Kenntnisnahme - B 03/0137/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen gilt als behandelt.

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Prof. Dr. Manfred Sicking)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Sanierung des Zehnthofes im Jahre 2012 wurde ein Kanal DN 1000 mm vorgefunden und teilweise freigelegt. Der Bauherr beantragte, das auf dem Zehnthof anfallende Niederschlagswasser über diesen Kanal in den Amstelbach einzuleiten.

Dieser Kanal war weder im Kanalkataster der Stadt noch im Bestandverzeichnis der STAWAG/Regionetz aufgeführt. Zudem lagen keine vertraglichen Regelungen, Grundbucheintragungen oder andere Hinweise vor, die auf einen städtischen Kanal hätten schließen können. Die jeweiligen Eigentümer des Zehnthofes erhielten am 09.09.2013 die Erlaubnis, das Niederschlagswasser über den v.g. Kanal dem Amstelbach zuführen.

Mit o. a. gemeinsamen Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung vom 06.11.2013 wird die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Entwässerung des Sportplatzes Kaletzbenden dem Amstelbach zugeführt wird.

Die STAWAG/Regionetz prüft, ob der vom Sportplatz her kommende städtische Regenwasserkanal an den (privaten) Kanal des Zehnhofes angeschlossen werden kann. Ergebnis: aufwendig, aber technisch möglich.

Anfang 2014 erfolgte eine erste telefonische Anfrage bei der Hausverwaltung Domini als Vertreterin der Eigentümergemeinschaft des Zehnthofes, um den Kanal für die Entwässerung des Sportplatzes mitbenutzen zu dürfen. Die Anfrage wurde negativ beschieden.

Die Hausverwaltung wurde dann formal am 27.06.2014 hinsichtlich der Mitbenutzung angeschrieben. Das Antwortschreiben der Hausverwaltung vom 10.07.2014 fiel ebenfalls negativ aus.

Die Verwaltung informierte die Bezirksvertretung in der Sitzung am 27.08. 2014 über den Sachstand.

Der Fachbereich Recht kommt nach Prüfung im September 2014 zu dem Ergebnis, dass keine Möglichkeit gesehen wird, rechtssicher einen Anspruch auf (Mit-)Benutzung der in den Privatgrundstücken des Zehnthofes verlegten Leitung gegen den Willen der Eigentümer durchzusetzen.

Der Bezirksvertretung wird in der Sitzung am 14.01.2015 über das Ergebnis der Prüfung des Fachbereichs Recht informiert. Die Bezirksvertretung spricht sich nach wie vor dafür aus, dass das Drainagewasser des Sportplatzes dem Amstelbach zugeführt wird.

Die STAWAG/Regionetz soll prüfen, ob auch eine Einleitung des Drainagewassers über die Hühnerwiese und weiter unter dem Feuerwehrgerätehaus hindurch möglich ist.

Von März 2015 bis Juni 2015 erfolgt zudem durch den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) eine Drainagewassermengenmessung. Das Ergebnis der Messungen rechtfertigt die weitere Untersuchung von Möglichkeiten zur Einleitung des Drainagewassers in den Amstelbach.

In einer Eigentümerversammlung am 31.08.2015 wird erneut versucht die Mitbenutzung des (privaten) Kanals bei den Eigentümern des Zehnthofes zu erreichen. Es wurden  verschiedene Varianten von Mitarbeitern der Bauverwaltung und der Koordinierungsstelle Abwasser (gemeinsam mit Frau Moritz und Frau Köhne) vorgestellt. Mit Schreiben vom 14.01.2016 erteilt die Eigentümergemeinschaft endgültig die Absage.

Somit konnten nur noch mögliche Trassen

  1. über die sog. Hühnerwiese und unter dem Feuerwehrhaus hindurch und
  2. auf dem Sportplatz selbst in süd-westlicher Richtung bis zum Amstelbach

weiter untersucht werden.

Wegen des technisch hohen Aufwandes und der nicht abzusehenden Kosten (grob geschätzt wurden mindestens 150.000.- €) wird von der Leitungsverlegung über die Hühnerwiese Abstand genommen.

Mitte 2016 wurde das Ing.-Büro Berg beauftragt, für die Einreichung eines Förderantrages eine Entwurfsplanung für die Verlegung einer Entwässerungsleitung auf dem Sportplatz in süd-westlicher Richtung bis zum Amstelbach zu erstellen. Diese Entwurfsplanung wurde im November 2016 vorgelegt.

Nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die geplante Baumaßnahme wurde seitens der Bezirksregierung Köln aber als nicht zuwendungsfähig im Sinne der Förderrichtlinie angesehen, da der Amstelbach inzwischen als „natürlich trocken fallendes Gewässer“ eingestuft wurde. Der Förderantrag wurde daher am 02.01.2018 abgelehnt.

Nach Gesprächen mit der Kämmerei konnten trotzdem Haushaltsmittel für die Maßnahme gesichert werden. Mittel in Höhe von 155.000,- € wurden für 2018 bereitgestellt und inzwischen nach 2019 übertragen.

 

Weitere Vorgehensweise:

Im Februar 2019 wurde durch die Untere Wasserbehörde die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis in den Amstelbach erteilt.

Nach Auskunft des von der Regionetz GmbH beauftragten Ingenieurbüros Berg wird kurzfristig eine Ausführungsplanung erstellt und mit der Regionetz GmbH abgestimmt. Anschließend  werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Je nach Auslastung der Bauunternehmen erfolgt ein Baubeginn voraussichtlich im Spätsommer oder im Herbst 2019. Die Baumaßnahme wird unter der Bauleitung der Regionetz durchgeführt und ca. 2 Monate andauern. Sie wird mit den nutzenden Vereinen abgestimmt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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155.000,00 €

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

5-110102-900-00200-300-1 „Anschluss an Regenwasserkanäle“

Kostenart / Finanzposition

Fortgeschriebener

Ansatz

Übertragung

78520000 „Tiefbaumaßnahmen“

155.000,00 €

155.00,00 €

 

 

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Anlagen

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