährleisten.


B)        Abschnitt Schagenstraße - Vennbahnradweg

Da in diesem Abschnitt kein regelmäßiger Linienverkehr verkehrt und somit mit weniger Begegnungsverkehr zwischen Bussen gerechnet werden muss, ergeben sich für diesen Abschnitt zwei Planungsvarianten.

 

Variante 1:

Die Fahrbahn wird auf durchgängig 5,50 m verbreitert, um den Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw bzw. Pkw und Bus zu ermöglichen. Dabei bleibt beidseitig ein mindestens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Fahrbahn und Seitengraben erhalten, um den Oberflächenabfluss zu gewährleisten.

 

Variante 2:

Die Fahrbahn wird auf 6,50 m verbreitert damit sich zwei Busse oder zwei Lkw begegnen können. Dazu muss der nordöstliche Graben deutlich stärker überbaut werden. Dabei soll nach Möglichkeit beidseitig ein mindestens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Fahrbahn und Seitengraben erhalten bleiben, um den Oberflächenabfluss zu gewährleisten.

 

4. Beleuchtung

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Straßenbeleuchtung auf diesem Abschnitt der Münsterstraße vorhanden. Sie wird für den geplanten Straßenabschnitt sowohl für die Fahrbahn als auch für den Geh- und Radweg entsprechend ergänzt.

 

5. Fazit und Empfehlung

 

Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen die vorgeschlagene Variante für Abschnitt A und die Variante 2 für Abschnitt B weiter zu verfolgen. Zwar wird die Münsterstraße im zweiten Abschnitt nur mäßig durch Busse, Lkw oder landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren, jedoch benötigen diese für den Begegnungsverkehr eine 6,50 m breite Fahrbahn.

 

6. Baukosten und Finanzierung

 

Die Baukosten werden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt. Die Baukosten für die Variante 1 belaufen sich auf rund 1.185.000 €, für Variante 2 auf 1.250.000 €.

Der Sicherheitsgewinn rechtfertigt die erhöhten Baukosten für Variante 2.

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

 

Ob die Baumaßnahme eine Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz NRW auslöst, wird derzeit noch abschließend geprüft. In diesem Bereich der Münsterstraße wird lediglich ein Grundstück direkt mit einer Zufahrt erschlossen. Daher ist die Prüfung der Beitragspflicht besonders aufwendig und dauert derzeit noch an. Eine detaillierte Erläuterung folgt in der Vorlage zum Ausführungsbeschluss.

 

7. weitere Vorgehensweise

 

Die Umsetzung der Maßnahme durch die Abteilung Straßenbau ist für 2020 vorgesehen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1 Münsterstraße, Erneuerung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

50.799,44

50.799,44

0

0

0

0

Ergebnis

50.799,44

50.799,44

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-112-7 Münsterstraße, Erneuerung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

13.400

13.400

0

0

0

0

Abschreibungen

6.800

6.800

0

0

0

0

Ergebnis

20.200

20.200

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018

Loading...