Entscheidungsvorlage - FB 32/0020/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag der Allianz für Aachen vom 17.08.2018: Hundefreundliches Aachen - Leinenfreiheit für Welpen in städtischen Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- FB 32
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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03.04.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der Ermächtigung des § 15 des Landeshundegesetzes regelt § 3 Abs. 3 der derzeit geltenden Fassung der Aachener Straßenverordnung, dass Hunde in den Anlagen - mit Ausnahme der ausgewiesenen Freilaufflächen - an der Leine zu führen sind.
In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung dient diese Bestimmung dazu, die erholungssuchenden Benutzer öffentlicher Anlagen vor dem unberechenbaren Verhalten freilaufender Hunde, wie z.B. durch Umherjagen, Schnappen, Anspringen, Nachrennen oder Beschnüffeln zu schützen.
Der Leinenzwang ist - ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung - auch geeignet, Verunreinigungen öffentlicher Anlagen zu vermeiden. Der an der Leine geführte Hund kann besser als das unkontrolliert umherstreifende Tier an Verunreinigungen gehindert werden.
Nachteilige Folgen für die Entwicklung eines jungen Hundes durch die Anleinpflicht sieht auch das Veterinäramt der StädteRegion Aachen, das um fachliche Stellungnahme gebeten wurde, nicht.
Schließlich ist zu bedenken, dass eine Regelung im Sinne des Ratsantrages die praktische Überwachung der Anleinpflicht zumindest erheblich erschweren würde, da die Vollzugsdienstkräfte im Einzelfall stets der Frage nachgehen müssten, ob ein freilaufender Hund jünger oder älter als 16 Wochen wäre.
Nach all dem sollte es aus Sicht der Verwaltung bei der jetzigen Regelung im § 3 Abs. 3 der Aachener Straßenverordnung verbleiben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,3 kB
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